Panzerbrechene Geschosse für Kurzwaffen

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 11.691 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. März 2009 um 23:30) ist von Josywells.

  • moin

    als vorhin bei nem film mein vater plötzlich meinte "da könnte er panzerbrechende geschosse gut gebrauchen", kam ich wieder zu meinen überlegungen zurück, die ich schon seit einer weile machte: panzerbrechende geschosse in zb. 9mm habe ich bisher in keinem shop mit wiederladeartikeln gefunden, jedoch ist mir genausowenig ein gesetzestext über die füße gelaufen, der dessen erwerb, besitz etc. etc. etc. und etc. verbietet.

    wie sieht es denn nun rechtlich in deutschland genau aus? sind panzerbrechende geschosse (bzw. FMJ geschosse mit stahlkern) in deutschland frei erwerbbar oder gehören diese zu den kriegswaffen/-munition?


    bitte kommt mir jetzt nicht mit "ne 9mm hat doch zu wenig J" usw, das will ich erst gar net wissen. ich denke, die frage ist klar formuliert, bitte nur antworten wenn mans weiß, keine vermutereien - danke

  • 1. Ja, gibt es.
    Selbst in den USA gesehen, eine .357er mit einem massiven Wolframkarbidgeschoss, welches in einem Kunststoffträger sitzt.

    2. Bringt uns dank WaffG nichts, nicht nur wegen des Treibspiegels:

    Zitat

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    1.5 Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7

    1.5.4 Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;


    Stefan

  • Alternativ gäbe es da noch das sehr Rasante Kaliber 5,7x28mm welches auch auf jedenfall zu erwähnen ist.

    für mehr Info´s:

    http://de.wikipedia.org/wiki/5,7_x_28_mm

    die dazugehörige Five-seveN

    http://de.wikipedia.org/wiki/Five-seveN

    und die P90

    http://de.wikipedia.org/wiki/FN_P90


    Natürlich nicht für deutsche erhältlich....

  • Hallo

    egal ob Lang oder Kurzwaffen Munition, wie HWJunkie schon schrieb, es darf kein Kern in dem Geschoss stecken welcher die angegebene Härte übersteigt. Das ist bei mancher, gerade Ostblock Mun gar nicht so einfach, da diese Teilweise mit Kern ist, aber keine Angabe hat wie hart dieser nun wirklich ist.

    Hier mal in 9mm
    http://www.youtube.com/watch?v=ZyKMz3tYx-M&feature=related
    http://www.youtube.com/watch?v=pQ4T5W4SkS4&feature=related

    Wiederlader dürfen keine Treibspiegel Geschosse oder Hartkern verladen.......

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

    2 Mal editiert, zuletzt von Josywells (3. März 2009 um 15:11)

  • Zitat

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    1.5 Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7

    1.5.4 Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;

    danke für eure antworten, jedoch ist mir die sache noch nicht ganz klar:

    ich betone mal hier Patronenmunition mit Geschossen
    sind denn die projektile frei erwerbbar wenn nur von den patronen gesprochen wird, die diese enthalten? im spanischen waffengesetz ist extra noch zusätzlich mit aufgeführt, dass die patronen, sowie lose geschosse ebenfalls verboten sind

    edit: ichs ehe grade, das hat der obere überpunkt bereits übernommen, im spanischen waffg ist es jeweils einzeln aufgeführt, daher wohl falsch geschaut. schade drum :))

    aber ist denn die USA der einzige ort, an dem die geschosse (patronen) legal erwerbbar sind? in österreich gibt es ja auch .22 tracer, die in DE wiederum kriegsmaterial sind

    Einmal editiert, zuletzt von Tornado-mdc (3. März 2009 um 16:08)

  • Nein, auch die Geschosse dazu sind verboten. Immerhin könnte der Wiederlader problemlos verbotene Munition herstellen, wenn die Geschosse erlaubt und erhältlich wären.

    Es heißt ja:

    Zitat

    1.5 Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7


    Somit sind zweierlei gemeint.

