Entwurf Waffenrecht Frage zu Seite 16 Nr. 31 - LEP Altbesitz weiter möglich?

Es gibt 85 Antworten in diesem Thema, welches 9.896 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2008 um 21:57) ist von 357gun.

  • Hallo,

    ich habe mir nunmehr den ganzen Entwurf durchgelesen, und habe insbesondere eine Frage zur Seite 16 Nr. 31 (10)

    Hier lautete es :

    „(10) Die Erlaubnispflicht für Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, 2. Absatz, gilt nur für Schusswaffen, die ab dem [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes] erworben wurden.

    Auf Seite 55 der letzten beiden Abschnitte ist dies u. a. die Definition für LEP-Waffen.

    Somit frage ich mich ob dann nach diesem Entwurf der Altbesitz nach wie vor frei ist und man diese Waffen ganz legal weiter besitzen darf?

    Einmal editiert, zuletzt von tweg (2. Dezember 2007 um 10:38)

  • Ich habe mir das nochmal daraufhin durchgelesen und verstehe das genauso wie Du.

    Na denn .. ab nach eGun ... :))

    Dumm ist halt, dass man die Dinger nicht mehr loswird, wenn das neue Gesetz gilt, weil sie ja niemand mehr "erwerben" darf...

    Gruß,
    Marcus

  • Nur mein Gedanke!!

    Wenn der Altbesitz nicht neu geregelt werden wird, dürfte § 58 WaffG seine prinzipielle Gültigkeit behalten. Somit dürfte der Altbesitz m.E. folgendermaßen geregelt werden:
    Altbesitz von umgebauten, vormals scharfer Schusswaffen wird anmeldepflichtig. Somit müsste eine WBK ohne Probleme ausgestellt werden. Munitionserwerbserlaubnis braucht's ja nicht :ngrins:
    Gebühren müsste der Steuerzahler tragen.

    Aber, nun kommt das große Aber!
    Finden wir doch in diesem § den Absatz:
    (9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1.

    so füchte ich, muss der Besitzer unter 26 Jahren für die umgebaute Waffe eine MPU nachweisen. Schließlich wird ja diese Waffe künftig als Großkaliberwaffe behandelt.

    Na ja, mal sehen. Ist nur eine Vermutung von mir, weil ja noch keine genaueren Regeln zum Altbesitz aufgetaucht sind.

  • Bei der Bandbreite von möglichen Folgen der jetzigen unklaren Regelung betreffs des Altbesitzes kann man wirklich nur hoffen, daß dieser Punkt schnell geregelt ist. Sonst ist der Willkür der örtlichen Behörden Tür und Tor geöffnet.

  • Wenn weitere Regelungen zum Altbesitz geplant wären, hätten sie ja eigentlich in dem Kabinettsentwurf irgendwo auftauchen müssen, oder? Der ist ist ja eigentlich ansonsten vollständig ausgearbeitet, mit allen Änderungen bis hin zur Beschussverordnung...

  • Altbesitz ist ein wichtiges Thema und mit §58 bereits geregelt. Er ist nur entprechend anzupassen.
    Die neuen Regelungen dienen ja zum großen Teil der Richtig- bzw. Klarstellung des WaffG. Eine Regelung des Altbesitzes wird mit Sicherheit nicht vergessen werden.
    Bis zum 1.4.2008 ist ja noch eine Menge Zeit, in der noch das eine oder andere neu geregelt werden könnte. Vielleicht ist da ein Countdown bis zum 1.4. wichtiger als bis zu Silvester. :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (2. Dezember 2007 um 17:24)

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Wenn weitere Regelungen zum Altbesitz geplant wären, hätten sie ja eigentlich in dem Kabinettsentwurf irgendwo auftauchen müssen, oder? Der ist ist ja eigentlich ansonsten vollständig ausgearbeitet, mit allen Änderungen bis hin zur Beschussverordnung...


    Nö, es ist ein Entwurf. Es hat in den letzten Wochen Änderungen gegeben und sicherlich wird bis zum 1.4. noch einiges geändert.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Nö, es ist ein Entwurf. Es hat in den letzten Wochen Änderungen gegeben und sicherlich wird bis zum 1.4. noch einiges geändert.

    Also, ich finde, dass du damit soweit auf den Punkt triffst - es ist "erstmal" noch ein Entwurf - da könnte sich noch was ändern - leider in alle Richtungen :cry:

    @ Old Shurehand: :huldige: Gut erkannt!

