M16 Beratung

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 14.359 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2006 um 16:00) ist von Jürgen.

  • Zitat

    Original von Tar-Get
    ...Was Tuning angeht, lass ich eh die Finger davon. Die rechtslage ist mir bekannt und werde den Teufel tun irgendetwas an der Waffe zu modifizieren...


    Das ist eine sehr löbliche Einstellung, die so manch anderem hier wirklich gut tun würde ;)

    Allerdings kann ich Dich in punkto „Tuning“-Läufe beruhigen – die gehören zum wirklich legalen Teil von AS.

    Solange Du einen für die Waffe (i.d.R. ist hauptsächlich die richtige Länge wichtig) geeigneten Lauf erwirbst und diesen nicht durch „Abdrehen“ etc. weiter bearbeitest, darfst Du diesen bedenkenlos verbauen – absolut legal.

    Für mich ist ein Edelstahl-Lauf schon deswegen ein sinnvolles „Tuning“-Teil, da Edelstahl nicht zerfurcht, wie es mit der Zeit bei Messing unweigerlich der Fall ist. Außerdem steigt die Präzision – weiter schießen wird die Waffe damit allerdings kaum (und wenn, dann nur durch eine ökonomischeres Luftpolster im Lauf). Die Leistung der Waffe an sich verändert sich dabei nicht.

  • Das stimmt so nicht ganz
    Die gleiche Menge Luft muss durch einen Lauf mit einem geringeren Innendurchmesser. Das führt dazu, dass die Luft schneller durch den Lauf geht und mit ihr das Projektil. Villeicht ist meine Begründung nicht 100% korrekt, jedoch weiß ich, dass ein Präzisionslauf leistungssteigernd wirkt. Erstens erhöht sich die Präzision und zweitens die Mündungsgeschwindigkeit. Somit ist auch ein Tuninglauf NICHT legal. Weiterhin gehöt er zu einem wesentlichen Bestandteil der Waffe und darf somit auch nicht verändert werden und dafür gehört für mich auch das ersetzen des Laufes ;)
    Die Mündungsgeschwindigkeit wird um etwa 10 bis 20 fps bei einem Geschoßgewicht von 0.2g gesteigert. Bei Verwendung eines Bore up Kitsund/oder weiterem Tuning sollen die Leistungssteigerungen die der Tuninglauf verursacht noch größer sein. Jedoch kann ich das nicht bestätigen, da ich es noch nicht ausprobiet habe.

    Gruß Axel Foley

    Anyone who runs is V.C.
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  • Zitat

    Somit ist auch ein Tuninglauf NICHT legal.

    Sorry, aber das ist für mich wirklich Korinthenkackerei bzw. Dibbelschisserei wie man bei uns sagt.

    Es stimmt, dass sich die Geschoßgeschwindigkeit mit einem Tuninglauf ein wenig verbessert weil zwischen Lauf und Geschoß nicht mehr so hohe Toleranzen auftreten und somit ein höherer Druck aufgebaut werden kann. Aber das gleich als "Leistungssteigerung" anzusehen, halte ich für Schwachsinn!

    In der Praxis hat mit so etwas hoffentlich keiner Probleme, zumal es bei einem Tuninglauf ja primär darum geht, die Präzision zu erhöhen und die SEHR GERINGE Leistungssteigerung nur ein Nebeneffekt ist.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von Axel Foley
    ... Somit ist auch ein Tuninglauf NICHT legal...

    Zu dem Thema hatte HWJunkie (auch auf eine Frage von mir) schon erhellende Beiträge eingestellt, siehe:

    https://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=29876
    https://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=29055

    Im WaffG steht konform dazu auch nichts von einem Verbot – ist also wirklich legal!!! Nur die eigene Bearbeitung wesentlicher Teile ist unzulässig (darf nur der BüMa bzw. der Inhaber einer Erlaubnis zur nicht gewerblichen Waffenherstellung). Natürlich wird auch die Geschossgeschwindigkeit mit einem Tuninglauf nicht genau gleich bleiben, sondern geringfügig steigen; an der Leistung des „Antriebs“ ändert sich aber grundsätzlich nichts – die vorhandene Energie wird einfach besser umgesetzt. Der vorrangige Aspekt eines Tuning-Laufs ist – zumindest in meinen Augen – einfach die verbesserte Präzision und Haltbarkeit der Waffe.

