Hallo...
Eigentlich klärt sich der Thread durch den Titel: Ich habe eine Frage zu einem Strafmaß!
Folgende Situation:
Ein Freund ist gestern mit seinem Auto (Euskirchener Kennzeichen) nach Barweiler (in Reihnlandpfalz) gefahren. Er hatte im Kofferraum eine Browning GPDA 9 und 21 Schuss Knall!
Die Waffe lag in einem Schuhkarton und war mit einem Abzugschloss gesichert. Der Schlüssel zum Schloss lag vorne im Handschuhfach.
So...grade als er auf dem Rückweg von Barweiler war und in Adenau übernachten wollte, ist er in eine Polizeistreife gekommen. Die durchsuchen das Auto, machen nen Alkoholtest (0,42 Promille) und finden die Waffe.
Er sagt direkt das die ihm gehört und das er sie mitgenommen hat, um evtl. Tiere zu verjagen, da er nicht wusste, ob er evtl. im Freien übernachten muss!
Die Polizisten konfiszieren die Waffe, machen Drogentests (keine Drogen im Blut...bis auf den Alk) und schicken ihn für 2 Stunden weg( "Gehne se mal n Kaffee trinken und spazieren"). Nach einem erneuten Alktest (jetzt nurnoch 0,05 Promille) darf er weiterfahren.
Leider hatte keinen kl. Waffenschein...also hat er jetzt ne Straftat begangen. (Verstoß gegen das Waffengesetz).....
Meine Frage: Mit welcher Strafe hat er zu rechnen?
Und nein, ich bin nicht "dieser Freund"....ich war der Beifahrer.....
Danke für KONSTRUKTIVE Antworten!!!!
EDIT:\\ Die Waffe war NICHT durchgeladen. Das gefüllte Magazin lag daneben und im Lauf war keine Kugel!
EDIT#2:\\ Er hat außerdem sofort gesagt das er auf die Herausgabe des Eigentums verzichtet (Waffe etc. darf also ohne weiteres von der polizei demontiert werden) und das er sich schuldig bekennt...und er hat ne schriftliche Aussage (circa 1 Seite) abgegeben!
so....glaube das wars!