Walther Modell 4 Zella Mehlis 7,65

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.974 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Januar 2009 um 01:27) ist von krasser.

  • Hallo
    Ich wollte euch mal was zu der Walther Modell 4 Zella Mehlis 7,65 fragen.
    Ein Arbeitskollege hat eine solche von seinem Vater geerbt.Er würde gerne Wissen was diese Waffe wert ist.Kann mir von euch jemand dazu was sagen?
    Vielleicht auch wie alt sie sein könnte?
    Bin um jede Antwrt dankbar.

  • Die Zeit kann man auf jeden Fall schon mal eingrenzen auf zwischen 1919 und 1945. Vor 1919 hieß der Ort noch Zella St. Blasii und wurde dann mit dem Ort Mehlis zusammengelegt zu Zella-Mehlis. Nach 1945 wurde von Walther nicht mehr in Zella-Mehlis produziert und der Firmensitz nach Ulm verlagert.

    Das ist aber keine freie Waffe, nur mal so zur Info. Das ist eine WBK-pflichtige "scharfe" Waffe. Das heißt er muss sie dann als Erbe dem Amt melden und eine WBK beantragen oder einem Berechtigten überlassen.

    Für das Modell 4 werden bei CDS, also einem Händler, zwischen 200 und 400€ angesagt. Kommt halt auf Zustand an, und natürlich auch aufs Alter und die entsprechenden Stempelungen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ja. Allerdings nur wenn die Waffe vorher rechtmäßig auf der WBK des Verstorbenen eingetragen war.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ja, dann freut sich das Ordnungsamt, denn dann wird das Ding eingezogen und darf im Asservatenraum verrotten. Es gibt nämlich Bundesländer, die liefern einkassierte historische Waffen grundsätzlich nicht wieder an den berechtigten Handel aus. Auktionen wären da möglich, der Erlös ginge in die Staatskasse, sofern die Waffe illegal war. Ansonsten kann der Erbe den Erlös beanspruchen bzw. eine Erben-WBK beantragen (innerhalb von einer ultrakurzen Frist nach Antritt des Erbes allerdings, oft nur 14 Tage).

    Nochmal zur Deutlichkeit: Er MUSS die Waffe dann abgeben, oder er wäre dann im Besitz einer illegalen Waffe mit allen rechtlichen Folgen (auch wenn es das Amt jetzt noch nicht wissen sollte, daß die Waffe existiert)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ich würde mit einer Walther Mod. 4 nicht mehr allzu viel schießen, ein Bekannter hat einmal eine gesprengt, bei der Waffe war sogar der Lauf aufgerissen. Taugt meines Erachtens höchstens als Sammlerstück etwas!

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Ich danke euch für diese Informative Antworten.
    Ich finde dieses Forum echt klasse.
    Ich habe es auch schon Freunde und Bekannten weiter empfohlen.
    Echt klasse.
    Danke nochmal,bis zur nächsten Bildungslücke ins Sachen Waffenkunde und Waffenrecht oder sonstige.