    €: Auch durch die Verwendung besonders hochwertiger bzw. für die jeweilige Waffe besonders geeigneter BBs (unterschiedliche Produkte weisen Unterschiede im exakten Durchmesser und in der genauen Rundheit bei gleichem Nominalgewicht auf) „verbessert“ sich die gemessene Geschossenergie. Diese Varianz dürfte sich in derselben Bandbreite bewegen, wie die Veränderung durch einen Tuninglauf… Im Übrigen ergeben sich bereits durch die konkreten Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftdruck, evtl. sogar Luftfeuchtigkeit) kleinste Schwankungen in der gemessenen Leistung/Energie. Solche Differenzen lassen sich gar nicht ausschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (28. Juli 2006 um 19:32)

  • Ich weiß, dass das Korinthenkackerei ist und es warscheinlich niemanden interessieren wird, ob ihr nun einen Tuninglauf verwendet oder nicht, jedoch kann man je nach nach Auslegung des WaffG zu dem Schluß kommen, dass die Verwendung eines solchen laufes illegal ist. Die Warscheinlichkeit deshalb in Konflikt mit den Hütern des Gesetzes zu kommen ist relativ unwarscheinlich, jedoch ist das generell beim Tuning von AEGs der Fall.
    Wollte euch nur darauf aufmerksam machen das mach euch, wenn man denn unbedigt will drankriegen kann.

    HWJunkies Argument bezüglich dem Austausch eines Laufes klingt einleuchtend, jedoch schafft es nicht das Problem der Leistungssteigerung aus dem Weg und da wird es nicht auf eure Sichtweise ankomen, sondern auf die des Richters (Wozu es höchstwarscheinlich nicht kommen wird).

    Die Veränderung der Mündungsgeschwindigkeit bei Verwendung eines Tuninglaufes ist größer als die die durch Verwendung anderer BB´s mit dem gleichen Gewicht ensteht. Eine AEG ist auch nicht 200% konstant, was die Geschoßgeschwindigkeit angeht. Die durchscnittliche Schwankung beträgt ca 5 fps bei 0.2g, wobei dies je nach AEG und Hersteller variiert, so daß es durchaus zu Schwankungen 10 fps bei 0.2g kommen kann.
    Da man solche Leistungsschwankungen nicht verhindern kann besteht auch kein Verstoß gegen ein Gesetz. Da aber die logische Konsequenz des Einbaus eines Tuninglaufes eine Leistungssteigerung ist, wäre dies eine vorsätzliche Leistungssteigerung, die man durchaus verhindern kann und somit (streng gesehen) illegal.

    Mich selbst wird dies auch nicht vom Einbau eines Tuninglaufs abhalten, da die Warscheinlichkeit deshalb in Konflikt mit den Gesetzeshütern zu kommen sehr gering ist. Wie gesagt wollte ich nur deutlich machen, dass es je nach Auslegung des Gesetzes als eine illegale Leistungssteigerung gewertet werden kann.


    Gruß Axel Foley

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  • Zitat

    Original von Axel Foley
    ... HWJunkies Argument bezüglich dem Austausch eines Laufes klingt einleuchtend, jedoch schafft es nicht das Problem der Leistungssteigerung aus dem Weg...


    Der Knackpunkt im kurzen: Die Leistung der Waffe wird durch den Lauf nicht gesteigert, sondern es wird lediglich die bereits vorhandene und von der Waffe schon immer so gelieferte Energie besser umgesetzt. Da ist nun wirklich kein Leistungstuning zu erkennen.