    Aber, zum Thema "Altbesitz" von 4M20 und LEP`s etc. steht da nix Definitives drin - ich habe das Kreuz und Quer gelesen und sogar mit dem neuen Recht von 2003 - da kommt Nix bei raus, entweder es fehlt da was (durch Schlamperei) oder es wurde "absichtlich" erstmal vergessen :)).

    Denn, was in einem Gesetz nicht geregelt wird, dass Regeln die Durchführungsvorschriften zu dem Gesetz - aber über die Durchführungsvorschriften stimmt niemand mehr ab - das is der Kasus-Knacksus :))

    @Vogelspinne: Du sprichst mir aus der Seele ;)

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    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (3. Dezember 2007 um 22:07)

  • Zitat

    Original von harryumpf

    Aber, zum Thema "Altbesitz" von 4M20 und LEP`s etc. steht da nix Definitives drin - ich habe das Kreuz und Quer gelesen und sogar mit dem neuen Recht von 2003 - da kommt Nix bei raus, entweder es fehlt da was (durch Schlamperei) oder es wurde "absichtlich" erstmal vergessen :)).

    Wieso? Der Absatz, den tweg oben gepostet hat, ist doch genau darauf bezogen! Klar kann sich an diesem Entwurf noch viel ändern, aber wenn das nicht passiert, ist zum Thema Altbesitz in dem Absatz ja eigentlich schon alles nötige gesagt, nämlich: die erweiterte Erlaubnispflicht gilt für den Altbesitz nicht.

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand

    Wieso? Der Absatz, den tweg oben gepostet hat, ist doch genau darauf bezogen! Klar kann sich an diesem Entwurf noch viel ändern, aber wenn das nicht passiert, ist zum Thema Altbesitz in dem Absatz ja eigentlich schon alles nötige gesagt, nämlich: die erweiterte Erlaubnispflicht gilt für den Altbesitz nicht.

    Gruß,
    Marcus

    Hallo nochmal, es war so gemeint:

    Zitat "Floppyk":

    " ... der Altbesitz ist bereits in §58 geregelt. Der Paragraph müsste nur noch entsprechend angepasst werden ... "

    Und das heißt:

    Falls da was angepasst werden muss (das müsste dann wohl so sein, weil der bisherige §58 meiner Meinung nach so nicht passt), dann wird der wohl entsprechend angepasst - de facto also noch alles "offen"???

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    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (4. Dezember 2007 um 22:18)

  • Zitat

    Eine Regelung des Altbesitzes wird mit Sicherheit nicht vergessen werden.

    Das hatten wir doch schonmal beim Thema Butterflymesser und Wurfsternen.
    Die mussten nach der Gesetzesänderung bei der Polizei abgegeben werden und alle, die hier im Forum aktiv sind, haben das auch so gehandhabt.
    Komplette Butterflymessersammlungen, einige 100 DM Wert, wurden zum nächsten Revier verbracht und so wird es auch mit den LEP sein.

    Gruß,

    Harry

  • Das wird nicht passieren. Es gibt da doch einen großen Unterschied:
    Die Butterflymesser wurden zum verbotenen Gegenstand erklärt.
    Die LEP Waffen werden ja nicht verboten. Der künftige Erwerb hängt an neuen Bedürfsnisvoraussetzungen.
    Für mich stellt sich im Moment nur die Frage, was mit dem Altbestand passiert:
    Bekommen alle Alt-Besitzer eine WBK? Das muss nicht zwangsläufig so kommen. Siehe Sonderreglung mit Luftdruckwaffen ohne F vor 1971, bzw aus der ehen. DDR. Oder doch - siehe alte SSW ohne PTB. Für dessen Besitzer wurden früher WBK's ausgestellt. Meines Wissens kostenlos.
    Wenn WBK - kostenlos?
    Was passiert, wenn z.B. ein umgebauter GK-Revolver von einem 18 - 24 jährigen bessen wird, dieser aber nach neuer Regelung erst von einem 25 Jährigen mit Bedürfsnis bessen werden darf? Siehe § 58, Abs. 9

  • Was passiert, wenn z.B. ein umgebauter GK-Revolver von einem 18 - 24 jährigen bessen wird, dieser aber nach neuer Regelung erst von einem 25 Jährigen mit Bedürfsnis bessen werden darf? Siehe § 58, Abs. 9[/quote]


    ;) Das ist ebenfalls ein sehr guter Ansatzpunkt, den man keinesfalls vergessen darf :cry:

  • Zitat

    Original von harryumpf
    Falls da was angepasst werden muss (das müsste dann wohl so sein, weil der bisherige §58 meiner Meinung nach so nicht passt), dann wird der wohl entsprechend angepasst - de facto also noch alles "offen"???

