"F-im-Fünfeck" als Aufkleber

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 12.204 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Mai 2008 um 00:43) ist von sunix.

  • Hallole,

    vor längerer Zeit ist einmal mit entsprechenden Bilder darüber berichtet worden, daß ein Hersteller - Anschütz ? - das "F-im-Fünfeck" (:F:) in Form einen (papierenen) Aufklebers angebracht hat. Leider finde ich den entsprechenden Fred nicht mehr, möglicherweise, weil nach ":F:" nicht gesucht werden kann. Kann jemand helfen?

    mfg, Dr.K.

  • Hallo Dr. König!
    Das mit den F- Aufkleber gab es meines Wissens nur bei Anschütz. In dem Thread, den Mufrikaner verlinkt hat gibt es leider kein Bild. Anschütz hat zwar einen einfachen Aufkleber angebracht, jedoch ist damit eine dauerhafte und deutliche Kennzeichnung gegeben, so wie es die Vorschriften verlangen. Über das wie Anbringen sagt ja die Vorschrift nichts aus, also ist das F-zeichen korrekt angebracht. Hier noch mal ein Bild auf die schnelle.

    (Foto(s) auf Wunsch des Users gelöscht. Ulrich/Admin)

  • Der Begriff "dauerhaft" ist so dehn- und interpretierbar, dass er garnichts aussagt.

    Theoretisch würde es dann schon ausreichen, mit einem wasserfesten "Edding" von Hand ein :F: auf einen witterungsbeständigen Aufkleber zu malen und das Ding dann auf die Waffe zu bappen.

    Man könnte aber einwänden, dass man den Aufkleber (auch den von Anschütz) innerhalb von Sekunden abreißen kann. Ist das wirklich "dauerhaft"??

    Dagegen halten würde ich, dass man auch ein ins System eingeschlagenes :F: mit einem einzigen Hammerschlag auf einen angesetzten Körner ebenfalls im Handumdrehen auslöschen kann.

    Viel entscheidender ist doch, dass das :F: nicht jeder wie er will selber auf eine Waffe platziert, etwa bei einem Eigenimport einer Waffe, die in D. noch keinen Bauart-Beschuss hat.

    Und damit wären wir dann wieder beim selbstgefertigten Aufkleber, den man relativ leicht herstellen kann.


    Früher durfte der Büchsenmacher das „F“ nachstempeln, da wurde meist eine kleine Gebühr fällig und das war’ s. Seit dem 1.7.2006 (Einführung neues Beschussgesetz) reklamieren die Beschussämter das Nachstempeln eines „F“ exklusiv für sich. Die Waffe muss geprüft werden, ob sie tatsächlich unter 7,5 Joule liegt. Das Problem: Man bekommt das Gewehr aber gar nicht erst in die Hand, weil es der Zoll als Waffe ohne „F“-Stempel eben als erwerbscheinpflichtige Waffe ansieht und einbehält, bis jemand mit einer Berechtigung kommt (Waffenhandelslizenz, Waffenbesitzkarte). Das ist bei CO2-/Druckluftwaffen <7,5 eigentlich blanker Unsinn, aber das deutsche Gesetz verlangt dies so.


    Information zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG

    Für die Anzeige gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG dieser Waffen sind der
    Physikalisch-Technischen Bundesanstalt:

    ein vollständig gekennzeichnetes Muster (entsprechend dem Verkaufsmodell),
    eine Bedienungsanleitung mit Sicherheitshinweisen in deutsch,
    bei Schusswaffen mit F-Zeichen eine Importeur- oder Herstellererklärung darüber, dass der Anwender die Leistung nicht erhöhen und die Funktion der Waffe nicht verändern kann ( Vollautomaten sind verboten!),
    Name und Anschrift des tatsächlichen Herstellers,
    5 Messprotokolle mit je 10 Messwerten für Geschossgeschwindigkeit und Geschossenergie, bei einer mittleren Geschossenergie kleiner als 5 Joule ist ein Messprotokoll ausreichend (gemäß Anlage VI der Beschussverordnung)
    sowie sämtliches Zubehör (z.B. Geschosse, Magazin, Treibgas, Adapter, Batterien etc.), damit die Waffe voll funktionsfähig ist vorzulegen.
    Gültige Beschusszeichen dürfen nicht auf diesen Waffen aufgebracht sein.