    Hineininterpretieren kann man in Gesetze im Positiven wie im Negativen immer eine Menge. Der Bedeutungsspielraum wird in der Jurisprudenz durch einen Begriff gefüllt, der sich „herrschende Meinung“ nennt. Faktisch gibt es in Deutschland kein „Richterrecht“ auch wenn sich untergeordnete Instanzen an Entscheidungen der übergeordneten orientieren. Ein Richter wird daher in der Praxis wenig „böswillig“ interpretieren (wenn er keine Lust auf Berufung bzw. Revision hat) – aber das nur nebenbei, es gehört eigentlich nicht zum Thema.

    Ich will damit Deine Besorgnis um die Legalität gar nicht abwerten, sondern finde es gut, über diese Punkte offen zu sprechen. Ich bin – berufsbedingt – sehr penibel im Umgang mit gesetzlichen Vorschriften, allerdings habe ich noch von keinem Fall gehört, bei dem jemand aufgrund eines AS-„Tuninglaufs“ ein Gesetzesverstoß nachgewiesen wurde. Verboten sind die Läufe auch nicht – faktisch ist das für mich nach eingehender Betrachtung eine ganz legale Angelegenheit. Falls mir allerdings jemand eine Gesetzesnorm nennen kann, nach der die AS-Austauschläufe verboten seien bzw. einen Fall benennen kann, dem zufolge per Gerichtsurteil jemand durch die Verwendung eines „Tuninglaufs“ eines Gesetzesverstoßes überführt wurde, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

  • Sind diese Läufe eigentlich für spezielle Modelle oder sind die universal. Also kann man sagen der Tuninglauf ist für das M15 von CA und der für M4 von XY? Wenn ja, dann dürfte das kein Problem sein, solche Austauschläufe müssen auch abgenommen werden, ansonsten wäre es ja illegal bei seinem CO2-S&W-Revolver einen anderen Lauf mit anderer Länge zu nehmen ohne die Waffe neu abnehmen zu lassen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Die Prometheus-Läufe kommen z.B. in passenden Standardlängen für die jeweiligen Modelle (ich glaube nicht, dass es sich ein Drittanbieter leisten könnte, ausschließlich herstellerspezifisch zu produzieren).

    Also beispielsweise:

    208mm f. G3 SAS
    229mm f. MP5A4, A5, SD, AK Beta
    247mm f. G36c, P90, CAR15
    455mm f. AK47, AK47S, RK47, RK47S
    469mm f. G3, G3-SG1
    590mm f. PSG-1
    650mm f. PSG-1+

    Je nach der Länge des in der Waffe als Originalteil verbauten Laufs und der Verfügbarkeit eines Modells von nur einem Hersteller, kann es sich also um mehr oder weniger produktspezifische Teile handeln.

    Von daher ist es natürlich besonders interessant, die Legalität abzuklären.

  • Ich meine das so, hier mal als Beispiel an einer CP 88, und hier jetzt rein hypothetisch:

    Ich habe mir eine CP 88 4" gekauft. Jetzt möchte ich aber gerne mal etwas präziser schießen, also kaufe ich mir den 6"-Lauf für diese Waffe. Den gibt es ja einzeln zu kaufen. Dieser Lauf wurde ebenfalls abgenommen, deswegen darf ich den Austausch auch selber durchführen und der ist auch vollkommen legal.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Hm, in dem oben von Dir beschriebenen Beispiel ist es natürlich ziemlich eindeutig, dass es sich um ein legales Upgrade handelt.

    Bleiben wir mal im Bereich der S-AEGs bei einem konkreten Beispiel:

    Der Prometheus-Lauf mit 247mm Gesamtlänge ist passend sowohl für ein CA G36c als auch für eine TM P90 und wurde vom Hersteller Prometheus auch als passend für diese Waffen – soweit das Originalteil des Herstellers die gleiche Länge besitzt – spezifiziert. D.h. man könnte den Lauf auch in ein G36c von TM ohne Bearbeitung einbauen.

    D.h. der Lauf passt ohne Modifikationen und entspricht auch in der Gesamtlänge dem Original. Der Unterschied zum Originalteil besteht im verwendeten Material Edelstahl (das Messing der Originalteile beschlägt und nutzt sich mit der Zeit wesentlich ab) und im geringeren Innendurchmesser von 6,03mm (zur Steigerung der Präzision).

