Aldi-Messer

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 11.625 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2008 um 19:32) ist von barret.

  • Ich weiß nicht warum ihr euch so aufregt.
    Das Ganze dient doch nur unserer eigenen Sicherheit. Wie viel sicherer ist doch jetzt Deutschland ohne diese gefährlichen Einhandmesser.

    Und eigentlich sollten wir doch unserer so gesetzestreuen Jugend dankbar sein das sie unsere Volksvertreter auf diese gefährlichen Misstände, Messer die man mit einer Hand öffnen kann, aufmerksam gemacht haben.

    Obba Gerrit

  • Es ist zwar fies, aber manchmal denk ich, dass möglichst
    viele "normale" Bürger massiv Probleme mit Einhandmessern
    bekommen sollten. Dann merken vielleicht ein par mehr, was
    bei uns an Gesetzen produziert wird, und dass das Waffengesetz
    nicht nur die par Spinner im Schützenverein betrifft.

    Klaus

  • Sowas kann man nur Kriminalisierung der Bevölkerung nennen!!!

    Der Gutgläubige Mensch kauft sich das ding, weil kein hinweis daran ausgehängt ist und schleppt es mit sich rum.

    BIS!!!! er evtl. zufälligerweisse in eine Verkehrskontrolle kommt und der Polizist das Messer sieht, was evtl. in der Mittelkonsole des Autos liegt.

    Und schon haben wir einen unwissenden, vorbestraften Bürger mehr in Deutschland.

    Gruß Steven

  • Zitat

    Original von GPB
    Ich weiß nicht warum ihr euch so aufregt.
    Das Ganze dient doch nur unserer eigenen Sicherheit. Wie viel sicherer ist doch jetzt Deutschland ohne diese gefährlichen Einhandmesser.

    Und eigentlich sollten wir doch unserer so gesetzestreuen Jugend dankbar sein das sie unsere Volksvertreter auf diese gefährlichen Misstände, Messer die man mit einer Hand öffnen kann, aufmerksam gemacht haben.

    Obba Gerrit

    Gerrit, du sprichst mir aus der Seele. Bei meinem nächsten
    Aldibesuch werde ich mir die Kundschaft mal einer kritischen
    Betrachtung unterziehen. Alles potentielle Verbrecher.
    Vielleicht sollte ich mir mal vorsorglich alle Autonummern auf
    dem Parkplatz aufschreiben. Man kann ja nie wissen....

  • Zitat

    Original von Pellet
    Vielleicht sollte ich mir mal vorsorglich alle Autonummern auf
    dem Parkplatz aufschreiben. Man kann ja nie wissen....


    ... und mach vorher ein Foto von dem Übeltäter genau in dem Moment, in dem er das corpus delicti in die - sicherlich unverschlossene - Einkaufstasche steckt... :nuts:

    :anon: (fertig zum Messerkauf)

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

  • ''Ich weiß nicht warum ihr euch so aufregt.
    Das Ganze dient doch nur unserer eigenen Sicherheit. Wie viel sicherer ist doch jetzt Deutschland ohne diese gefährlichen Einhandmesser.

    Und eigentlich sollten wir doch unserer so gesetzestreuen Jugend dankbar sein das sie unsere Volksvertreter auf diese gefährlichen Misstände, Messer die man mit einer Hand öffnen kann, aufmerksam gemacht haben.''

    du nimmst das wort aus meinem munde :huldige:

  • onkelkeks
    wenn die auf den Zitat-Button klickst (roter Kringel), kannst du dir viel Tipparbeit sparen ;)

    @all im Forum (bezieht sich nicht auf diesen Thread)
    Ich flehe euch an, macht euch die Mühe und löscht aus der vom System generierten "Quote"-Anweisung die Textpassagen heraus, auf die ihr euch in eurem Beitrag nicht beziehen wollt. Das dauert nur wenige Sekunden und macht das Lesen des Beitrags leichter!

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

  • Es verpflichtet den Hersteller oder Importeur eines Verbraucherproduktes (und das ist auch ein Messer), alle relevanten Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen (z.B. in einer Bedienungsanleitung). Mängel in der Bedienungsanleitung werden wie Mängel am Produkt bewertet und ermöglichen Wandlung oder Minderung. Ein Hinweis auf gesetzlichen Auflagen zum Transport oder zur Nutzung eines Produktes sind sicherlich relevant.

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
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  • In unserem Netto Markt gibt es ab dem 7.4. ein Jagdmesser für 5,99 Euro zu kaufen, Länge 33 cm.

    Sieht fast aus wie ein Rambo Messer :vierk:

    Darf man das auch nicht aus dem Laden tragen ???

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Zitat

    Original von stevenfueller
    Sowas kann man nur Kriminalisierung der Bevölkerung nennen!!!

    Der Gutgläubige Mensch kauft sich das ding, weil kein hinweis daran ausgehängt ist und schleppt es mit sich rum.

    BIS!!!! er evtl. zufälligerweisse in eine Verkehrskontrolle kommt und der Polizist das Messer sieht, was evtl. in der Mittelkonsole des Autos liegt.

    Und schon haben wir einen unwissenden, vorbestraften Bürger mehr in Deutschland.

    Gruß Steven

    Nun, das Tragen eines Messers ist eine Ordnungswiedrigkeit und keine Straftat und somit wird der Autofahrer auch nicht vorbestraft. Er Führt dabei das Messer auch nicht in der Öffentlichkeit sondern in seinem PKW, das ist auch noch zu beachten.

    Gruß
    Thomas

  • Bloodygood
    Wenn das Messer nicht ein 21 cm langes Heft :laugh: hat: nein - führen verboten.

    Man lese §42a des Waffengesetzes.

