Waffe in einer Tasche transportieren

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 6.333 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2007 um 19:07) ist von Knallebum.

  • ich hab mal ne SSW bei einen bekannten Auktionshaus ersteigert und da war kein Koffer dabei und ist es eigentlich Rechten´s okay wen ich meine SSW z.B in ein Eastpek transportiere natürlich Munition und Waffe getrennt ??? oder darf man das nur in den Koffern transportieren ???

    mit freundlich grüßen Coltfreak

  • Waffe entladen, Magazin raus, Muniton und Waffe trennen. Mehr kann niemand verlangen.

    So ein Koffer erfüllt ja keine besonderen Sicherheitsvorschriften.

    Ich hab' SSW auch schon in gewöhnlichen Taschen transportiert. Waffen transportiert man ja nicht zwangsläufig nur vom Händler zu sich nach Hause. Bist niemanden eine Erklärung schuldig. Auch nicht den Leuten mit dem grünen Partywagen. Transport ist Transport. Egal vohin.

    blank: Walther P22 nickel, Reck Miami 92F black, Reck Miami 92F steel finish, Colt 1911

    airsoft: M4A1Colt Commando

    real: Beretta 92 G Elite II

  • Denke ich nicht. Laut Gesetz musst du deine Waffe NICHT ZUGRIFFSBEREIT verwahren (beim Transport wie auch zu Hause).
    D.h. in einem abschließbaren Behältniss, das man nicht ohne weiteres aufbekommt -> zB ein Koffer. Und, wie du schon bemerkt hast, von Munition getrennt.
    Wer das in welcher Weise macht ist immer vom Einzelnen abhängig und nicht mein Problem. Du kannst das machen, kein Problem wenn sie dich nicht erwischen. Erwischen sie dich hast du n Problem an der Backe. Denn dürfen tust du es nicht.

    Deswegen/beantrage dir den KWS,... Dann bist du den ganzen Ärger los von wegen Transport etc. Denn dann darfst du deine SSW ja auch im geladenen ´Zustand mit dir führen, und wie du die dann mit dir rumträgst juckt großartig keinen mehr. Aber nur MIT dem KWS ist das so...

    Wenn du die 50€ sparen willst musste dir halt nen Koffer besorgen. Und 1 o 2 Schlösser dafür...


    Tipp zum Koffer: Auf EGu* gibt es Waffenkoffer von Berwall. Sind preisgünstig und gut. Gib in der suche mal "berwall 045" ein.
    Die einfache Ausführung kostet 30€ (Sofortkauf), und die für 2 Pistolen kostet ca 60€.


    steel:

    Zitat

    Ich hab' SSW auch schon in gewöhnlichen Taschen transportiert. Waffen transportiert man ja nicht zwangsläufig nur vom Händler zu sich nach Hause. Bist niemanden eine Erklärung schuldig. Auch nicht den Leuten mit dem grünen Partywagen. Transport ist Transport. Egal vohin.


    Was setzt du jetzt schon wieder für Gerüchte in die Welt?!
    Du musst SSW beim Transport IMMER NICHT ZUGRIFFSBEREIT transportieren sofern du den KWS nicht besitzt! Und d.h., dass er das Teil NICHT einfach in nen Rucksack packen kann. Das du damit bisher durchgekommen bist ist ja schön, aber wenn sie dich erwischen, oder ihn, dann kannst du _aufgrund von´bestehenden GESETZEN_ dafür "an den Arsc*" gekriegt werden!
    Also erzähl hier keine Märchen UND INFORMIERE DICH DARÜBER was erlaubt ist und was nicht!


    Gruß, Ghost89

    ~ Lieber stehend sterben als knieend leben ~

    ~ Niveau ist KEINE Hautcreme :new16: ~

    2 Mal editiert, zuletzt von Ghost89 (21. Dezember 2007 um 13:33)


  • Das heißt, die gewöhnlichen Koffer, die man sonst beim Kauf einer neuen SSW dazu bekommt, reichen für den Transport nicht aus? Weil Du von Schlössern spichst. Deshalb frage ich.

    Bei richtigen Waffen ist das klar. Hab' selbst eine und extra einen Waffenschrank dafür gekauft.

    Irgendsoein Typ in einem Geschäft meinte, SSW lassen sich auch in gewöhnlichen Taschen transportieren. Aber - wie schon gesagt - ungeladen, ohne Mag und getrennt von der Munition.