    Nach allem, was ich gelesen habe, ist die Verwendung eines solchen Tauschteils legal. Auch habe ich nirgends Hinweise auf eine Illegalität finden können. Aber wer weiß, ob böswillige Zeitgenossen einem nicht doch einen Strick daraus drehen könnten.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (28. Juli 2006 um 21:59)

  • Deine Argumentation hat mich überzeugt. :lol:
    Es wird ja nicht mehr Luft durch den Lauf befördert, d.h. die Energie, die die Waffe freisetzt bleibt gleich sie wird lediglich durch den engeren Lauf besser umgesetzt.

    Gruß AxelFoley

    Anyone who runs is V.C.
    Anyone who stands still is a well-disciplined V.C

  • Um nochmals die Thematik mit den Lauflängen aufzugreifen:

    Du kannst auch problemlos längere Läufe verbauen als eigentlich vorgesehen. z.B. kannst du ein G36C auch mit einem M4-langen (355mm) Lauf versehen. Technisch tut sich das nichts, du musst nur den längeren Lauf dann unter irgendwas verstecken (Schalldämpferattrappe etc.). Auch das sollte völlig legal sein. Problematisch wirds aber wenn man in das G36C einen M16-langen Lauf einbauen möchte um ein G36 zu konstruieren. Technisch passt das zwar, aber der zylinder des G36C hat nicht genug Volumen um das BB durch den langen Lauf zu pressen. Daher müsste man auch den Zylinder gegen nen größeren tauschen, was dann schon wieder kritischer zu sehen ist hinsichtlich der Legalität. Zwar erfolgt durch den Austausch des Zylinders ebenfalls keine wirkliche Leistungssteigerung (Mündungsgeschwindigkeit sollte identisch bleiben) aber die Frage ist wie das ausgelegt wird.

    Fazit: Unser Waffenrecht ist zu dumm für Airsoft :D

  • Ein schickes Teil!!
    Schussleistung ist auf jeden Fall in Ordnung.
    Das G&G Armament ist auch eingraviert.

    Habe nun ein kleines Problem!!
    Nachdem ich etwas geschossen habe, klemmt jetzt auf einmal der Abzug. Kann mir nur jemand sagen wie ich die Gearbox aus der Waffe bekommen kann??
    Vorderer Pin ist raus und oberes Systemgehäuse ist abmontiert. Aber der untere Teil?

    :evil:

  • Kann es sein das du einen GB-Jam hast?
    Was für einen Akku benutzt du?

    Also ich glaub du musst noch die Schraube vom Mag-auslasser (ka wie das ding heist) rausdrehen und ich glaube das im body noch 2 pins sind.
    Also so sieht man das auf einem Bild.

    Schau am besten in einem Review nach.

  • Ein 9,6v 600mAh Akku.
    Ist bestimmt ein jam. Habe ihn bekommen nach schneller schussfolge.
    Kein Wunder bei dem Akku!
    Jedenfalls hab ich einen pin (kleineren) herausbekommen. Aber die zwei grösseren sitzen bombenfest. Habt ihr einen Tip wie ich die leicht herausbekomme ohne das Systemgehäuse zu strapazieren??

  • Brauchst du garnicht machen. Geh die Sache von unten her an, das ist der Vorteil der V2 Gearbox:

    Schraub die beiden Schrauben unten im Griff heraus, nimm die Abdeckplatte ab, Motor abstecken, (markieren welcher der positive und welcher der negative Pol ist falls nicht schon von G&G gemacht), Motor raus, die beiden Schrauben rausdrehen mit dem der Griff an der Waffe befestigt ist. Griff abziehen.

    Jetzt kannst du von unten durch die Motor-Öffnung der Gearbox den Anti-Reversal Latch betätigen und der Jam löst sich. Alternativ die Gears mit einem kleinen Schraubendreher ein paar Millimeter weiter drehen (kann je nach Art des Jams aber gefährlich sein, nur anwenden wenn sich der Anti-Reversal Latch sehr schwer ziehen lässt).