  • Hallo

    Noch mal nachgefragt wo steht ds ?
    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) ?

    ist das nicht der Beschußteil ?

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • Zitat

    Original von Tornado-mdc
    als vorhin bei nem film mein vater plötzlich meinte "da könnte er panzerbrechende geschosse gut gebrauchen", kam ich wieder zu meinen überlegungen zurück, die ich schon seit einer weile machte: panzerbrechende geschosse

    Lass mich raten - LETHAL WEAPON 3 mit der "Cop Killer Munition" in 9mm Para, welche u.a. das Schild der Planierraupe durchlöchert.
    :ngrins:

    Fördermitglied des VDB.

  • Hallo

    1.5 Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7
    Dieses ist die Überschrift......

    die Geschosse beziehen sich auf
    1.5.1
    Geschosse mit Betäubungsstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind;
    1.5.2
    Geschosse oder Kartuschenmunition mit Reizstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;

    Hier wird sich auf Patronenmunition berufen
    1.5.3
    Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;
    1.5.4
    Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;

    nicht auf die Geschosse an sich....

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Lass mich raten - LETHAL WEAPON 3 mit der "Cop Killer Munition" in 9mm Para, welche u.a. das Schild der Planierraupe durchlöchert.
    :ngrins:

    nope, fehlanzeige.. handelte sich eher um nen einfacher zu zerstörendes ziel, weiß aber nemmer welcher film dat nu war..


    klar könnte der wiederlader sich damit die patronen basteln, genauso wie er nen projektil von hinten aufbohren kann um nen stahlkern einzusetzen oder heirzulande jemand ne 9mm kugel oben aufbohrt und sich nen HP geschoss draus macht. jedoch bin ich der meinung, genauso wie bei einem FMP projektil handelt es sich halt nur um ein stück metall. stoffe wie NC kann man sich wiederum nicht daheim herstellen um es in waffen zu verwenden, was also mehr sinn macht nur dies zu verbieten. aber gut, hauptsache die deutschen bürger glauben sich vor den bösen bankräubern mit ihren vollautomatischen waffen und mit explosivmunition befüllten magazinen in sicherheit.......... :new16:

    jedenfalls danke ich nochmal für die antworten, damit wäre mir die rechtliche situation dazu jetzt klar.

  • Das kleinste "panzerbrechende"(dessen Definition ja auch ein Thema für sich ist) Munition, die mir bekannt ist, befindet sich bei der BW momentan in Erprobung. Dabei handelt es sich um Patronen des Kalibers 4,6x30mm, wie es auch in der MP7 zum Einsatz kommt. Allerdings besitzt das Geschoss einen Hartkern aus Wolframkarbid. Waffensystem ist ein modifiziertes MG81 (an Board der Drohne "Maja", welches bis auf Laufseele und Schlagbolzen komplett aus faserverstärktem Kunststoff besteht.

    Allerdings hahbe ich schon länger nichts mehr von dem projekt gehört.

  • Zitat

    Original von Josywells
    Hallo

    1.5 Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7
    Dieses ist die Überschrift......

    Da muss ich mich entschuldigen, das hatte ich so nicht gelesen.
    Vielmehr habe ich auch die offizielle Stellungsnahme des BKA gefunden:
    BKA

    Das zur Richtigstellung und danke an Josywells.

    (Ich bin mir auch nicht zu schade, mein Versehen einzugestehen. Schließlich erhebe ich auch nicht den Anspruch, allwissend und absolut korrekt zu sein.)
    In diesem Sinne :anon:

  • Naja,

    war mir so uns wurde das Ganze nämlich beim Wiederladekurs vorgeführt, als Geschosse die wir niemals verladen dürfen.
    Besonders in Erinnerung ist mir das Tréibspiegelgeschoss geblieben.

    Allerdings hätte der Lehrer vielleicht eine Genehmigung gehabt, aber hielt ich halt für unwarscheinlich, und halt ist nur Metall.....

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
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