    Zitat

    Was setzt du jetzt schon wieder für Gerüchte in die Welt?!
    Du musst SSW beim Transport IMMER NICHT ZUGRIFFSBEREIT transportieren sofern du den KWS nicht besitzt! Und d.h., dass er das Teil NICHT einfach in nen Rucksack packen kann. Das du damit bisher durchgekommen bist ist ja schön, aber wenn sie dich erwischen, oder ihn, dann kannst du _aufgrund von´bestehenden GESETZEN_ dafür "an den After" gekriegt werden!
    Also erzähl hier keine Märchen UND INFORMIERE DICH DARÜBER was erlaubt ist und was nicht!


    Wieso setze ich schon wieder Gerüchte in die Welt?


    In einem Rucksack ist die SSW genauso nicht zugriffsbereit wie in einem Koffer aus Kunststoff von Umarex.

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    3 Mal editiert, zuletzt von steel (21. Dezember 2007 um 13:35)

  • Beispiel: eine ssw im eastpack auf dem beifahrersitz reicht nicht aus zum transportieren!! Auch wenn diese nciht geladen ist!!! du kannst schnell an die ssw herannkommen.
    und alleine das drohen mit einer ssw ( egal in welcher situation) ohne kws ist nicht ohne Folgen!
    Tronsportiern nur so da mannicht an die waffe rankommt! zb abschließen oder in den kofferraum damit!

  • Wenn du den Koffer nicht mit nem Schloss sicherst, nicht.
    Wenn du n Schloss dranmachst, sodass sich der Koffer nicht mehr "einfach so" öffnen lässt, reicht das.

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  • Als ich damals die P22 gekauft habe, war ein grauer Koffer dabei, der nicht einmal die Möglichkeit bot, irgendein Schloss anzubringen. Trotzdem durfte ich laut Belehrung durch den Verkäufer die Waffe nach Hause transportieren.

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    Einmal editiert, zuletzt von steel (21. Dezember 2007 um 13:37)

  • Zitat

    In einem Ruckjsack ist die taschen genauso nicht zugriffsbereit wie in einem Koffer aus Kunststoff von Umarex.

    Stimmt nicht. Mein Umarexkoffer ist abschließbar. Hat sogar 2 Bohrungen im Griff (die für ein Schloss vorgesehen sind).

    P.S.: Wenn du in irgendeinen Laden gehst der SSW verkauft, kannst du bei 70% der Verkäufer davon ausgehen, dass sie nicht auf dem Laufenden sind.
    Mein BüMa wollte mir sogar erzählen ich bräuchte für den ERWERB VON SSW-MUNITION einen KWS - Irgendwas passt da nicht, oder ;)

    Also von daher. Die Verkäufer schwätzen so oft Müll... Informier dich lieber selbst. Ist sicherer ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Ghost89 (21. Dezember 2007 um 13:39)

  • D.Zilles,

    Ein Eastpack auf dem Beifahrersitz entspricht aber den gesetzlichen Forderungen nach einem verschlossenen Behältniss
    Von abgeschlossen hat nichtmal der Gesetzgeber was gesagt.

    Das gleiche ist die Sportwaffe von XY der sie in einem Futteral auf der Rückbank vom Schießstand nach Hause fährt. Genauso legal und genau das selbe

  • Zitat

    Ein Eastpack auf dem Beifahrersitz entspricht aber den gesetzlichen Forderungen nach einem verschlossenen Behältniss. Von abgeschlossen hat nichtmal der Gesetzgeber was gesagt.

    Das gleiche ist die Sportwaffe von XY der sie in einem Futteral auf der Rückbank vom Schießstand nach Hause fährt. Genauso legal und genau das selbe

    Ein Futteral ist abschließbar und entspricht den meisten gesetzlichen Anforderungen! Und den bekommt man so leicht, zumindest bei Guten, auch nicht auf wenn der Reißverschluß o.ä. abgeschlossen ist. Ein Eastpak dagegen entspricht KEINER gesetzlichen Anforderung.

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  • Also ich habe es damals so gemacht, ich habe den Koffer in meinen Eastpack gepackt und die beiden Dinger vom Reissverschluss mit nem vorhängeschloss zusammen gemacht. Den Rucksack konnte man auch nicht mehr ohne weiteres öffnen ausser natürlich man schneidet ihn auf.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • ach ich erinnere mich an eine fall wo einer verurteilt wurde weil er die ssw im handschufach legte und ie munition dazi in die armlehen!

    das hat nciht ausgereicht und er wurde verknackt! begründung! es ist immernoch einleichtes die muniton mit waffe leicht in verbindung zu setzten und auch das alleinige bedrohen mit einer ungeladenen schreckschusswaffe ist strafbar!

    na ja versucht es doch bei der nächsten kontrolle doch aus! *lol*
    ich habe beiders in getrennten koffern im kofferaum! das st am sichersten!

