Handschellen!

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.626 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Januar 2008 um 14:27) ist von Jermaine25Bln.

  • Servus!

    Ich will mir Handschellen zulegen da ich beruflich neue benötige.

    Habt ihr Empfehlungen? Ich würde gerne bei Schneider bestellen?

    Handelt es sich bei den "Polizei-Standart" wirklich um Handschellen aus Polizeibedarf oder ist das ein Nepp?

    Sollen wirklich was aushalten und nicht als Spielzeug dienen sondern für Security bzw. Kaufhausdetektivarbeit halten!

    Gruss,
    Schnulpentrulp

    Einmal editiert, zuletzt von Schnulpentrulp (9. Januar 2008 um 20:49)

  • Zitat

    Original von aandykf

    :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

    ne aber,ich denke, auch bei Schneider kannst du mit Handschellen nix falsch machen.

    Warum lacht ihr? Es gibt solche und eben solche Berufe... :laugh: :laugh: :laugh:

  • Ich bin von CLEJUSO total begeistert,habe bis jetzt keine besseren gesehen.

    Was haltet ihr den von den ASP?Halten die auf dauer?

    Aus den beate-uhse dingern kommt man aber auch nicht raus wenn man sie richtig schließt,einmal bis sie sitzen und dann noch drei knacks weiter,da macht keiner anstalten mehr :crazy2:

  • Es gibt IMHO nur 2 Hersteller, die proffessionelle Handschellen herstellen: CLEUSO und S&W.

    Während CLEUSO in Deutschland gute Verbreitung bei Dienststellen besitzt, würde ich auch mal einen Blick auf S&W werfen.

    Wenn du ein besonders "strapazierfähiges" Modell suchst, nimm nicht die Ausführung mit Kette, sondern mit Doppelscharnier. Die S&W haben natürlich auch die patentierte Doppelsperre. Du kannst durch gegenläufiges Sperren mit dem Schlüssel die Cuffs komplett arretieren. Vorteil ist dass der Durchmesser der Handfessel sich nicht mehr verringert, und ein öffnen mittels eines Drahtstiftes (einführen in den Sperrklinkenbereich) auch erfolglos bleibt.

    Und Nein, ich hatte mal dienstlich Kontakt mit Dergleichen ... nicht im Rotlichtmillieu ;)

  • Die S&W habe ich auch, die sind klasse.
    Nur meine Freundin meint, die währen etwas hart und würden ein wenig weh tun, das empfinde ich aber nicht so.
    wenn du nen etwas zart beseitetern erwischt hast, kannst du ja die aus plüsch von beate nehmen

  • Handschellen mit Doppelscharnier,gefallen mir garnicht.
    Ich hatte große probleme die zweite bei gegenwehr ranzubekommen da sie starr sind.
    Das würde ich mir überlegen.

  • @ Schnulpentrulp

    Im Allgemeinen sollte sich ja der Arbeitgeber um die Dinge kümmern, die bei der Ausübung des Berufes benötigt werden. Von daher einfach die nehmen, die dein Chef dir gibt. Vor allem weil du dann auch nicht belangt werden kannst, weil du mit nicht autorisiertem Material arbeitest.

    Gruß Doly

  • Zitat

    Original von Schnulpentrulp
    für Security bzw. Kaufhausdetektivarbeit halten!

    Sicher, daß das Anlegen von Handschellen vom Gesetz her gedeckt ist???

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Moin,

    also Clejuso kann ich ebenfalls empfehlen. Lass blos die Flossen von so Billigkram aus dem SexLaden. Das ist absoluter Müll!
    Wenn Du welche kaufst,egal von welchem Hersteller dann achte drauf daß sie sich arretieren lassen wenn sie geschlossen sind, d.h. sich nicht weiter schliessen und das diese Arretierung nicht nur duch einen kleinen Hebel funzt sondern über den Schlüssel.

    Sonst besteht die Gefahr das sie Ausversehen weiterzugedrückt werden, was wenn der jenige eine Zeitlang unbeaufsichtigt ist zu unschönen Folgen führen kann, oder das "Opfer" macht es selber um sich während sie dann wieder erweitert werden zu befreien.

    Also du solltest schon bisschen tiefer in die Tasche greifen.
    Wie gesagt, Clejuso ist ein absolut guter Hersteller die auch mehr darauf achten daß die Kanten abgerundet sind und es zu keiner Verletzung kommen kann als es z.b. bei S&W der Fall ist.

    Bert

    EDIT: Man sollte vorher lesen. ALFHA1802 hats ja schon erwähnt :cry:

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

    Einmal editiert, zuletzt von Bert_Gummer (10. Januar 2008 um 11:18)

  • Zitat

    Original von F600Sicher, daß das Anlegen von Handschellen vom Gesetz her gedeckt ist???

    In Ausnahmefällen ja; und zwar durch das Jedermannrecht der vorläufigen Festnahme aus § 127 StPO.

    Grundsätzlich ist eine Fesselung nicht ohne weiteres zulässig, wenn dies aber unter Beachtung der Angemessenheit der einzige erfolgversprechende Weg ist, die Jedermannfestnahme gem. § 127 StPO durchzusetzen, dann ist das gedeckt.

