Elektroschocker "verbotene Gegenstände"??

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 3.296 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. November 2006 um 19:16) ist von nuplan.

  • Hallo.

    In der digitalen Pressemappe des Bundespolizeipräsidium Süd vom 06.11.2006 war zu lesen: "Vergangene Woche beschlagnahmten Beamte der Bundespolizeiinspektion Freiburg auf der Autobahn A 5,
    Höhe Neuenburg in Richtung Freiburg, einen sogenannten Elektroschocker.

    Der 32-jährige Besitzer transportierte das Gerät in seinem Kofferraum. Da das erforderliche Prüfzeichen fehlte, wurde es von den Polizeibeamten als verbotener Gegenstand eingestuft. Der Mann aus dem Freiburger Umland hatte - nach eigenen Angaben - den Elektroschocker ganz regulär in einem Waffengeschäft gekauft.

    Die weiteren Ermittlungen inklusive einer Strafanzeige gegen das
    Waffengesetz werden vom zuständigen Autobahnpolizeirevier Umkirch
    geführt."

    Auf der Page des BKA (Seite Verfügungen über Elektroschocker) ist zu lesen, dass die Ausnahmegenehmigung für Elektoschocker ohne Prüfzeichen bis zum 31.12.2006 verlängert wurde.

    Habe ich da jetzt etwas nicht mitbekommen oder falsch interpretiert? Dürfen nun Elektroschocker ohne Prüfzeichen aus Altbestand besessen und mitgeführt werden oder sind das nun tatsächlich "verbotene Gegenstände"?

    Gruß.

    sundog

    Einmal editiert, zuletzt von sundog (6. November 2006 um 10:20)

  • :( ich muss jetzt mein altes Teil wohl noffentlich nicht im Keller suchen und vernichten, oder???

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von sundog
    Habe ich da jetzt etwas nicht mitbekommen oder falsch interpretiert? Dürfen nun Elektroschocker ohne Prüfzeichen aus Altbestand besessen und mitgeführt werden oder sind das nun tatsächlich "verbotene Gegenstände"?

    Und welches Zeichen muß drauf sein, PTB oder BKA?

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Gibt es dieses Prüfzeichen überhaupt schon? Die Ausnahmegenemigung wurde doch eingeführt, weil es noch kein Prüfverfahren dafür gab.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Hallo.

    Die "Elektroimpulsgeräte" werden von der PTB in Braunschweig geprüft und bekommen dann wohl ein PTB Zeichen.

    In den Ausnahmegenehmigungen (u.a. vom 28.08.2003) des BKA heist es, das Privatpersonen, die einen Elektroschocker besitzen, dessen Modell erstmals vor dem 11.Oktober 2002 hergestellt wurde und sich berechtigt im Verkehr befindet, darüber weiterhin die tatsächliche Gewalt ausüben können. Weiterhin dürfen die Geräte erworben und geführt werden.

    Mit Schreiben des BKA vom 17.März 2006 wird die Ausnahmegenehmigung verlängert bis zum 31.12.2006. Alles andere bleibt so wie bisher. Nachzulesen auf der Homepage des BKA.

    Danach sollte eigentlich der Besitz und das Führen dieser Geräte ohne Prüfzeichen (es gibt ja auch keine mit Prüfzeichen) zumindest bis Ende des Jahres möglich sein. Ob es danach überhaupt Geräte mit Prüfzeichen gibt, ist weiterhin wohl unklar.

    Nach meinem Rechtsverständnis hätte die Polizei den Elektroschocker nicht beschlagnahmen dürfen, zumal er außerdem nicht zugriffsbereit im Kofferraum lag.

    Es bleibt wohl jedem, der ein solches Gerät führt, nichts anderes übrig, als sich die pdf Dateien des BKA mit den Ausnahmegenehmigungen auszudrucken und ebenfalls mitzuführen.

    Oder es gibt etwas, was ich noch nicht zu diesem Thema weis?

