Ventil für Pressluftflasche

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 3.498 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2008 um 23:15) ist von Paramags.

  • Hallo Leute

    Anbei mal zwei Bilder von einem 300 bar Ventil einer Pressluftflasche. Kann mir hier jemand sagen ob das noch zugelassen ist oder nicht? Es stammt von einer ca 10 Jahre alten Pressluftflasche welche ich neu TÜVen lassen möchte, nur wenn das Ventiel heute nicht mehr zugelassen ist schick ich die umsonst weg.


    Gruß
    Thomas

  • Hallo Thomas,

    das lässt sich am Ventli nicht sagen. Es steht auf der Flasche eingeschlagen.
    Wenn dort DIN 477-X steht, so ist das ein "kleinkonisches-Ventil" und wird nicht mehr befüllt.

    Wenn dort EN 144-X draufsteht, so wird es keine Probleme geben.

    Ansonsten mal bei einem Tauchshop nachfragen, die wissen das.

    Gruß Dirk

  • Wieso soll ein kleinkonisches Ventil nicht mehr den TÜV Segen bekommen ? Die meisten Flaschen dürften doch so ein Ventil haben,und an der Flasche ist nunmal ein entsprechendes Gewinde.

  • Zitat

    Original von Kante
    Wieso soll ein kleinkonisches Ventil nicht mehr den TÜV Segen bekommen ? Die meisten Flaschen dürften doch so ein Ventil haben,und an der Flasche ist nunmal ein entsprechendes Gewinde.

    Kante, keine Ahnung warum.

    Ich hab mich nicht durch die neuen EU Verordnungen für Druckluftbehälter gewühlt.

    Nur steht das auf allen Tauchshop Seiten, die Flaschen füllen und TÜV`en.
    Ich bin meiner kleinen Flasche wegen angesprochen worden, hab aber die EN-144 also keine Probleme und Schützenbrüder haben ihre
    " kleinkonischen Flaschen" nicht mehr gefüllt bekommen, daher weiss ich das.

    Gruß Dirk

  • Die Flaschenöffnung ist Standard, es geht meines wissens nach nur darum wie das Ventil aufgebaut ist. Meines wissens nach muss das eine Abschersicherung haben, das heist daß wenn die Flasche doch mal fallen sollte darf das Ventil nur an einer bestimmten Stelle brechen so daß von der Flasche her keine Luft ausströmt und somit eine Gefahr bilden würde. Das Flaschengewinde ist hierbei irrelevant.

    Gruß
    Thomas

  • Meines Wissens wird die Flasche in ihrer Gesamtheit auf Dichtigkeit und Sicherheit geprüft und das alle 10 Jahre. Ist das Ventil selbst undicht, kann es möglicherweise gedichtet werden. Wenn nicht, bekommt die Flasche keinen neuen TÜV.
    Ich habe mal eine Sauerstoffflasche prüfen und füllen lassen. Da wurde zwecks Begutachten des Inneren (wg. Rost) der Flasche das Ventil komplett abgeschraubt und nachher neu gedichtet. Sofern das Ventil selbst in Ordnung ist, ist das wohl Standard. Aber zu alt kann ein Ventil an sich nicht sein, solange es in Ordnung ist.
    Die Gewindeanschlüsse sind genormt, aber von 200 zu 300 Bar Technik unterschiedlich um ein verwechseln zu vermeiden.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Januar 2008 um 13:06)

  • Hallo Leute

    Nun, das Ventil kann schon zu alt sein, den meines wissens gab es da mal einen neue Vorschrift daß ein Ventil so aufgebaut sein muss daß es bei einem Sturz so abbricht daß die Luft nicht entweicht. Es sind in einer solchen 6l Flasche schließlich 1800l Luft drinnen welche Schlagartig entweichen würde. Mittlerweile hab ich aber ein Ventil der neuen Generation bekommen und das lass ich dann einbauen falls das Original nicht mehr zulässig ist.


    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Meines Wissens wird die Flasche in ihrer Gesamtheit auf Dichtigkeit und Sicherheit geprüft und das alle 10 Jahre. Ist das Ventil selbst undicht, kann es möglicherweise gedichtet werden. Wenn nicht, bekommt die Flasche keinen neuen TÜV.

    Normalerweise nicht. TÜV-Pflichtig ist normal nur der Druckkörper, nicht das Ventil. Ansonsten müte es ja auch eine Art Siegel geben... der TÜV ist ja nur auf der Flasche eingeschlagen, was ich hinterher mit dem Ventil machen weiß ja keiner.

    Ich war nur ein Mal dabei wie eine Flasche "Getüft" wurde. Da wurde das Ventil jedenfalls gleich als erstes abgeschraubt da Innenprüfung und Wiegen zuerst erfolgen und ohne Ventil durchgeführt werden. Und auch für die Druckprüfung wurde es nicht wieder Montiert.

    Währe anders wohl auch gar nicht gegangen, da die Flasche ja mit Wasser befüllt wird um bei einem Platzen kein Kompressibles Medium darin zu haben. Dazu verwendet zumindest der TÜV-Nord aber eine ganz eigene Konstruktion als Ventil. Auf die Ventilverschraubung der Flasche kam ein Stutzen mit 2 Schlauchanschlüssen. In die Flasche ragte eine Art "Steigrohr" so das man die Flasche beim füllen mit Wasser entlüften konnte.

    Anschließend bekam ich die Flasche "grob Getrocknet" und das Ventil extra wieder. Montieren dürfen die Prüfer das angeblich nicht wieder. (Zudem war die Flasche innen noch Feucht….)

    War übrigens "Technische Pressluft" ob da für Atemluft wieder mal andere Vorschriften gelten weiß ich nicht.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (12. Januar 2008 um 23:17)

  • Erklärbär

    So kenne ich das auch. Geprüft wird mit Wasser. Einzig was der TÜV sagen kan ist ob das Ventil noch zugelassen ist nach den aktuellen richtlinien oder eben nicht. Das Ventil baut der Fülldienst wieder ein. Dieser kan auch das Ventil überprüfen um zu sehen ob das noch dicht ist oder es auch überholen (so die Auskunft meines Tauchershops).

    Gruß
    Thomas