Umrüstung LuPi von CO2-Kartusche auf CO2-Einwegkapseln

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 4.971 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Januar 2009 um 11:51) ist von airman.

  • Hallo,

    folgendes Problem: Die Walther CP2 wurde bekanntlich mit wiederbefüllbaren CO2-Kartuschen geliefert. Nun gibt es ja dieses leidige Kartuschen-Thema im DSB. Da meine Kartuschen deutlich über 20 Jahre alt sind, kann ich mit der Waffe nicht mehr auf Meisterschaften.

    Meine Idee: Statt neue Kartuschen zu kaufen (die momentan nichtmal verfügbar sind), könnte man doch einen Adapter einsetzen, um dann CO2-Einwegkapseln zu verwenden. Mit der 16g-Bier-Maxx-Kapsel sollte locker auch eine große Wettkampfserie möglich sein.

    Frage nun: Wie verhält es sich rechtlich damit? Fällt der Druckbehälter (Kartusche oder Kapsel mit Adapter) unter das WaffG oder unter die Druckbehälterverordnung? Und wer könnte/dürfte sowas machen.

    Ich bin wirklich an fachlicher Auskunft interssiert - eine Meinung dazu habe ich selbst... ;)

    Danke und viele Grüße
    Andreas

  • AFAIK fällt die Kapsel (in Deinem Bsp 16gr"Biermax") unter die Druckbehälterverordnung und ist ja so schon als Behälter zugelassen und wird ja auch seit geraumer Zeit verkauft.

    Der Adapter wiederum (der ja noch zu bauen wäre) hätte keinerlei Prüfstempel o.ä. und ob es da dann eine Prüfbehörde bzw überhaupt einen Prüfzwang gibt, kannich leider nicht beantworten - wobei ich das Teil nicht als "wesentliches Waffenteil" einordnen würde.

    Als Baumöglichkeit würde sich bei ggf passenden Durchmessern eine alte Kartusche eignen, die seitlich aufgeschnitten wird um die 16gr-Kapsel aufzunehmen und eine durch den ehemaligen Kartuschenboden verlaufende Spannschraube.

    eGunID=goose969

  • hallo Andreas ,
    nun da ich deine leidenschaft kenne , was basteln und experimentieren angeht ,
    würde ich dir vorschlagen , du schaust mal nach dem adapter für die air magnum 850
    von umarex , welcher 2 x 12 gramm einwegkartuschen in einem rohr verwendet .
    ich meine jetzt der hat auch nur eine kennzeichnung des herstellers und
    mehr nicht .
    ob du nun damit zu beginn der neuen saison so einfach durch die waffenkontrolle
    kommst , wage ich mal zu bezweifeln , weil ja durch die medien alle ein wenig
    aufgeschreckt worden sind . frage doch einfach mal bei walther tel. an , da die dir nicht
    helfen können , werden die bestimmt nicht an so einer lösung desinteressiert sein
    und dir bestimmt helfen , wegen einer druckprüfung und kennzeichnung .

    schau mal hier bei Muzzle.de etwar in der mitte ist der abgebildet .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

    Einmal editiert, zuletzt von bart (31. Dezember 2008 um 16:30)

  • Mh, wenn die Anschluss Gewinde bei Walther und Röhm gleich währen, könnte man auch den Co² Adapter von der Röhm Twinmaster nehmen

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • Hallo Erwin,

    danke für die Info! Das Teil sieht ja gut aus. Für die LuPi vielleicht etwas oversized und wohl auch zu schwer.

    Ich sehe das auch so, daß die Druckversorgung kein wesentliches Waffenteil ist, solange es sich um die selbe Technologie handelt (hier beides CO2). Auf den Kapsel-Aufnahmen für Zapfanlagen habe ich noch nie irgendeinen Prüfstempel gesehen - scheint also außerhalb entsprechender Vorschriften zu liegen.

    Die Verwendung/Anpassung vorhandener Adapter anderer Hersteller dürfte schwierig sein, da der Kartuschen-Anschluß bei der Walther das Gewinde M14x1 hat. Gibts sonst fast nirgends. Also herstellen (lassen)? Einen positiven Effekt hätte das für mich: Die Waffe könnte leichter werden. Die Idee von goose finde ich auch nicht schlecht - wäre vermutlich das Einfachste und zugleich das optisch Ansprechendste.