    Gruß.

    sundog

    Einmal editiert, zuletzt von sundog (6. November 2006 um 13:56)

  • Nachzulesen auf dem folgenden amtlichen Link des Staatsministeriums "Sachsen" :

    http://www.sachsen.de/de/bf/staatsre…/schwer/575.htm


    11. Ich bin im Besitz eines Elektroimpulsgerätes (Elektroschocker). Dies hat kein Prüfzeichen. Handelt es sich jetzt um einen verbotenen Gegenstand?

    Grundsätzlich ist der Umgang mit Elektroimpulsgeräten ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit gemäß § a Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6. verboten.

    Allerdings sind durch das Bundeskriminalamt am 28.08.2003 durch Allgemeinverfügung Ausnahmegenehmigungen gem. § 40 Abs. 4 WaffG hinsichtlich des Umgangs mit den oben genannten Gegenständen erlassen worden.

    Hiernach dürfen Privatpersonen Elektroimpulsgeräte, die sie berechtigt besitzen, behalten. Auch können für die Dauer der Ausnahmegenehmigung dieser Geräte weiterhin erworben und geführt werden.

    Dies gilt vorerst bis zum 31.03.2005

    :new2:.....carpe diem !

  • Man moege mich korregieren wenn ich falsch liege, aber ist das Prüfzeichen nicht dieses CE ? Das befindet sich bei mir auf dem Schocker.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Während im ganzen Land genug Strolche mit illegalen Schusswaffen herumlaufen, hat Eure Polizei nichts anderes zu tun als ehrlichen Bürgern auf die Nerven zu gehen. Wo führt das Ganze hin?

    ... gute Nacht Deutschland...

  • Zitat

    Original von sundog
    Es bleibt wohl jedem, der ein solches Gerät führt, nichts anderes übrig, als sich die pdf Dateien des BKA mit den Ausnahmegenehmigungen auszudrucken und ebenfalls mitzuführen.


    :n17:

    Genau, am besten schmeißt man die Rückbank vom Auto raus und installiert dort ein Bücherregal für die gültigen Gesetze. Dann kann man nicht nur zum WaffG was sagen, sondern auch zur StVO oder auch zum StGB, etc.

    Alternativ ein Handbuch (im Telefonbuchformat), wo die wichtigsten Regelungen zum WaffG drin stehen.
    :(

    In dem Fall kann man auch gleich auf die SSW verzichten und den Gegner mit dem dicken Handbuch in die Flucht schlagen.
    :crazy2:

  • rencor
    Nein das CE Zeichen bedeuted glaub nur das die Geräte sicher sind, sprich das

    sie sich nicht selbständig entzünden usw. Geräte ohne CE Zeichen dürfen in

    der EU glaub nicht verkauft werden.

    mfg bombi

  • Zitat

    In dem Fall kann man auch gleich auf die SSW verzichten und den Gegner mit dem dicken Handbuch in die Flucht schlagen.

    ......insofern er des Lesens kundig ist !!!!!!!!!!!!!!! :bash:

    :new2:.....carpe diem !

  • Brauch ich jetzt auch eine PTB auf meinen Elektroimplus Muskeltrainer :D ?

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Nur, wenn dein Muskeltrainer auch paralysiert :crazy2:.
    Zum Führen eines Elektroschockers mit KWS ist das PTB-Zeichen auf der Waffe unumgänglich. Ohne dieses Zeichen, also bei allen älteren Geräten, muss der Schocker zu hause bleiben. Da gibt es keine Chance zum Führen, selbst der Transport kann bei einer Kontrolle durch den "richtigen" Beamten erstmal so richtig Ärger einbringen - da sehr bald verbotener Gegenstand.

  • Zitat

    original von rhodium
    Während im ganzen Land genug Strolche mit illegalen Schusswaffen herumlaufen,....

    Ein Elecktroshocker ohne PTB is doch auch illegal und illegale Schusswaffen werden hier auch eingesammelt. Alleine in Niedersachsen waren es 7 Kriegswaffen 2005, die vom Zoll im Inland, eingesammelt wurden.