    Die Kennzeichnung muss dauerhaft aufgebracht und deutlich sichtbar folgende
    Angaben enthalten:

    Modellbezeichnung,
    Firmenname oder Markenzeichen des inländischen Herstellers, Importeurs oder Händlers,
    F-Zeichen und
    Geschosskaliber.
    Jeweils ein Muster wird beim Bundeskriminalamt hinterlegt. Ist ein baugleiches Modell bereits angezeigt, so entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt über die Notwendigkeit der Musterhinterlegung.
    Wird eine noch nicht angezeigte eingetragene Marke zur Kennzeichnung benutzt, so ist dies der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gemäß § 24 WaffG anzuzeigen.

    Waffen sind mit dem F-Zeichen (Anlage II Abbildung 10 der Beschussverordnung) zu kennzeichnen, sofern die mittlere Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 7,5 J beträgt.

    http://www.muzzle.de/Recht/Beschuss…verordnung.html

  • Gunimo, was soll das jetzt mit den dehnbar? Leute, macht doch keine Wissenschaft draus. Wenn Anschütz nicht regelkonform gewesen wäre ( hier in diesen Thread geht es ausschliesslich um den Aufkleber der Fa.Anschütz, nachdem Dr. König gefragt hat und nichts anderes), hätten die auch keine Zulassung beim Beschussamt für dieses Modell ( speziell 2001) gekriegt. Meines Wissens gab es das sowieso nur bei Anschütz, bei anderen Herstellern gibt es keine Aufkleber ( also hat sich das Thema eigendlich grösstenteils erledigt). Selbst wenn der Aufkleber perfekt zu 100% ( mit den orig. dazugehörigen Firmenlogo und Kal.angabe) nachgefertigt wird, ist er eh nur auf dem speziellen Anschützmodell anbringbar ( juckt aber soviel, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt).

  • Zitat

    Original von Kippchen
    Gunimo, was soll das jetzt mit den dehnbar? Leute, macht doch keine Wissenschaft draus. Wenn Anschütz nicht regelkonform gewesen wäre ( hier in diesen Thread geht es ausschliesslich um den Aufkleber der Fa.Anschütz, nachdem Dr. König gefragt hat und nichts anderes), hätten die auch keine Zulassung beim Beschussamt für dieses Modell ( speziell 2001) gekriegt. Meines Wissens gab es das sowieso nur bei Anschütz, bei anderen Herstellern gibt es keine Aufkleber ( also hat sich das Thema eigendlich grösstenteils erledigt). Selbst wenn der Aufkleber perfekt zu 100% ( mit den orig. dazugehörigen Firmenlogo und Kal.angabe) nachgefertigt wird, ist er eh nur auf dem speziellen Anschützmodell anbringbar ( juckt aber soviel, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt).

    Warum so patzig!? Dass Anschütz da einen Aufkleber drauf gebrasselt hat und dies so genehmigt wurde, zeigt doch gerade, dass "dauerhaft" ein dehnbarer Begriff ist. Und genau weil das so ist, und es hier keine klaren Regeln gibt, ist das Thema tatsächlich eine Wissenschaft, ich mache keine daraus. Und ob Dich das juckt ist mir wurscht, Du must Dich an dem Thema ja nicht weiter beteiligen, wenn es Dich nicht interessiert.

    http://www.wayne-interessierts.de


    So what?

  • Wieso patzig ? Habs mir nochmal durchgelesen, finde da aber nichts überhebliches dabei, sorry. Ist das bei Dir wirklich so rübergekommen?

  • Erst mal danke für die Antworten, der gesuchte Fred war darunter.

    Zitat

    Original von gunimo
    Der Begriff "dauerhaft" ist so dehn- und interpretierbar, dass er garnichts aussagt.

    Ohne Kenntnis der Aufkleber-Geschichte hätte ich zunächst gesagt: Dauerhaft ist nur das, was eingeschlagen ist.
    Aber da Anschütz das Aufkleber-:F: sicherlich vorher abgeklärt hat, wird man rein faktisch sagen können: Auch Aufkleben ist dauerhaft.
    Auch im Gesetz ist ja nicht von "dauerhaft" die Rede. Sondern in § 24 II WaffG steht nur, daß das LG das Zeichen tragen muß. Nur wenn man auf die Regelungen zur Anbringung der Marke in der AWaffV zurückgreift kommt man zu diesem "dauerhaft".

    Zitat

    Man könnte aber einwänden, dass man den Aufkleber (auch den von Anschütz) innerhalb von Sekunden abreißen kann. Ist das wirklich "dauerhaft"??

    "Eigentlich" nicht.

