PAK im Zug der DB

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 9.783 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Mai 2006 um 12:55) ist von MickeY.

  • Servus zusammen,
    hab da mal eine Frage bezüglich dem Führen von PAK Waffen.
    Hab die Suche gecheckt aber nichts gefunden.
    Mine Frage:
    Darf ich in einem Zug der DB eine geladene PAK Pistole bei mir tragen ?
    Ich weiß das das Tragen bei öffentlichen Versammlungen, Demos und so erboten ist, aber wie stehts damit so eine Waffe in einem Zug verdeckt bei sich zu tragen ?

    PS: (Kleinen Waffenschein hab ich natürlich.)

    thx 4 all replys

  • Zitat

    Original von Rambo
    Nein die Bahn hat sogar am Bahnhof überall groß stehehn das keine Waffen am und im Zug erlaubt werden

    Tatsache? Wo steht denn das? Ich habe in letzter Zeit nach 20 Jahren Bahn-Abstinenz mal wieder ein paar längere Reisen (3 x Dänemark und zurück <g>) mit der Bahn gemacht. Steht das irgendwo an einem Aushang im Bahnhof? Dann würde ich mal schauen gehn bei nächster Gelegenheit.

    Gruß

    Mike

  • Muss ich auch sagen, dass ich noch nie so ein Schild gesehen habe!!! Wie steht es dort genau drauf?? Könnte es evtl im I-net suchen!

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, sollten alle Waffen an Bord eines Zuges verboten sein, mit der Ausnahme, daß derjenige, der sie führt eine Erlaubnis dazu hat.
    Zu gut Deutsch: Wenn es vom Gesetz her erlaubt ist, dann geht das auch bei der Bahn.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von F600
    Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, sollten alle Waffen an Bord eines Zuges verboten sein, mit der Ausnahme, daß derjenige, der sie führt eine Erlaubnis dazu hat.
    Zu gut Deutsch: Wenn es vom Gesetz her erlaubt ist, dann geht das auch bei der Bahn.

    Hmmm, das hört sich nun schon ganz anders an. Ich werde bei nächster Gelegenheit die Sache dann doch mal persönlich in Augenschein nehmen.

    Gruß

    Mike

  • Ich finde es auch merkwürdig wenn ich mit Bus und Bahn fahren muss und eine SSW zum schutz führe kann ich ja schlecht die Waffe wegen sowas daheim lassen. Dann würde der KWS ja keinen sinn mehr haben. Es ist ja nicht so das man die SSW in einem Zug oder ähliches braucht/benutzt.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

    Einmal editiert, zuletzt von The Jackal (21. Mai 2006 um 22:07)

  • Die Bahn hat aber das Hausrecht auf ihrem Gelände und in den Zügen.Als Inhaber des Hausrechts kann sie das "Befördern " von Waffen untersagen.

  • Natülich haben die das Recht aber es ist ja blöd für jemanden der auf sowas angewiesen ist.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

  • Wer ist schon auf das Führen einer Gaspistole angewiesen?
    Aber das würde nun in eine sinnlose Diskussion ausarten.

    Fakt ist,es gilt das Hausrecht.

  • So, hab im allgemeinen Interesse noch mal nachgeschaut:

    Die Deutsche Bahn verbietet fast alles, was Spaß macht in Ihren AGB´s in Punkt 7.2.1 (Waffen, Explosivstoffe, biologische Proben usw.)

    Mein Post weiter oben bezog sich auf die Hausordnung der S-Bahn Berlin, die eine 100%ige Tochter der deutschen Bahn ist. Im innerstädtischen Nahverkehr sind dementsprechend Waffen und andere gefährliche Gegenstände bei einer vorhandenen Genehmigung zulässig.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Hmm, die Frage finde ich auch mal interessant.
    Vorallem, bin ich verplichtet mich vorher über sowas zu informieren? Fahre mehrmal wöchentlich mit dem Zug, aber habe solche Hinweise noch nei gesehen.

    Wenn die Frage hier nicht aufgekommen wäre, hätte ich mir über sowas nie Gedanken gemacht.
    Wenn ich ehrlich bin habe ich schon öfters Waffen in der Bahn transportier (SSW vor Silvester und ab und zu eine GBB).

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von XXL
    Vorallem, bin ich verplichtet mich vorher über sowas zu informieren?

    Ja. Du erkennst die Beförderungsbedinungen an, sobald du den Bahnsteig betrittst !!! du solltest dich also vorher informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Ok, hab ich mir gedacht. (Auch wenn wahrscheinlich kein Hahn danach kräht)

    Aber woher weiss ich das:

    Zitat

    Original von Thommy82
    Du erkennst die Beförderungsbedinungen an, sobald du den Bahnsteig betrittst


    Hat mir ja keiner gesagt vorher, und ich musste auch nix bestätigen.
    Da könnte ja auch was weiss ich drinstehen, zB "Bahnangestellte sind berechtigt allen Reisenden ans Schienbein zu treten!" oder was weiss ich was.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
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  • Zitat

    Original von XXL
    Hat mir ja keiner gesagt vorher, und ich musste auch nix bestätigen...

    Die Drogenjunkies haben auch nichts bestätigt, das sie ihr Zeug dort nicht konsumieren... und trotzdem gibts "mecker" wenn sie es tun ;)

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,
    die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche
    Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu
    ergangenen Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung auf

    Für den Fall der Fälle habe ich sonst immer einen kleinen Thermonuklearen Sprengsatz mitgeführt, heißt das ich habe die ganze Zeit gegen die AGBs verstoßen? :laugh:

    Mal im Erst, das ganze ist so schwammig formuliert, demnach dürfte ich nicht mal ein Kofferradio mitnehmen, selbst wenn es aus ist. Es ist ja geeignet die Mitreisenden zu stören.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Eigentlich gehören dann ja auch die ganzen Handys dazu.
    Ich denke da insbesondere an die ganzen pubatierenden Kiddies, die immer so nett Krach mit ihren MP3-Handys machen.

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    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (21. Mai 2006 um 23:01)

  • Zitat

    Original von F600


    Weiter heißt es:

    Fördermitglied des VDB.