    Zitat

    ......hat Eure Polizei nichts anderes zu tun als ehrlichen Bürgern auf die Nerven zu gehen.

    Es ist nicht die Polizei, die unsere Gesetze beschließt, ihre Aufgabe/Pflicht ist es, sie zu bewahren.

    Zitat

    Wo führt das Ganze hin?

    Zu einem Rechtsstaat!

    Zitat

    ... gute Nacht Deutschland...

    Warum beschwert sich eigentlich ein Ösi über Deutschland?

    Gruß
    Anton

    Einmal editiert, zuletzt von Churchill (9. November 2006 um 16:03)

  • Edit:

    ... sorry, das spar ich mir doch lieber!

    2 Mal editiert, zuletzt von ROXEN (9. November 2006 um 16:52)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Nur, wenn dein Muskeltrainer auch paralysiert :crazy2:.
    Zum Führen eines Elektroschockers mit KWS ist das PTB-Zeichen auf der Waffe unumgänglich. Ohne dieses Zeichen, also bei allen älteren Geräten, muss der Schocker zu hause bleiben. Da gibt es keine Chance zum Führen, selbst der Transport kann bei einer Kontrolle durch den "richtigen" Beamten erstmal so richtig Ärger einbringen - da sehr bald verbotener Gegenstand.

    Das ist so leider nicht richtig. Laut Verfügung des BKA, die bis 31.12.2006 gilt, können Eletroschocker, dessen Modell vor dem 11. Oktober 2002 hergestellt und in den Verkehr gebracht wurde, nach wie vor besessen, in den Handel und geführt werden. Das ist Stand der Dinge.

    Demnach darf die Polizei keine derartigen Geräte beschlagnahmen, da sie legal sind.

    Beim BKA BKA heist es dazu u.a:

    Zitat

    Für Elektroimpulsgeräte, die sog. Elektroschocker oder Elektroschockgeräte, gilt eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes bis zum 31. März 2006 (verlängert bis 31.12.2006), die als Allgemeinverfügung erlassen worden ist. Niemand, der einen derartigen Gegenstand im Besitz hat, muss sich deswegen an das Bundeskriminalamt oder seine zuständige Waffenbehörde wenden. Jeder, der 18 Jahre alt ist, darf Elektroimpulsgeräte weiterhin besitzen und führen. Für diese Gegenstände werden Prüfvorschriften ergehen, die vermeiden sollen, dass für den Nutzer und für von der Anwendung betroffene Personen bleibende Gesundheitsschäden eintreten.

    Auf eine Anfrage schrieb das BKA:

    Demnach dürfte eigentlich auch für die Polizei alles klar sein.

    Gruß.

    sundog

  • Hallo.

    Ich habe mir jetzt noch die Texte des BKA in dieser Angelegenheit beschafft:

    Jetzt sollte wirklich, auch für die Polizeibeamten, alles klar sein.

    Der Grund für diese Verlängerungen ist darin zu suchen, das die Geräte eigentlich garnicht richtig nach Vorgabe geprüft werden können. Wahrscheinlich wird es überhaupt kein PTB Zeichen für diese Geräte geben.

    Deshalb gibt es meines Wissens auch noch keine Geräte mit PTB Nummer. Wenn ich mich da täuschen sollte: bitte korrigiert mich.

    Gruß.

    sundog

    Einmal editiert, zuletzt von sundog (9. November 2006 um 18:42)

  • Und woher weiss ich ob der vor dem 11. Oktober 2002 hergestellt wurde? Habe mir einen Anfang 2005 gekauft, da steht nicht von Produktions Datum und PTB hat der auch nicht halt nur das CE Zeichen.

    rhodium
    Kann dir doch völlig Wurst sein, betrifft dich ja nicht, bzw noch nicht durch das ganze EU bla bla schwabt das ja vieleicht auch zu euch rüber, ins Land der Berge.

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

    Einmal editiert, zuletzt von nuplan (9. November 2006 um 19:18)