    Zitat

    Und damit wären wir dann wieder beim selbstgefertigten Aufkleber, denn man relativ leicht herstellen kann.

    Genau. Dennoch ist es ratsam, zu einem Schlagstempel zu greifen - da läßt sich über das "dauerhaft" nicht mehr streiten.

    Zitat

    Seit dem 1.7.2006 (Einführung neues Beschussgesetz) reklamieren die Beschussämter das Nachstempeln eines „F“ exklusiv für sich. Die Waffe muss geprüft werden, ob sie tatsächlich unter 7,5 Joule liegt. ...
    Information zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG ........
    http://www.muzzle.de/Recht/Beschuss…verordnung.html

    Sorry, aber soweit Sie damit meinen, daß nur Beschußämter "effen" dürften: Dies ist nicht richtig. Siehe die bereits zitierte Aufarbeitung der Rechtslage unter https://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=24236:
    Wer legal (!) ein :F:-pflichtiges aber (noch) kein :F: aufweisendes LG besitzt und dessen v0 bzw. Energieabgabe verläßlich feststellen/messen kann, der darf es - wenn die Grenzwerte eingehalten sind - auch mit einem :F: versehen.
    Daß dies rein faktisch wohl auf kaum jemanden zutrifft ändert an der Rechtslage nichts.

    Aber das war nicht Gegenstand meiner Anfrage. Diese ist beantwortet, noch mal danke.

    mfg, Dr.K.

  • Zitat

    Original von Dr.König
    Wer legal (!) ein :F:-pflichtiges aber (noch) kein :F: aufweisendes LG besitzt und dessen v0 bzw. Energieabgabe verläßlich feststellen/messen kann, der darf es - wenn die Grenzwerte eingehalten sind - auch mit einem :F: versehen.
    Daß dies rein faktisch wohl auf kaum jemanden zutrifft ändert an der Rechtslage nichts.


    Auf Luftgewehrschützen nicht unbedingt. Aber bei den Airsoftlerrn gibts da ne Menge. Wenn es wirklich einfach erlaubt wäre ein :F: auf eine importiere GBB zu pappen und die dann legal wäre, würde wahrscheinlich ein Importboom ausbrechen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von XXL
    Auf Luftgewehrschützen nicht unbedingt. Aber bei den Airsoftlerrn gibts da ne Menge. Wenn es wirklich einfach erlaubt wäre ein :F: auf eine importiere GBB zu pappen und die dann legal wäre, würde wahrscheinlich ein Importboom ausbrechen.

    Mhm, Softair sind nicht so meine Sache, aber warum sollte es für Softair-Importierer eher zutreffen? Die importierten Softair haben kein :F: und ohne waffenrechtliche Importerlaubnis gibt Ihnen der Zoll das Ding nicht raus. Wer ohne Zoll importieren können sollte würde aber dennoch ohne entsprechendes Erlaubnispapier zumindest zunächst illegal besitzen, da kein :F: drauf ist. Und da dies natürlich im wirklichen Leben niemand tut bleibt es dabei, daß nur sehr wenige Leute in die Lage kommen, selbst und legal ein :F: aufzustempeln.
    Aber nur für den rein theoretischen Fall: Das :F: ist ein Erklärungszeichen, wie das CE-Bapperl. Es wird nicht dadurch "falsch", daß derjenige, der es "vergibt", irgendwie Dreck am Stecken hat. Der illegal Besitzende (das klingt jetzt so dramatisch, als ob jemanden ein Kriegswaffenarsenal lagert) könnte das Teil an einen BüMa geben, der es legal besitzen würde, oder an einen entsprechenden "privaten" WBK-Inhaber. Der könnte dann, entsprechende Messungen usw. vorausgesetzt, das :F: auf jeden Fall problemlos "vergeben". Und da der Softair ein dies hindernder Makel nicht anhaftet ... kurzum, ich sehe darin kein Problem, außer daß halt der Importeur ohne entsprechende Erlaubnis mit dem Import gegen das WaffG verstößt und dies tunlichst unterlassen sollte.

    mfg, Dr.K.

  • Gemäß Ihren Ausführungen wäre es etwa möglich die Waffe sich an Freunde/Bekannte/Verwandte im nahen Ausland zu bestellen, von diesen ein :F: auf die Waffe kleben zu lassen, und dann nach Deutschland zu versenden.

