Hallo,
folgendes Problem: Die Walther CP2 wurde bekanntlich mit wiederbefüllbaren CO2-Kartuschen geliefert. Nun gibt es ja dieses leidige Kartuschen-Thema im DSB. Da meine Kartuschen deutlich über 20 Jahre alt sind, kann ich mit der Waffe nicht mehr auf Meisterschaften.
Meine Idee: Statt neue Kartuschen zu kaufen (die momentan nichtmal verfügbar sind), könnte man doch einen Adapter einsetzen, um dann CO2-Einwegkapseln zu verwenden. Mit der 16g-Bier-Maxx-Kapsel sollte locker auch eine große Wettkampfserie möglich sein.
Frage nun: Wie verhält es sich rechtlich damit? Fällt der Druckbehälter (Kartusche oder Kapsel mit Adapter) unter das WaffG oder unter die Druckbehälterverordnung? Und wer könnte/dürfte sowas machen.
Ich bin wirklich an fachlicher Auskunft interssiert - eine Meinung dazu habe ich selbst...
Danke und viele Grüße
Andreas