    Dies hier habe ich übrigens gefunden (ich hoffe, der Link fällt nicht unter das Werbeverbot):
    http://www.paintballdiscounter.de/product.asp?pID=395&cID=13

    Andreas

  • Hallo Andreas ,
    nun dieser adapter hat aber wohl kein ventil , welches die gaszufuhr bei abnahme
    von der waffe absperrt , so wie es die orginal kartusche macht , aber bei den preisen
    für eine 12 gramm kartusche wohl zu vernachlässigen . :nuts:

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Hey,

    dieser thread passt mir gut, muss so keinen extra eröffnen,
    denn zum thema recht bei nicht orginalem kapselanschluß bin ich mir unsicher:

    Ich möchte für meine gamo1200 eine art magazin bauen, in dem vier normale
    co2 kapseln untereinander angeordnet werden sollen.

    Da es ja diese zweier-hülsen oder auch adapter für 88gr. gibt, dachte ich mein magazin ist legal?

    Oder sind diese extras gesondert zugelassen und mein anbau verboten?

    danke
    z.

    Pazifisten denken Wölfe seien Vegetarier (J. P. Sartré)

    ---BERETTA FS92---RWS C225---DIANA 25---GAMO 1200---AIRMAGNUM---

  • Zitat

    Original von zitter
    ......
    denn zum thema recht bei nicht orginalem kapselanschluß bin ich mir unsicher:
    ......
    Da es ja diese zweier-hülsen oder auch adapter für 88gr. gibt, dachte ich mein magazin ist legal?

    Oder sind diese extras gesondert zugelassen und mein anbau verboten?


    Die Zurückhaltung bei öffentlichen Festlegungen zeigt die Unsicherheit bei diesem Thema.

    Waffenrecht:

    Zitat

    Wesentliche Teile sind
    ......
    1.3.3 bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

    Was ist fest ? Die Kartuschen sind im normalen Gebrauch als vom Benutzer abschraubbar vorgesehen.

    Fest als "nicht zerstörungsfrei entfernbar" kann auch nicht gemeint sein, denn das trifft auch auf die Exportfeder zu.

    Ob die Väter und Mütter des Waffengesetzes selbst wissen, was sie mit "fest" gemeint haben ?

    Der Gasbehälter hat allerdings auf die E0 keinen Einfluss.

    Sonst wäre der wiederbefüllbare Kapseladapter für die Airmagnum(Klick) auch No, No.
    Für die Crosman 1077 gab´s auch mal Adapter für Flaschen/Feinwerkbaukartuschen von einem BüMa.

    Sportordnung:

    Zugelassen heisst hier: Wir wollen nur BüMa/Herstellerzugelassenes Material als Sicherheitsstandard auf dem Stand.

    Wer im (unwahrscheinlichen) Fall des Schadens durch eine modifizierte Kartusche haftet (Behandlungskosten, Schmerzensgeld o.ä) steht auf einem dritten Blatt (Sorry für meine etwas "deutsche" Sichtweise).

    Wäre schön wenn jemand genaueres wüsste.

    Andreas

  • gilmore
    danke für deine erläuterung mit fazit genaueres ist den gesetzen hierzu nicht zu entnehmen.

    Da ich zzt. ausschliesslich privat schieße und og. projekt mich sehr interessiert,
    werd ich s mal angehen, solange niemand eindeutig definieren kann, dass es illegal ist.

    schön sonntach
    frank

    Pazifisten denken Wölfe seien Vegetarier (J. P. Sartré)

    ---BERETTA FS92---RWS C225---DIANA 25---GAMO 1200---AIRMAGNUM---

  • Hallo User,

    danke für Eure Postings! Mir geht es ja darum, mit meiner Waffe die Waffenkontrollen bei DSB-Wettbewerben zu bestehen. Und natürlich will ich mich nicht in rechtlich unsicheres Terrain begeben.

    Daß die Kartusche oder eine sonstige abnehmbare Energiequelle kein wesentliches Teil im Sinne des WaffG sein kann, denke ich auch - ist schließlich ohne Werkzeug abnehmbar und bei meiner Waffe waren 2 Stück dabei (zwei wesentliche Waffenteile?).

    Es kann hier also nur um den Schutz vor berstenden unter Druck stehenden Teilen gehen und um die diesbezüglichen Vorschriften. Das WaffG regelt da gar nichts.

