moin
als vorhin bei nem film mein vater plötzlich meinte "da könnte er panzerbrechende geschosse gut gebrauchen", kam ich wieder zu meinen überlegungen zurück, die ich schon seit einer weile machte: panzerbrechende geschosse in zb. 9mm habe ich bisher in keinem shop mit wiederladeartikeln gefunden, jedoch ist mir genausowenig ein gesetzestext über die füße gelaufen, der dessen erwerb, besitz etc. etc. etc. und etc. verbietet.
wie sieht es denn nun rechtlich in deutschland genau aus? sind panzerbrechende geschosse (bzw. FMJ geschosse mit stahlkern) in deutschland frei erwerbbar oder gehören diese zu den kriegswaffen/-munition?
bitte kommt mir jetzt nicht mit "ne 9mm hat doch zu wenig J" usw, das will ich erst gar net wissen. ich denke, die frage ist klar formuliert, bitte nur antworten wenn mans weiß, keine vermutereien - danke