    Eine Möglichkeit an Waffen zu gelangen, die nach Deutschland nicht importiert werden, aber definitiv unter 7,5J liegen (diverse SA und CO2-Kurzwaffen).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    Gemäß Ihren Ausführungen wäre es etwa möglich die Waffe sich an Freunde/Bekannte/Verwandte im nahen Ausland zu bestellen, von diesen ein :F: auf die Waffe kleben zu lassen, und dann nach Deutschland zu versenden.

    Ich kenne und sehe in der Tat keine gesetzliche Regelung, die dem entgegenstehen würde.
    Aber wir sind uns natürlich einig, daß die Beschußämter und Behörden dies auf Befragen anders beurteilen würden - auch wenn ich bis heute keine Argumentation kenne, dies dies stützen würde.

    mfg, Dr.K.

  • Zitat

    Original von Dr.König
    Ich kenne und sehe in der Tat keine gesetzliche Regelung, die dem entgegenstehen würde.
    Aber wir sind uns natürlich einig, daß die Beschußämter und Behörden dies auf Befragen anders beurteilen würden - auch wenn ich bis heute keine Argumentation kenne, dies dies stützen würde.

    mfg, Dr.K.

    Unabhängig davon ob eine Privatperson es in Deutschland stempeln darf - im Ausland ist es ohnehin legal, da das :F: kein Hoheitszeichen von Deutschland ist, und die nationale Gesetzgebung sich auch auf das nationale Hoheitsgebiet beschränkt.
    Fraglich ist nur - wie Sie richtig erwähnen - ob die Behörden in Deutschland es anerkennen. Ihre Ausführungen dazu sind aber höchst interessant, und sofern die Waffe nicht gegen die deutschen Gesetze (Energie, Schussmodi, Anbaugeräte, ..) verstoßen sehe ich hierbei eine legale Möglichkeit.

    Eventuell lohnt es sich für interessierte Personen bei ISSC in Ried anzufragen. Diese Firma importiert u.A. Crosman Waffen, die in Deutschland aufgrund eines fehlenden Importeurs nicht erhältlich sind.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    Anbaugeräte, ..) verstoßen sehe ich hierbei eine legale Möglichkeit.
    Eventuell lohnt es sich für interessierte Personen bei ISSC in Ried anzufragen. Diese Firma importiert u.A. Crosman Waffen, die in Deutschland aufgrund eines fehlenden Importeurs nicht erhältlich sind.
    Gruß Georg

    Langsam, wir haben bisher nur über den Privatmann geredet. Sobald jemand gewerbsmäßig importiert geht es nicht mehr so einfach. Daher ist es auch kein wirkliches Problem (für die Behörden).

    mfg, Dr.K.

  • Ich weiß dass Sie vom Privatmann geredet haben, meine Rede war vom ausländischen Gewerblichen. Und da gäbe es eventuell eine Möglichkeit?

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Was der ausländische Gewerbetreibende macht, interessiert den deutschen
    Gesetzgeber herzlich wenig, unsere Gesetze gelten nur für D.

    Wenn ein ausländischer Händler irgendwelche LGs beschafft, auf 7,5J bringt
    und mit :F: versieht, dann hat das mit dem deutschen Recht nichts zu tun,
    eben weil er das alles im Ausland macht.

    Das Ergebnis seines Tuns ist dann allerdings erlaubnisfrei nach D zu exportieren!


    Stefan

  • Ok, jetzt nochmal zum mitschreiben:

    Ich frage meinen (bis jetzt noch nicht vorhandenen) Freund in Österreich ob er mir eine GGB aus Asien bestellt. Er macht das, macht ein :F: drauf (da unter 7,5J, kein FA usw) und schickt mir die GBB nach Deutschland.

    Und das ganze ist legal so??

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (25. Februar 2008 um 17:10)

  • Zitat

    Original von XXL
    Ich frage meinen (bis jetzt noch nicht vorhandenen) Freund in Österreich ob er mir eine GGB aus Asien bestellt. Er macht das, macht ein :F: drauf (da unter 7,5J, kein FA usw) und schickt mir die GBB nach Deutschland.
    Und das ganze ist legal so??

    Sorry, aber jetzt muß ich wirklich aufs Gesetz verweisen: Dort ist nur von :F: und weniger als 7,5J die Rede. Also muß ich daraus folgern, daß wenigstens dem Privatmann der Import von LG/Softair, die diese Bedingung erfüllen, ohne weiteres erlaubt ist.
    Wer Gegenargumente findet soll sie nicht behalten sondern mitteilen.

    mfg, Dr.K.