    Zitat

    Original von Floppyk
    Altbesitz ist ein wichtiges Thema und mit §58 bereits geregelt. Er ist nur entprechend anzupassen.

    Der §58 ist mit Absatz 10 des Entwurfs bereits entsprechend angepasst; nochmal:

    In § 58 werden nach Absatz 9 folgende Absätze 10 bis 12 angefügt:

    Zitat

    „(10) Die Erlaubnispflicht für Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, 2. Absatz, gilt nur für Schusswaffen, die ab dem [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes] erworben wurden.“

    Und das bezieht sich explizit auf die zukünftige Erlaubnispflichtigkeit von LEPs/4mmM20- und anderen konvertierten Waffen, denn in Abschnitt 2 / Unterabschnitt 1, 2. Absatz steht ebenfalls zukünftig:

    Zitat

    Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe.

    Und in dem oben genannten §58(10) WaffG-Neu steht eben ganz direkt, dass sich diese Erlaubnispflicht nur auf Waffen bezieht, die neu erworben werden (nach Inkrafttreten der Novelle). Altbesitz ist also definitiv geschützt.

    Ich verstehe wirklich nicht, wo da eine Unklarheit sein soll! ???

  • @sunix:

    Wie bereits in einem anderen Threat angemerkt, ich habe die entsprechenden § gelesen - aber, bisher wurde alles mehrfach umgeworfen und umgeschachtelt - es ist ja nur ein ENTWURF - und ich traue unseren Herren nicht mehr - temporas (äh, lex) mutantur ;)

    May be, nur meine Meinung!

  • Naja, wenn die Altbesitzregelung entfallen würde, dann wären neben den LEP- & 4mmM20-Besitzern auch die Eigentümer von anderen umgewandelten Waffen (z.B. zu zivilen Halbautomaten konvertierte Surplus-Vollautomaten) betroffen.
    Da ist durchaus eine kritische Masse versierter Besitzer insgesamt vorhanden, die dann auch streibar wäre, also vor Gericht ziehen würde. In dem Sinne glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass die Altbesitz-regelung wieder unter den Tisch fällt.

  • Zumal das Ziel des ganzen ja hauptsächlich sein soll, den europäischen Schwarzmarkt vor den in scharfe Waffen rückkonvertierten Waffen zu schützen, und da spielt der Altbesitz in privater Hand sicherlich eine untergeordnete Rolle.

    Aber es stimmt natürlich, dass zum einen im Parlament Unvorhergesehenes passieren kann, und dass zum anderen das Kalkül auch durchaus darin bestehen kann, Dinge, die auf breiten Protest stoßen würden, erst in letzter Minute dazu zu nehmen.

    Marcus

  • Aber es stimmt natürlich, dass zum einen im Parlament Unvorhergesehenes passieren kann, und dass zum anderen das Kalkül auch durchaus darin bestehen kann, Dinge, die auf breiten Protest stoßen würden, erst in letzter Minute dazu zu nehmen.

    Marcus[/quote]

    Eben, erst "in trügerischer Sicherheit" wiegen, dann machen, wie man will - weil: Nobody Know`s :))

  • Wenn ich die Reden unserer damit befassten Politiker richtig interpretiere, dann haben sie bei den Umbauten zwei Intensionen:
    Zum einen die weitere Produktion von Umbauten weitestgehend einzuschränken und zweitens die schon bestehenden Umbauten alle zu erfassen, da gerade ältere Umbauten leichter zurückgebaut werden könnten.

    Wie die Erfassung des Altbesitzes erfolgen soll, dazu hat sich bisher keiner deutlich geäußert!

  • Zitat

    Original von Vogelspinne, da gerade ältere Umbauten leichter zurückgebaut werden könnten.

    Wie die Erfassung des Altbesitzes erfolgen soll, dazu hat sich bisher keiner deutlich geäußert!

    Ältere Umbauten wohl eher nicht, eher Umbauten von Firmen, die eigentlich nicht hätten umbauen dürfen - das war des Pudels Kern!

    Oder gewisse BASTELWASTEL, die alles ADAPTERN mussten, denke ich - ich hasse dieses Gesockse :evil:

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

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    Mitglied im VdW und der FESAC

    Einmal editiert, zuletzt von harryumpf (5. Dezember 2007 um 21:15)