Meine Frage bezieht sich rein auf den rechtlichen Aspekt!
Wenn ich an einen Halbautomaten eine Kurbel anbaue, die den Abzug bei
jeder Viertel Umdrehung der Kurbel einmal Drückt, ist es dann immernoch ein Halbautomat, oder
zählt der dann schon als Vollauto?
Einige User die ich genau das selbe gefragt habe, meinten es währe eine sehr interessante Frage, und sie könnte es selbst nicht genau sagen.
Vielleicht kann mir jemand vom Forum diese Frage sicher beantworten!
mfg Sniper