Ab jetzt alle Softairs ab 18 ?!

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 9.175 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juni 2007 um 23:58) ist von germi.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Vollkommen richtig. Die riskieren sogar ihre Zuverlässigkeit, sofern meine Befürchtungen stimmen.


    Da brauchst Du Dir in den meisten Fällen keine Sorgen zu machen :D.
    Was neben anderen Faktoren daher rührt, dass die meisten seriösen AS-Fans sowieso :F:-Waffen besitzen.

    Und nun ist es mal wieder gut mit der Panikmache, mir geht das Thema hier mittlerweile gewaltig auf den Zeiger.

  • Ich finds Lächerlich da es die Softairs ja schon vor 20 jahren gab als ich noch ein kiddi war.

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • kinder können sich auch mit ästen und steinen die augen ausstechen/werfen/wasauchimmer, irgendwo hört die bevormundung des bürgers hoffentlich mal auf. mir ist es zwar egal im konkreten fall, aber ich finde das alles übertrieben.

  • Aber bei Erbsenpistolen weiß man wenigstens (bzw. kann davon ausgehen), dass es Spielzeuge sind, insbesondere, wenn die vorn auch noch (wie ich es von früher kenne) leuchtend orange gekennzeichnet sind.
    Mit den Vollmetall-AEGs ist das gar nicht mehr so einfach. Wenn Dir ein Halbwüchsiger mit so einem Teil entgegenkommt, kommst Du auch erstmal ins Grübeln.
    Ich halte es schon für richtig, dass diese Dinger nicht mehr geführt werden dürfen, wenn sie wie echte Waffen aussehen.
    Was ist daran so schlimm, wenn eine Erbsenpistole nur 0,08J hat und vorn mit einem dicken, gut sichtbaren orangen Balken gekennzeichnet ist?

  • Ginge es wirklich um Leben und Gesundheit der Kidis, müßte man viel eher zum Beispiel den Verkauf von Kinderfahrrädern verbieten.

    Die Waffen als solche sind es mal wieder, die bestimmten Leuten nicht in den Kram passen. Seit uralten Zeiten, waren Waffen Begleiter und Kennzeichen der freien Menschen, Sklaven durften keine haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sologun (27. Juni 2007 um 17:29)

  • ja es kann doch eigentlich nicht um den Verkauf gehen, sondern um das Führen in der Öffentlichkeit und das sollte verboten werden.

    Es rennt ja auch niemand trotz kleinem Waffenschein (der das Führen erlaubt) mit gezogener Waffe im Anschlag in der Gegend rum.

  • Zitat

    Original von MarkK
    Mit den Vollmetall-AEGs ist das gar nicht mehr so einfach. Wenn Dir ein Halbwüchsiger mit so einem Teil entgegenkommt, kommst Du auch erstmal ins Grübeln.
    Ich halte es schon für richtig, dass diese Dinger nicht mehr geführt werden dürfen, wenn sie wie echte Waffen aussehen.
    Was ist daran so schlimm, wenn eine Erbsenpistole nur 0,08J hat und vorn mit einem dicken, gut sichtbaren orangen Balken gekennzeichnet ist?

    Deine Argumentation ist nicht so ganz korrekt, denn Vollmetall bekommt man meist nur über 0,5 Joule im Mittleren und oberen Bereich der ohnehin ab 18 ist. Den Billigen Teilen unter 0,5 Joule die so ein "Halbwüchsiger" haben kann sieht man es zu 99,9% auch an das sie billiger Ramsch und nichts echtes sind.

    Mein Problem bei all den Verbotsforderungen des Führens der unter 0,5 Joule Softairs ist immer der, dass es damit nicht aufhört. Ist das erst verboten gehts woanders weiter (neuer Anscheinsparagraph etc.). Solange die Kiddis da sind mit der Führerlaubnis bleiben die erst mal in der Schusslinie und wir sind raus. Daher ist es kurioserweise trotzdem in unserem Interesse wenn die DInger weiterhin geführt werden dürfen.

  • @ Jürgen:

    Ich seh das'n bisschen anders!
    Wenn die Kiddies ihre Softairs nicht mehr führen dürfen, werden die 'negativen Softairmeldungen in den Medien' wohl sehr wahrscheinlich erstmal von der Bildfläche verschwinden.
    Und somit könnte das komplette Thema schnell in Vergessenheit geraten.

    Sex, Guns and :F:***ing Rock'n'Roll :))!!!

  • Ich verstehe die Rechtslage nach diesem Urteil folgendermaßen:

    1) Nach Auffassung des Karlsruher Gerichts war der BKA-Bescheid, der die Waffen zwischen 0,08J und 0,5J als Spielzeugwaffen deklariert hat, von Anfang an unwirksam, weil das BKA nicht die Kompetenz hat, etwas zu ändern, was klar im Waffengesetz steht. Das Gericht steht mit dieser Meinung nicht alleine da, diese Feststellung hat früher ein anderes Gericht und auch das Bundesinnenministerium gemacht (siehe den älteren Thread, den sunix verlinkt hat).

    2) Außerdem hat das Landgericht Karlsruhe anerkannt, dass die Rechtslage wegen des BKA-Bescheids uneindeutig war, so dass die Waffenhändlerin nicht bestraft werden kann ("Verbotsirrtum").