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen (29. Juli 2006 um 15:21)

  • Erledigt!! :new11:
    Funktioniert wieder einwandfrei!!
    Das mit dem Griff scheint mir echt die beste Lösung für dieses Problem gewesen zu sein.
    Hätte ja gleich Jürgen fragen können *lol*!!
    Danke nochmal Jürgen!
    Jetzt brauch ich nur noch ein etwas leistungsstärkeres Akku!

  • Zitat

    Original von Jürgen
    ... Problematisch wirds aber wenn man in das G36C einen M16-langen Lauf einbauen möchte um ein G36 zu konstruieren. Technisch passt das zwar, aber der zylinder des G36C hat nicht genug Volumen um das BB durch den langen Lauf zu pressen. Daher müsste man auch den Zylinder gegen nen größeren tauschen, was dann schon wieder kritischer zu sehen ist hinsichtlich der Legalität. Zwar erfolgt durch den Austausch des Zylinders ebenfalls keine wirkliche Leistungssteigerung (Mündungsgeschwindigkeit sollte identisch bleiben) aber die Frage ist wie das ausgelegt wird.

    Das ist dann aber – wie schon vermutet – illegal. Im Zweifel wird die sachkundige Staatsanwaltschaft mit folgendem Argument auftrumpfen:

    Es gibt eine erlaubte Konfiguration – und zwar diejenige mir Originallauf und Originalfront – in der eine erhöhte Leistung sogar messbar ist. Zunächst liegt mit dem Einbau eines größeren Zylinders ein illegales Leistungstuning vor, da der „Antrieb“ der Waffe wesentlich verändert wurde (darüber hinaus: Bearbeitung wesentlicher Teile, auch wenn das WaffG die „wesentlichen Teile“ einer AEG nicht hergibt). Es handelt sich eben hier nicht mehr um legale Maßnahmen (wie die Verwendung von Tauschläufen), bei denen die Veränderung der „effektiven/gemessenen Leistung“ ein Nebeneffekt ist, der sich in einer relativ geringen Bandbreite abspielt, sondern um eine gezielte wesentlich Veränderung, die ausschließlich auf die Modifikation der Leistungscharakteristik der Waffe abzielt. Welche anderen erlaubten Modifikationen ein illegales Leistungstuning eventuell konterkarieren, interessiert dann nicht mehr.

    In dem Fall bleibt einem nichts anders übrig, als das volle Programm mit BüMa, Beschuss und neuem :F: durchzuführen.

    Ja, es ist wirklich beklagenswert: das WaffG wird dem erweiterten Modellbau, wie er mit Airsoft ins Spiel kommt, leider nicht gerecht.

    Eine Anmerkung habe ich noch: Im Paintball-Bereich ist die Verwendung von Drittanbieter-Läufen an unterschiedlichsten Waffen gang und gebe und wird eigentlich von jedem Paintballer praktiziert. Die Tauschläufe sind auch hier i.d.R. nicht für eine bestimmte Waffe hergestellt worden, sondern sind in unterschiedlichsten Längen über das Gewinde passend für eine Waffe (z.B. Spyder-Gewinde oder Tippman-Gewinde). Es gibt auch Adapter zu kaufen, was praktisch ist, wenn man einen bestimmten Lauf an Markierern unterschiedlicher Hersteller verwenden will ohne dass man gezwungen ist, den u.U. ziemlich teuren Lauf mehrmals zu kaufen. Wäre das unstatthaft, hätte man schon reihenweise Paintballer verurteilt, denn die betreiben das wirklich in großem Stil.

  • Mal eine Frage die mehr in den OT- Bereich führt.

    Ist es eigentlich für Anfänger Schwer eine Gearbox hier jetzt eine V2 zu öffnen und auseinanderzunehmen? :confused2:

    Oder muss er Angst haben das einem die ganzen Teile entgegenkommen? ???

    Achja bei einem 120er Tuning ist ein 10,8er Akku schon zu empfehlen oder?