Dauerfeuer mit Kurbel erlaubt?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.895 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2007 um 19:59) ist von Sniper Bravo.

  • Meine Frage bezieht sich rein auf den rechtlichen Aspekt!

    Wenn ich an einen Halbautomaten eine Kurbel anbaue, die den Abzug bei
    jeder Viertel Umdrehung der Kurbel einmal Drückt, ist es dann immernoch ein Halbautomat, oder
    zählt der dann schon als Vollauto?

    Einige User die ich genau das selbe gefragt habe, meinten es währe eine sehr interessante Frage, und sie könnte es selbst nicht genau sagen.

    Vielleicht kann mir jemand vom Forum diese Frage sicher beantworten!

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Dauerfeuer per Kurbel ist ein alter Hut, das gibt es seit 1862 in Serie = Gatlinggun = Repetierwaffe. Vollautomatische Waffen schiessen Dauerfeuer, solange man den Abzug festhält. Wenn jedesmal ein / der Abzug, wie auch immer, betätigt wird, bleibt es eine halbautomatische Waffe.
    Theoretisch kann man ja auch sehr schnell den Finger krumm machen und kommt auf eine Kadenz von theoretisch 100 - 200 Schuß pro Minute ( wenn das Magazin so viel Schuß beinhalten würde ).

    :direx:Trotzdem würde ich eventuelle Basteleien am Abzug etc. sein lassen, da bei Pistolen der Abzugsweg zu lang ist, um halbwegs gute Kadenzen zu zaubern und ausserdem die Belastung die Pistole sehr schnell zerstört und damit evtl. einen Unfall hervorruft. Vollautomaten sind auf die erhöhten Belastungen ausgelegt, Halbautomaten nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vogelspinne (24. Februar 2007 um 00:35)

  • Hmm,
    sowas hatten wir hier schonmal... und soweit ich mich errinern kann wäre eine Schreckschuss Gatling rein rechtlich erlaubt... Also Umarex, baut mal ne Schreckschuss Gatling :ngrins: Oder ne Beretta 93 mit Kurbel an der Seite :laugh:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Hi,
    eine Kurbel, ich lach mich tot :laugh:
    Ich stelle mir gerade vor wie sowas aussieht. :crazy2:
    Wenn an der Waffe keine relevanten Teile verändert werden, warum nicht *lol*.

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Und an die Kurbel wird dann noch ein kleiner E-Motor angeflanscht......

    Ich frag mich wie lange der Abzug das aushält :new16:

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Ich habe schon 1988 eine Gatling Mod. 1862 als Salutgeschütz mit BKA-Stempel ( 1:1 Nachbau ) in Aktion erlebt - der Ladeschütze kann garnicht so schnell ein neues 40-Schuß-Stangenmagazin nachladen, wie es schon wieder leer ist. Eine eingespielte Geschützbedienung schafft ca. 300 Schuß pro Minute.
    Gebaut und betrieben wurde das Schmuckstück, ebenso wie ein weiteres Gatlinggeschütz in Cal. .58 Minie´, von US-Civil-War Reenactors aus Osnabrück.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    :direx:Trotzdem würde ich eventuelle Basteleien am Abzug etc. sein lassen, da bei Pistolen der Abzugsweg zu lang ist, um halbwegs gute Kadenzen zu zaubern und ausserdem die Belastung die Pistole sehr schnell zerstört und damit evtl. einen Unfall hervorruft. Vollautomaten sind auf die erhöhten Belastungen ausgelegt, Halbautomaten nicht.

    Was muss denn da anders ausgelegt werden? Wie unterscheiden sich denn die Glock 18 von der Glock 17? Was ist denn bei der CZ-75 Automatic anders als bei der CZ-75?
    Ob die Pistole halbautomatisch oder vollautomatisch schießt spielt doch bei der Auslegung keine Rolle, Gasdruck, Stoß etc sind gleich.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Dauerfeuer per Kurbel ist ein alter Hut, das gibt es seit 1862 in Serie = Gatlinggun