    3) Das Landgericht Karlsruhe kann den Feststellungsbescheid nicht "kippen", sondern nur bei seinen eigenen Urteilen ignorieren. "Kippen" kann man sowas nur, indem das BKA den Bescheid zurücknimmt. Zudem hat sich das Karlsruher Gericht auch nur zu Waffen ohne CE-Zeichen geäußert.

    4) Wenn ein Waffenhändler trotzdem weiterhin solche Waffen an Minderjährige verkauft, und zumindest wenn diese ein CE-Zeichen haben, wird man ihn wohl auch zukünftig nicht dafür bestrafen können, denn die unklare Rechtslage besteht weiter, solange der Feststellungsbescheid nicht aufgehoben ist.

    5) Der Gesetzgeber ist zudem verpflichtet, die europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen (sprich: das WaffG zu ändern), und wahrscheinlich kann man ihn sogar notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof dazu zwingen. In der Spielzeugrichtlinie steht:

    Zitat

    Artikel 4
    Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von Spielzeug, das den
    Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht, in ihrem Gebiet nicht behindern.

    Allerdings, da es sich nur um eine Richtlinie handelt, sind die Mitgliedsstaaten zwar verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen, aber sie hat nicht unmittelbar rechtsgültigen Charakter. Das heißt nach meinem Verständnis: ein Händler, der wegen eine solchen Verkaufs vor Gericht stände, könnte sich dort nicht direkt auf die europäische Richtlinie berufen.

    Andererseits wäre es wohl pervers, einen Händler wegen des Verstoßes gegen eine Regelung zu bestrafen, die nie hätte Gesetz werden dürfen, weil sie von Anfang an gegen geltende europäische Richtlinien verstoßen hat.

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    Original von desesperado
    @ Jürgen:

    Ich seh das'n bisschen anders!
    Wenn die Kiddies ihre Softairs nicht mehr führen dürfen, werden die 'negativen Softairmeldungen in den Medien' wohl sehr wahrscheinlich erstmal von der Bildfläche verschwinden.
    Und somit könnte das komplette Thema schnell in Vergessenheit geraten.

    Darauf würd ich nicht wetten. Sowie die Dinger verboten sind kommt der nächste Aufschrei ala "Wir haben die verboten, aber da gibts noch viel gefährlichere Waffen, die die doppelte Energie haben und damit doppelt so tödlich. Die sind aber legal, müssen wir also auch verbieten, verbieten, verbieten".

    Das ganze wird 500 mal in den Medien wiederholt bis ein Politiker das aufgreift und es politisiert und schließlich umgesetzt wird.

    Durch neue Verbote ist für uns die Situation noch nie besser geworden.

  • @ Old_Surehand: Gut zusammengefasst :)!

    Zitat

    Original von desesperado
    Und somit könnte das komplette Thema schnell in Vergessenheit geraten.


    Nix gerät da in Vergessenheit! Sobald dieser Punkt auf der Tagesordnung der Waffengegner abgehakt ist, rutscht auf deren Agenda sofort der nächste Angriffspunkt nach oben.
    Wie Jürgen schon geschrieben hat, das ist ein Fass ohne Boden.

  • So viel Chaos um ein Spielzeug ( oder doch eine Waffe??). Bei dieser absolut unklaren Rechtslage kann ich nur sagen: Viele Köche verderben den Brei. Ich bin der Meinung, wenn nicht so viele Stellen an diesen Gesetzen rumstricken würden gäbs wahrscheinlich eine, vielleicht nicht ganz einfache, aber zumindest eindeutige Rechtslage.
    Bin echt mal gespannt was sich da noch ergeben wird.

    Kiss my Ass, if you don´t like me i don´t care (ManoWar)

  • Zitat

    Original von ^v^Night^v^
    So viel Chaos um ein Spielzeug ( oder doch eine Waffe??). Bei dieser absolut unklaren Rechtslage kann ich nur sagen: Viele Köche verderben den Brei. Ich bin der Meinung, wenn nicht so viele Stellen an diesen Gesetzen rumstricken würden gäbs wahrscheinlich eine, vielleicht nicht ganz einfache, aber zumindest eindeutige Rechtslage.
    Bin echt mal gespannt was sich da noch ergeben wird.


    Genau!
    Lasst mich das neue WaffG entwerfen.

    - Alle Softairs generell ab 18 und mit :F:
    - Das mit dem :F: zusammenhängende Führverbot natürlich auch noch drin
    - Tuning Legal , solange es unter 7,5 J bleibt (Ja ich weiß, wird sowieso normalerweise nicht erreicht die Grenze), Es muss danach nur noch von einem BüMa geprüft werden, ein Zertifikat wird dann ausgestellt
    - Vollauto unter 7,5 J auch erlaubt

    Härtere Strafen für Missbrauch dieser Rechte, wie zB das Führen oder das Tunen ohne anschließende Überprüfung
    Das Spielen soll , wie in anderen Ländern auch, als Sportart anerkannt werden und nich weiterhin verpönt werden.

    Ich weiß, zerreißt mich in der Luft, aber man darf doch mal Träumen.
    Und die Innere Sicherheit wird doch durch solche Regelungen nicht mehr gefährdet, oder täusche ich mich da?

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Du hast vergessen:
    Alle Softairs und SSW in rosa Farbe. Ist eine Waffe in anderen Farben, ist das ein verbotener Gegenstand.

    Neeneenee!
    Dann kommt wieder irgend so ein Verbrecher der ne illegale scharfe Waffe hat und lackiert die Rosa und schon ist das Geheule wieder groß.....

    Kommt garnicht in die Tüte! ;)