LG-Schießen in Polen - Grenzüberfahrten

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 2.371 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Oktober 2006 um 13:01) ist von DonTyce.

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    Mein Anlass euch mal wieder zu fragen ist folgender:

    Ich besitze ein :F: Baikal IJ60.
    Nun ist es so, dass es, mal wieder, nach Polen geht um eine Hochzeit zu feiern. Da bis auf die Festlichekeiten, die wirklich gut sind, in userem Dorf eigentlich alles eher Langweilig ist, und wir über wirklich viel Grundstück dort verfügen wollte ich mien LG mitnehmen um die Zeit zu vertreiben.

    Leider weiss ich nicht, wie es mit der Gesetzeslage aussieht! Ich denke in Polen zu schießen sollte kein Problem darstellen, da dort jeder 13 Jährige über sowas verfügt.
    Nur wie siehts mit der Grenzüberfahrt aus? Kann es da zu komplikationen mit dem Zoll ( der ja gelegentlich noch kontroliert, trotz EU-beitritt) kommen?
    Ich hab vorallem Angst, das wenn es wieder Heim geht, die deutschen mir meine Waffe abnehmen, weil sie illegale importe oder sowas vermuten. Da es ne Egun auktion war habe ich auch kein Belege um solche beschuldigungen zu wiederlegen.
    Zu guter letzt ist es ja noch ein Russisches Gewehr, was den ersteindruck sicher nicht verbessert!

    Und falls das alles kein Problem darstellen sollte, sollte ich bei der Überfahrt dem Zöllner bescheid sagen, dass ich sowas transportiere?

  • Das Gewehr hat ein :F: also kannst du das nach Deutschland einführen wie du lustig bist. Das wird dir auch keiner abnehmen weil es ja ein :F: hat

    Wenn man dich kontrolliert sag das du ein legales LG in Kofferraum hast und gut ist .
    aber nicht vergessen : Munition getrennt lagern sonst mosern die rum

  • Hallo!

    Beim Zoll gibts eine sogenannte "Nämlichkeitsbescheinigung" für Waren, die man bereits in D besessen hat, für die man aber keinen Nachweis mehr vorzeigen kann. Damit kann man glaubhaft machen, es nicht im Ausland gekauft zu haben, wofür ja dann Einfuhrzoll fällig wäre. Die Ware wird mit Seiennummer eingetragen und vom Zoll kurz mit einem Stempel versehen. Mit einem Zolleigenen Formular dürften Zollbeamte bei der Wiedereinreise dann eigentlich keine Schwierigkeiten machen.

    Gruß
    Heiko

  • Zitat

    Original von heiko.moeller
    ... wofür ja dann Einfuhrzoll fällig wäre. ...
    Heiko


    Polen ist inzwischen in der EU, also NIX Einfuhrzoll. Auch nix Mehrwertsteuererstattung usw...

    Zitat

    Original von HighestPossible
    Sind in Polen nicht ausschließlich glattläufige Luftdruckwaffen frei?


    Schon lange nicht mehr. Luftgewehr bzw. Druckgas angetriebene Waffen sind nur auf 17 Joule begrenzt.

    mfg.