    Gibt es auch als Freie "Waffe"... für Gummibänder. :))

    http://funhouse.bubble.ro/de/108/Rubberband_gatling_gun/

    Ich hatte auch mal irgenwann einen Link wo man so ein Teil kaufen konnte... war mir aber dann doch zu Teuer. (Ich glaube um die 170US$ + Versand)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Du vergisst, daß das beim Schuß sich bewegende Material eine bestimmte Massenträgheit hat, das jeder Schuß Wärme produziert, welche abgebaut werden muß, etc.
    Eine halbautomatische Waffe hat zwischen den Schüssen und beim Magazinwechsel Ruhezeiten, welche zwar minimal sind, aber für diese Waffe ausreichend sind. Schießt diese Waffe nun eine hohe Schußzahl Dauerfeuer, hat das Material zwischen den Schüssen keine Ruhezeit mehr, speichert mehr Wärme. Das führt schneller zur Materialermüdung und irgendwann zum Nachgeben des Materials ( Riß, Bruch ).
    Hinzu kommt, daß halbautomatische Waffen meistens sehr enge Passungen zwischen den Bauteilen haben und eine stark erhöhte Materialtemperatur zu Klemmern, Schleifen, etc., also zu wesentlich erhöhten Verschleiß an der Waffe führt.
    Deshalb haben alle Vollautomaten, welche ich kenne und auch geschossen habe, verhältnismässig große Spielräume zwischen den Bauteilen.

    Das ist jetzt etwas laienhaft ohne die richtigen Fachbegriffe erklärt, ein professioneller Fachmann kann das bestimmt anschaulicher erklären.

  • Moin, ich denke aber das es das in D nicht geben wird, da der Umbau auf Vollautomatik (zb durch E-Motor) zu einfach ist und so wohl keine Zulassung, bzw Abnahme bekommt.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Zitat

    Original von AD-iceman
    Moin, ich denke aber das es das in D nicht geben wird, da der Umbau auf Vollautomatik (zb durch E-Motor) zu einfach ist und so wohl keine Zulassung, bzw Abnahme bekommt.

    Ist das in Deutschland ein Zulassungsmerkmal?

    Sollte mich wundern, denn dann müsste man wohl alle Sportpistolen verbieten. Einen guten Sportabzug kann man eigentlich immer so einstellen das einem die Waffe das ganze Magazin leerdoppelt. Dazu reicht sogar das mitgelieferte "Werkzeug". Ist nur eben so, dass dies, aus den genannten Nachteilen für die Waffe, kombiniert mit der völligen Sinnlosigkeit dieses Zustandes normal keiner Freiwillig tut.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Moin,
    war da im Gesetzes-Text nicht von Geschossen aus gleichem Lauf die Rede und bei der Gatling sind es ja verschiedene Läufe?War doch schon mal hier erläutert oder wie war das noch?

    Gruss Michael

    :F::new11: 2 mal CP88 vernickelt ,Crossman357 6"Umarex LG,FWB 300 S:schiess1:
    SSW:BrowningGPDA9mm,Colt Python9mm. 1911 Colt 9mm,LUGER M.90 9mm:crazy3:

  • Die Gatling (mit Kurbel) ist rechtlich gesehen ein Einzellader! Allerdings wird es mit dem Bedürfnis schwierig... da aber SSW und andere freie Waffen nicht bedürfnispflichtig sind, sehe ich da kein großes Problem. Die Quelle für meine Info weiß ich leider nicht mehr, ich glaube es war WO, es kann aber auch wo anders gewesen sein.


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Ist das in Deutschland ein Zulassungsmerkmal?

    Na ja, sicher kann ich´s natürlich nicht sagen, aber mein Gedanke war halt das es sich evtl. ähnlich wie bei den scharfen Waffen handelt, wo zb umgebaute Waffen nicht mit einfachen Mitteln "rückbaubar" sein dürfen.
    Und da Vollautomatik hier ja verboten ist, die sich bei der Zulassung auch Gedanken machen wie einfach sich eine Waffe zur Vollautomatik umbauen lässt.
    Ist nur meine Vermutung, sicher kann ich´s nicht sagen.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

    Einmal editiert, zuletzt von AD-iceman (24. Februar 2007 um 11:49)

  • Danke, für die vielen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. also währe ein Halbautomat (Keine Gateling) mit einer Kurbel angetrieben rein rechtlich gesehen immernoch ein Halbautomat, nur wenn man dann statt der Kurbel einen E-Motor anbaut, ist es dann ein Vollauto!

    Hach ich liebe es wenn die Gesetzte so voller lücken sind! ;D

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5: