Vorderlader

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 4.414 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. August 2002 um 11:09) ist von Duncan.

  • Hi,
    ich hab da im Frankoniakatalog auf Seite 273 eine nette Vorderladerpistole im Kalieber 4,5mm gesehen, die man mit geölter Kugel und Zündhütchen (alles frei ab 18) abfeuert - hat da jemand Erfahrung mit diesem System ???

    PS: rechtlich sind die doch Luftdruckwaffen unter 7,5 J gleichgestellt oder ??? (bis aufs Schwarzpulfer)

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Hallo Duncan,

    ich besitze eine solche VL-Pistole. Die Kugeln lassen sich durchaus ausschliesslich mit dem Zündhütchen abfeuern. Natürlich kann man auch mit Pulver schiessen. Allerdings nur auf zugelassenen Schießständen, keinesfalls zu Hause, das ist verboten. Im übrigen braucht man eine Legitimation für den Pulvererwerb und die Lagerung unterliegt ebenfalls strengen Richtlinien. Ich bin mir nicht mal sicher ob das Verfeuern der Zündhütchen im eigenen Besitztum rechtlich ganz einwandfrei ist... Ich habe meine Pistole lediglich ein paar Mal (ohne Pulver) geschossen. Dabei kam es immer wieder zu Rohrkrepierern, d.h. die Kugel blieb im Lauf stecken und musste dann umständlich gezogen werden. Als schussfähige Dekoteile sind diese Pistolen schön, aber zum Gebrauch nur sehr eingeschränkt zu empfehlen.

    Gruß

    gunimo

  • Danke für die schnelle Antwort, meinst du das die Rohrkrepierer an einem Mangel an Öl gelegen haben könnten oder bist du dir keiner Schuld bewust?

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  • ...tja, ich kann nicht zweifelsfrei sagen, woran es lag. Ich habe geölt, ich habe mal verkupferte, mal unverkupferte Blei-RK verwendet. Egal wie, immer wieder blieb mal eine Kugel im Lauf stecken. Sie ließen sich meist dann auch mit weiteren Zündhütchen nicht mehr aus dem Lauf bewegen und mussten gezogen werden. Wie gesagt, ich empfinde das Schiessen damit nicht als überzeugend.

    Der Knall der Zündhütchen ist übrigens sehr laut. Für die Wohnung deshalb nicht unbedingt geeignet.

    Gruß

    gunimo

  • Gut - ich werd mir wohl mal eine holen und mehr nach Optik auswählen für die Wand ;D

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  • Zitat

    Original von gunimo
    Pellet,

    hä-hä-hä, sehr witzig... :crazy2:

    Ich mein ein aufgebohrtes ( den vorhandenen Lochdurchmesser VERGRÖßERN) verwenden.
    Dass Du keines ohne Loch verwendest ist mir schon klar :new16:

    Pellet

  • ... besteht eigentlich keine Möglichkeit Öl hinter die verklemmte Kugel zu bringen so mittels Injektionsnadel oder so ??? - denn wenn des Pulver (äh ÖL) verschossen ist, dann bringt das Zündhütchen alleine wohl auch nich so den Effekt

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  • hi,
    ich hatt mal die mini derringer, cal. 4,3mm auch mit sonem kl. zündhütchen, hab eigtl. vor gehabt, mit der was zu treffen, was mir auch der waffenhändler zusicherte. war aber auf mehr als 2 metern ausgeschlossen.ist schonmal was andres aber, die explosion vom zh, das war dann doch nicht so toll für meine hand, auch wenns nicht so schlimm war .
    für sammler sicher was besondres.

    glücklicherweise hat mein waffenhändler das teil wieder zurückgekauft.

    gr dmz

    "Also das perlt heute ja wieder"
    "Des ist en roiner Titan"
    Dittsche

  • Die Waffe selbst ist frei, da VL/EL und auf einem System beruhend, daß vor 1871 entwickelt wurde, auch die Kugel und die Zündhütchen sind frei zu erwerben.

    Aber: Für das Schwarzpulver benötigt man eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ("Pulverschein"), dessen Erwerb doch einigen Aufwand voraussetzt. Ob das Schießen ohne SP, allein mit den Zündhütchen Spaß macht, wage ich zu bezweifeln. Und das Schießen ist (egal ob mit SP oder nur mit ZH) auch nur auf dafür genehmigten Schießständen zugelassen, nicht auch zuhause.