    Gruß... Uli

    EDIT: Adressat hinzugefügt, weil sich Thomas "dazwischengemogelt" hat.

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
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    2 Mal editiert, zuletzt von marathon (5. April 2008 um 13:13)

  • Üblicherweise wird das ja wahrscheinlich in einer Plastikverpackung verschweisst sein, kann man da von "Führen" reden, wenn man es aus dem Markt ins Auto trägt?

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Zitat

    Original von Bloodygood
    Üblicherweise wird das ja wahrscheinlich in einer Plastikverpackung verschweisst sein...

    ...die jedoch kein verschlossenes Behältnis ist, wie es im neuen §42a des Waffengesetzes (Absatz (2), Nr. 2) vorgeschrieben ist.

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
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  • Zitat

    Original von marathon

    ...die jedoch kein verschlossenes Behältnis ist, wie es im neuen §42a des Waffengesetzes (Absatz (2), Nr. 2) vorgeschrieben ist.

    Gruß... Uli

    Ich denke (hoffe, glaube), dass ein fest eingeschweißtes Messer, dass nur durch Aufschneiden der Verpackung entnehmbar ist, als VERschlossen angesehen werden darf - im Vergleich zu anderen Verpackungen, z.B. einer Pappschachtel, aus der man das Messer sofort 'in Anschlag bringen' könnte.

    Auch hier sollte man den gesunden Menschenverstand erwarten dürfen - dass die Polizei einen deswegen nicht anhält.
    Andererseits gebe ich PELLET recht: eigentlich kann man sich insgeheim nur wünschen, dass es künftig zu vielen "nicht nachvollziehbaren" Verfahren käme - eben nich weil Igor, Ahmed und Justin wieder mal mit den bösen Messern erwischt wurden, sondern weil das Ehepaar R. aus B. beim Einkauf ihrer neuen WMF-Messerkollektion erwischt wurde -die nur im Pappkarton transportiert wurde.

    Vielleicht wäre dadurch ein Umdenken in Berlin zu erwirken, dieses Schwachsinnsgesetz zu kippen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von marathon
    Es verpflichtet den Hersteller oder Importeur eines Verbraucherproduktes (und das ist auch ein Messer), alle relevanten Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen (z.B. in einer Bedienungsanleitung). Mängel in der Bedienungsanleitung werden wie Mängel am Produkt bewertet und ermöglichen Wandlung oder Minderung. Ein Hinweis auf gesetzlichen Auflagen zum Transport oder zur Nutzung eines Produktes sind sicherlich relevant.

    Gruß... Uli

    Das bezieht sich m.E. - vereinfacht - nur auf Umstände, die das Produkt selbst und dessen unmittelbaren Gebrauch betreffen.

    Sonst müßte ja z.B. auch zu jeder :F:-Waffe eine umfangreiche Doku geliefert werden, von Führen, Überlassen, befriedetem Bestiz etc. etc.
    Hast Du sowas schon erhalten? Oder meinst Du, Deinen LG-Kaufvertrag wandeln zu können, weil Du nicht auf den relevanten Umstand hingewiesen wurdest, nicht im Garten ballern zu dürfen?

  • Zitat

    Original von Sologun
    Sonst müßte ja z.B. auch zu jeder :F:-Waffe eine umfangreiche Doku geliefert werden, von Führen, Überlassen, befriedetem Bestiz etc. etc.
    Hast Du sowas schon erhalten? Oder meinst Du, Deinen LG-Kaufvertrag wandeln zu können, weil Du nicht auf den relevanten Umstand hingewiesen wurdest, nicht im Garten ballern zu dürfen?


    Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben:

    WaffG
    § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote

    (2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen.
    Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.

  • Zitat

    Original von Sologun
    Sonst müßte ja z.B. auch zu jeder :F:-Waffe eine umfangreiche Doku geliefert werden, von Führen, Überlassen, befriedetem Bestiz etc. etc.


    Stimmt. Siehe hier, Nr. 14.
    Da du diese Waffe gemäß deiner Signatur selbst besitzt, musst du das eigentlich schon gelesen haben. Oder hast du diesen Hinweis auf dem Deckblatt und die vielen anderen mit dem Warndreieck nicht gelesen???

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

    Einmal editiert, zuletzt von marathon (5. April 2008 um 19:41)

  • Ja, mein :F:-Waffen-Beispiel war blöd, weil auf die Schnelle nicht an die Spezialregelung im WaffG gedacht :anon:. Ohne jetzt nachzusehen, dürfte § 35 aber auch in neuer Fassung nichts entsprechendes für Messer bestimmen.

    Ob dem GPSG eine Verpflichtung letzlich zu entnehmen ist - nun ja - ein allgemeiner Hinweis "Käufer hat gesetzliche Rgelungen zu beachten" könnte geboten sein. Eine Verpflichtung zur dezidierten Darstellung sehe ich nicht.

  • folgende antwort vom aldi lieferantenkundendienst:



    Zitat

    Original von GPB
    Ich weiß nicht warum ihr euch so aufregt.
    Das Ganze dient doch nur unserer eigenen Sicherheit. Wie viel sicherer ist doch jetzt Deutschland ohne diese gefährlichen Einhandmesser.

    Und eigentlich sollten wir doch unserer so gesetzestreuen Jugend dankbar sein das sie unsere Volksvertreter auf diese gefährlichen Misstände, Messer die man mit einer Hand öffnen kann, aufmerksam gemacht haben.

    Obba Gerrit

    darf ich davon ausgehen, daß diese aussage ironisch zu verstehen ist?

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

    2 Mal editiert, zuletzt von OG Blattschuß (7. April 2008 um 16:41)