    Die alte Druckbehälterverordnung ist abgelöst worden von einer EU-Richtlinie. Da soll natürlich erstmal einer durchblicken :( Immerhin gibt es da Ausnahmen von einer Prüfpflicht (z.B. CO2-Einweg-Kapseln und - soweit ich das verstanden habe - auch von den Anschlußadaptern für Zapfanlagen und Ähnliches). Auch unter Druck stehende Teile von Maschinen sind ausgenommen, wenn sie aufgrund ihrer Konstuktion "offensichtlich überdimensioniert" sind (meine Interpretation, keine Gewähr!).

    Bleibt das hier herzustellende Übergangsstück zwischen so einer Kapsel-Aufnahme (siehe obigen Link) und der Waffe. Deswegen habe ich mal beim TÜV angefragt. Der Sachbearbeiter, der mir dazu was sagen könnte, hat aber gerade Urlaub ;) Falls ich dazu was Neues erfahre, poste ich es hier.

    Immerhin gibt es haufenweise Anschlußstücke für Druckflaschen aller Art - man denke nur an diejenigen zum Füllen der Preßluftkartuschen. Ich habe so ein Teil von Anschütz, vorgesehen für 200bar. Da ist zwar ein Hersteller-Zeichen und der vorgesehene Maximaldruck eingestempelt, aber einen Prüfstempel gibt es nicht. Meine diversen Druckminderer für Gasflaschen (Argon, Sauerstoff...) haben nichtmal Herstellerzeichen, gescheige denn Prüfstempel. Also nicht prüfpflichtig, oder? Ebenso bei meinem Original-Walther-Fülladapter (CO2): Keinerlei Stempel, nichtmal Hersteller.

    Andreas

  • Hallo mal wieder...

    nun habe ich endlich den kompetenten Sachbearbeiter beim TÜV-Nord in Kiel erreicht. Er hat eigenlich das bestätigt, was ich in obigem Posting zum Besten gegeben habe.

    Grundsätzlich unterliegen unter Druck stehende Teile einer Prüfpflicht. Von dieser gibt es aber eine ganze Menge Ausnahmen. Bei dem Teil, um das es hier geht, ist es auch so. Es gibt für denjenigen, der so ein Teil "in Verkehr bringt", mehrere Möglichkeiten, die Druckfestigkeit nachzuweisen. Z. B. bei einer Druckprüfung oder durch rechnerischen Festigkeitsnachweis. Im Gespräch fiel auch der Begriff "gute Ingenieurskunst" - naja, ist schon klar - damit war wohl das gemeint, was ich vorigen Posting mit "offensichtlicher Überdimensionierung" beschrieben hatte.

    Fazit: Sind wir schlauer geworden? Die Antwort möge sich jeder selbst geben. ;)

    Mein spezielles Problem habe ich folgendermaßen gelöst: Statt der Walther CP2 benutze ich jetzt meine gerade neu erworbene Röhm RG Twinmaster Top. Schießt viel besser als ich erwartet hatte. Sie ist erheblich leichter, als mein altes Schätzchen. Der absolut nicht Sportwaffen-typische Abzug zwingt zum sauberen Abziehen. Meine Ergbnisse sind im Schnitt um 10 Ringe besser als mit der CP2. *lol*

    Andreas

  • Hallo,
    airman: Der Abzug der Twinmaster Top ist doch ein Direktabzug.
    Hat keinen Vorweg. Wie war die Umstellung für dich? Wie kannst Du den Abzug beschreiben und wie ist die Waffe allgemein?
    Schießt Du damit auch Wettkämpfe(mit der Einzelschußeinrichtung) im Verein?
    Ich habe auch mal überlegt mir eine Top oder Sport zu holen, ich habe mir dann aber eine LP100 von Feinwerkbau geholt.
    Schon mal Danke für die Infos!
    Gruß .177Shooter

  • Hallo .177shooter,

    ich habe Dir eine PN geschickt. Für die Allgemeinheit: Grundsätzlich bin ich mit der Twinmaster sehr zufrieden, wenn auch Einschränkungen bzgl Match-Tauglichkeit zu machen sind. Sie ist günstig, leicht, vielseitig und bietet eine Menge Möglichkeiten der Optimierung. Für mich speziell: Anpassung der Gewichtsverteilung, Verlagerung der Visierung weiter nach vorne (weil meine alten Augen immer mehr Schwierigkeiten mit dem Scharfsehen der Visierung haben). Vielleicht poste ich mal speziell was zu dem Thema.

    Grüße
    Andreas