    Wenn ich also dem auf frischer Tat angetroffenen Straftäter die Festnahme erkläre und er stiften gehen will oder er sich sodann dieser Festnahme durch Gewalttätigkeiten gegen mich entziehen will (wobei dann die Fesselung zur Durchsetzung des § 127 StPO auch durch Notwehr aus § 32 StGB gedeckt ist) und er, sagen wir, zuvor jemanden gewalttätig zusammengelegt hat (es sich also nicht nur um ein geringfügiges Vergehen, wie bspw. einen Kaugummidiebstahl handelt), kann ich zur Durchsetzung der Jedermannfestnahme gem. § 127 StPO - und zu meiner eigenen Sicherheit - auch als Privater fesseln.

    Man muss halt nur aufpassen, wie man hinterher argumentiert, falls jemand dumme Fragen stellt oder das Gegenüber sich berufen fühlt, auf eine Anzeige gegen den Sicherheitsmitarbeiter zu bestehen.

    Der Regelfall in meiner beruflichen Erfahrung ist allerdings, dass der Sportverein Grün-Weiß oft recht dankbar ist, wenn man den Störer, der zuvor im Idealfall noch gewalttätig gewesen ist, bereits fertig verpackt übergeben kann.

    Habe schon Situationen erlebt, wo die Jungs nicht mal mit einer eigenen Acht umgefesselt haben, sondern mir meine Acht nach etwa einer Stunde an den Einsatzort zurückbrachten. War in dem Fall aber kein Wunder:

    Hätten die den fraglichen Probanden umfesseln müssen, wäre der mit einer Wahrscheinlichkeit von 150 % wieder ausgeflippt.

    Von daher kann es aus schlüsseltechnischen Gründen von Vorteil sein, wenn man die gleichen Handfesseln benutzt, wie die Jungs in Grün, wobei es sich hier in Berlin um die Smith & Wesson Modell 100 mit Kette handelt, wenn nicht ab und an mal jemand was privat am Dienstherren vorbei beschafft hat.

    @ Doly:

    Das mit dem vom Arbeitgeber gestellten Material ist häufig so eine Sache. Entweder wird gar nichts gestellt (der bedauerliche Regelfall im Bewachergewerbe) und man ist seines eigenen Glückes Schmied oder es wird eben solch Sexshop-Schrott geliefert, schließlich muss man ja sparen. Ich kenne nur ganz wenige Ausnahmen, wo auf gutes und brauchbares Material geachtet wird, welches dazu noch vom Arbeitgeber beschafft wird...

    Das mit dem "autorisierten Material" ist auch eigentlich nur für Polizeibeamte interessant, wenn es darum geht, dass dienstlich nicht geliefertes Material nicht verwendet werden darf...

    In einem allerdings gebe ich Dir recht:

    Es darf nur das an Ausrüstung mitgeführt werden, was der Arbeitgeber durch Dienstanweisung zulässt. Wenn der Arbeitgeber also in der Dienstanweisung keine Handfesseln zulässt, dann dürfen diese auch nicht mitgeführt werden.

    Alles andere darf - normalerweise (und wir wissen alle, wie der Regelfall aussieht) - nicht mitgeführt werden.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (10. Januar 2008 um 12:03)

  • Auch wenn ich überlesen habe, dass der TE Österreicher ist, habe ich mich gerade nochmal zweierlei schlau gemacht...

    Nämlich einerseits den § 86 Abs. 2 der österr. StPO studiert, in dem die Jedermannfestnahme dort geregelt ist und der weitestgehend unserem § 127 Abs. 2 StPO entspricht. Interessant ist hierbei, dass die vorläufige Festnahme durch Jedermann in Österreich viel weitergehender zulässig ist, als in Deutschland.

    Dort darf zum Beispiel auch derjenige, nachdem bloß gefahndet wird, von jedem festgehalten werden, während in Deutschland das Antreffen auf frischer Tat erforderlich ist.

    Soviel erstmal zur Jedermannfestnahme.

    Zudem habe ich mich mit einem Kollegen aus Österreich über diese Problematik unterhalten und er hat mich insoweit wissen lassen, dass die Fesselung durch Private in Österreich ähnlich anerkannt bzw. nicht anerkannt ist, wie hier in Deutschland.

    Auch dort gibt es keine gesetzliche Regelung dafür, es ist aber wohl bei bestimmten Sachverhalten auch dort analog von der Jedermannfestnahme aus § 86 Abs. 2 österr. StPO bzw. hilfsweise durch die Notwehr (§ 3 österr. StGB) gedeckt.

    Allerdings ist das Notwehrrecht in Österreich viel enger gefasst, da dort Notwehr nicht gerechtfertigt ist, wenn dem Angegriffenen lediglich ein geringer Nachteil droht und die Notwehr deshalb unangemessen ist, was für mich bedeutet, dass in Österreich gewissermaßen bei manchen Sachverhalten das Recht dem Unrecht zu weichen hat...

    Sei es drum...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.