  • coltfreak:
    Jap. Und wenn du dir alles durchliest kannst du dir viel Ärger mit der Polizei ersparen UND du lernst noch was: Traue niemandem außer dir selbst. Informiere dich, lese dir die entsprechenden Gesetze durch und wenn du willst, gehe zur Polizei und lass dich beraten bzw dir die Infos geben wie das alles abzulaufen hat und auch rechtens ist.

    FBO
    Ist immerhin schonmal besser als bei den anderen Chaoten die hier unterwegs sind... ;) Sicherheitshalber würde ich dennoch dazu raten den Koffer mit einem EXTRA Vorhängeschloss zu sichern. Denn, und da kannst du mir glauben, in unserer bürokratischen Grundordnung, scheißt dir der Staat schon wegen weit weniger als wegen dem falschen Transport ans Bein. Da würde ich es nicht drauf anlegen mit dem WaffG in den Konflikt zu geraten. Vor allem die Presse vor Ort freut sich...
    Von daher. Sichert den verdammten KOFFER und nicht den Rucksack mit nem Schloss.
    Denn meines Erachtens nach ist ein Rucksack, und sei er noch am Reißverschluß zugeschlossen, kein rechtsgültig einwandfreies, abschließbares Behältniss im Sinne des WaffG. Denn den Reißverschluss eines Rucksacks bekommt man ohne große Probleme aufgerissen. Den eines Futterals garantiert nicht...! Denn die Reißverschlüsse sind grundverschieden verarbeitet und haben auch eine ganz andere Stärke.


    Gruß, Ghost89

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    2 Mal editiert, zuletzt von Ghost89 (21. Dezember 2007 um 15:06)

  • Schmarren, schon in einer geschlossenen Tragetasche ist es kein Führen! Und erst recht nicht wenn die Reißverschlüsse zusammengeschlossen sind. Aber du bist sicher so einer der sich den Klasse B-Schrank auf den Rücken bindet nur um sicher zu gehen...also hör auf irgendwelches Zeug zu behaupten was so gar nicht stimmt. Wenn man keine Ahnung hat einfach mal.... :n23:

    Darüber kann man echt nur noch :cc

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Ghost89


    FBO
    Ist immerhin schonmal besser als bei den anderen Chaoten die hier unterwegs sind... ;) Sicherheitshalber würde ich dennoch dazu raten den Koffer mit einem EXTRA Vorhängeschloss zu sichern. Denn, und da kannst du mir glauben, in unserer bürokratischen Grundordnung, Kott dir der Staat schon wegen weit weniger als wegen dem falschen Transport ans Bein. Da würde ich es nicht drauf anlegen mit dem WaffG in den Konflikt zu geraten. Vor allem die Presse vor Ort freut sich...
    Von daher. Sichert den verdammten KOFFER und nicht den Rucksack mit nem Schloss.
    Denn meines Erachtens nach ist ein Rucksack, und sei er noch am Reißverschluß zugeschlossen, kein rechtsgültig einwandfreies, abschließbares Behältniss im Sinne des WaffG. Denn den Reißverschluss eines Rucksacks bekommt man ohne große Probleme aufgerissen. Den eines Futterals garantiert nicht...! Denn die Reißverschlüsse sind grundverschieden verarbeitet und haben auch eine ganz andere Stärke.


    Gruß, Ghost89

    Wie Peinlich diese Besserwisserei !

    :bash: :bash: :bash: :bash: :bash:

    SSW: Röhm RG 96, Zoraki 917, 2x Zoraki918

    Einmal editiert, zuletzt von Timsons (21. Dezember 2007 um 15:17)

  • ich rede keinen schmarn! :evil:
    das es kein führen ist ist mur sehrwohl klar! nur es reicht nicht aus munition und waffe so dicht zusammen zu transportieren das man sie mit ein, zwei handgriffen zusammen führen kann!!!
    und es gab desbezüglich ein urteil!! wenn ich es iederfinde werde ich gerne hier posten!
    da hat jemand munition un d magazin in die armlehen gesteckt und ie ssw ins handschuhfach!
    das sah der richter nciht mehr unter führen an!!!!

    Ende

  • In dem besagten Fall war es ein zerleger Gamo r77 bei dem das Ventil im Eimer war. Aber kennst du die Rucksäcke von Eastpack? So einfach kann man den Reissverschluss nicht aus dem Rucksack reissen. Das Ghost89 aber schon recht, im Grunde kann man nicht sicher genug gehen, selbst wenn man sich einen verschlossenen Tresor auf den Rücken schnallt würde man wahrscheinlich noch Beamte treffen, welche das als führen auslegen. Das ist das Problem mit den Gesetzen, sie sind nicht eindeutig genug formuliert, ein verschliessbares behältnis kann der Koffer ansich mit oder ohne Schloss sein, aber eben auch ein Tresor oder ein Futteral.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"