    Ich würde die Dinger daher wohl eher als "schußfähige Dekowaffen" ansehen.

    Udo

  • ...nur auf dafür genehmigten Schießständen zugelassen,... - dann dürfte ich doch auf einer Anlage die für Kleinkalieber zugelassen ist damit schiessen oder brauch der Stand(fur LG und KK ist er auf jeden fall zugalassen) wieder eine Extrazulassung für Vorderlader (nur mit ohne SP)

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  • Zitat

    Original von UMeisen
    Und das Schießen ist (egal ob mit SP oder nur mit ZH) auch nur auf dafür genehmigten Schießständen zugelassen, nicht auch zuhause.
    Udo

    moin

    bist du dir da sicher? wo kann ich das nachlesen? ich denke, fürs schiessen ausschliesslich mit zh gelten die gleichen regeln wie für lg/lp.

    ron

  • is jetzt auch egal ob ich zu Hause damit schiessen darf oder nicht - ich hab einen VL-Schiessclub gefunden die sich auch über Gastschützen freuen und die eine zugelassene Anlage haben.

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  • ölen, ölen, ölen....

    hab jetzt auch so ein ding. 100 schuss und drei laufsteckenbleiber. ich öle den lauf mit ner 4,5mm-bürste vor dem laden, führe die kugel ein ( ne geölte) und stopfe mit der geölten bürste nach.

    super sache das. ich empfinde die teile als schöne alternative, wenn man vorderladerfan ist und keinen sprengstoffschein hat.

    das feeling ist richtig genial, zumal ich schon vl mit pulver geschossen habe.

    ich kanns jedem altertumsfreak nur empfehlen.

    grüsse
    ron

  • @pantau

    kann ich mir vorstellen. Immer wenn ich sowas lese oder sogar sehe, wird mir ganz wehmütig ums Herz.
    Irgendwann mach ich das auch mal, sag ich mir dann immer wieder.

    Wie ist das mit dem SP-Schein? Dazu braucht man ja auch die Zuverlässigkeit.
    Ist die dann später auch für die WBK gültig oder muß man dann nochmal bezahlen?

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    @pantau
    Wie ist das mit dem SP-Schein? Dazu braucht man ja auch die Zuverlässigkeit.
    Ist die dann später auch für die WBK gültig oder muß man dann nochmal bezahlen?
    Eddi

    moin,

    das ist wie mit der wbk. du musst ein halbes (oder jetzt ein ganzes) jahr regelmässig (2x im monat) im verein vl geschossen haben, dann beantragt der verein ne unbedenklichkeitsbescheinigung für dich, dann machste nen vl/sprengstoffkurs, dann pol, führungszeugnis und dann bekommst vllt deinen sp-schein. das problem bei uns ist zumindest, dass du, wenn du vl mit sp aufm stand ohne schein schiessen willst, immer jemand da sein muss, der die waffe für dich lädt, weil du darfst ja ohne schein nicht mit dem zeug hantieren. ist in meinen augen zwar schwachsinn, weil richtige mumpeln darf ich ja auch aufm stand benutzen, aber naja....

    wie das mit den erforderlichen bescheinigungen ist, wird von unterem jagdfuzzi zu fuzzi unterschiedlich sein. meiner jedenfalls ist ein a... wie er im buche steht.
    ansonsten ist das mit dem sp-schein völlig losgelöst von den wbks, weil du musst ja die anderen disziplinen auch schiessen, um ein bedürfnis nachzuweisen. ergo sprengstoffschein nicht gleich wbk für andere sportwaffen. (zumindest bei uns)

    es macht auf alle fälle riesig spass :)

    grüsse
    ron

  • dank für die Info.
    Ist ja echt bescheuert. Da muß ich also ein ganzes Jahr im Verein jemanden finden, der für mich die Muskete lädt!
    Da ist es ja einfacher, ne normale GK-WBK zu bekommen.
    Daß der SP-Schein nix mit der WBK zu tun hat, ist schon klar. Meine Frage war ja, ob die Zuverlässigungsbescheinigung die gleiche ist (kost ja auch Geld).
    Na ja erst mal muß ich auch noch einen Verein finden.
    Aber ist noch alles theoretisch.

    Eddi

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    H. Peters (Peters Stahl)