Altes Luftgewehr und Waffenrecht

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 10.138 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2006 um 18:24) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo Leute!

    Erstmal ein Kompliment an alle die sich fleissig hier im Forum betätigen. Ich habe hier viel technisches und rechtliches Wissen gefunden das direkt aus der Praxis kommt und einfach verständlich dargelegt ist.
    Nun zu meiner Frage: Vor kurzem tauchte im Familienbesitz ein altes Luftgewehr auf, das verschollen geglaubt wurde (Dachbodenfund). Das Luftgewehr hat ausser einer Seriennummer keine weiteren Stempel, das Baujahr ist vor 1970. Die Waffe ist im Originalzustand.
    Da ich nicht ausschliessen kann, das dieses Luftgewehr über 7.5 Joule hat, mache ich mir nun Gedanken ob ich dieses Gewehr besitzen darf. Ich befinde mich in den Vorbereitungen auf den Jagdschein, also ist mir meine Zuverlässigkeit sehr wichtig.
    In anderen Postings in diesem Forum habe ich nachgelesen und sinngemäß folgendes erfahren:
    - Luftdruckwaffen die vor 1970 in Deutschland hergestellt und auf den Markt gebracht wurden dürfen - ohne :F: - und auch über 7.5 Joule ab 18 Jahren ohne WBK legal erworben und besessen werden.
    - Das Führen einer solchen Waffe ist nur auf einem dafür zugelassenen Schießstand erlaubt.
    Zum meinem Erstaunen ist ein Büchsenmacher in meiner Nähe da durchaus anderer Meinung.
    Seiner Aussage nach bedarf der Besitz einer Luftdruckwaffe über 7.5 Joule stets eines Eintrags in die Waffenbesitzkarte.
    Mit einem Eintrag in die grüne WBK wäre das Schiessen auf umfriedeten Privatgelände (zur Schädlingsbekämpfung) legal möglich, sofern sichergestellt ist das die Geschosse das Gelände nicht verlassen können.
    Hat jemand zufällig die betreffenden Stellen aus dem neuen Waffengesetz parat und kann mir eine (rechtsverbindliche) Auskunft geben?
    Im Falle das Gewehr tatsächlich über 7.5 Joule hat und ich es ohne WBK nicht besitzen darf, würde ich vom Büchsenmacher eine schwächere Feder einbauen lassen, um die Zeit bis zur WBK kein Risiko einzugehen. Dürfte ich später wieder die alte legal Feder reinbauen lassen wenn ich das Gewehr eintragen lasse?
    Wenn das Gewehr über 7.5 Joule auf grüner WBK eingetragen ist, darf ich dann auf umfriedetem Privatgelände schiessen? Wenn ja mir welcher Begründung (Zum Üben / Spass oder nur zur Schädlingsbekämpfung )?
    Und noch eine Frage hätte ich... Da ich in letzter Zeit viel von FT gelesen habe wächst mein Interesse mehr und mehr. Gibt es in der Nähe von München Field-Target Clubs bei denen man mal 'reinschnuppern' könnte? Vielleicht ist diese Disziplin ja in gewissem Maße geeignet um auch das jagdliche Schiessen kostengünstig zu üben. Ein guter Schütze zu sein ist ein Muss für jeden Jäger, denn er liebt seine Tiere. Ein weidwund geschossenes Stück das auf der Nachsuche qualvoll verendet ist ein Anblick den man so schnell nicht wieder vergisst. Ich will nicht behaupten das das üben mit dem Luftgewehr das jagdliche Training ersetzen kann, doch könnte es eine gute und günstige Ergänzung dazu sein. Hier scheint 'Field Target' die Königsdisziplin. Der Wettkampfcharakter stünde für mich hier nicht an erster Stelle, gibt es hier in der Gegend Gelände auf denen auch fleissig geübt werden kann?

    Vielen Dank schonmal für euer Bemühen.

    makrohard

  • Bittesehr:

    Führen darfst du ein Luftgewehr nur mit Waffenschein (nicht dem kleinen sondern dem großen!).
    Ausnahmen sind dein Privatgrund, anderer Privatgrund mit Erlaubnis des Besitzers und eben Schießstände.
    Schießen darfst du zuhause nur mit bis zu 7,5Joule, und das reicht nicht zur Jagd, mal abgesehen davon, dass man nicht mal eben so ohne weiteres zuhause jagen darf!


    Zu den BüMas:
    Es gibt welche, die sind Koryphäen auf ihrem Gebiet, die wissen alles und auch noch richtig!
    Leider sind mir noch nicht viele dieser Sorte begegnet.

    Stefan

  • Erstmal Danke für die schnelle Antwort, das rechtliche ist somit geklärt. Ich verstehe das so das ich besagtes Gewehr besitzen, aber nicht damit schiessen darf. Da fällt mir schonmal ein Stein vom Herzen.
    Bliebe nun noch die Frage nach dem FT. Und... brauche ich auch einen Waffenschein wenn ich mit dem Geweht auf einem dafür zugelassenen Schiesstand (z.B. im Rahmen von FT- Übungen) schiessen möchte?

    makrohard

  • Auf einem zugelassenen Schießstand brauchst du, wie oben geschrieben, rein rechtlich gar nichts!
    Auf dem Weg dahin musst du das Gewehr allerdings nicht zugriffsbereit, nicht schussbereit und in einem verschließbaren Behältnis transportieren.

    Und zu Hause darfst du ohne weiteres schießen, wenn das Gewehr unter 7,5Joule hat (voraisgesetzt, das Geschoß kann das Grundstück nicht verlassen!
    Das müsste man erstmal herausfinden, aber wenn du mal irgendwo beim FT reingeschaut hast, wird da bestimmt einer sein, der ein Messgerät hat.

    Stefan

  • Hi makrohard

    Was Field Target angeht so besteht in der nähe von München tatsächlich eine möglichkeit hier mal reinzuschnuppern. In Starnberg ist ein FT-Verein tätig (FSG-Starnberg), ansprechpartner ist in diesem falle HMS hier aus dem Forum, die genaue Adresse kannst du hier im FT-Bereich finden Alle Clubadressen auf einen Blick Neben Starnberg ist in Bayern die nächste möglichkeit noch der WCFTSC in Ebern bei Bamberg, das dürfte für dich allerdings weiter sein als nach Starnberg.

    Was dein Gewehr angeht so sollten die Starnberger ein Messgerät haben und könnten dort auch feststellen wie stark dein Gewehr nun wirklich ist.

    Gruß
    Para

  • Prima, hätte gar nicht damit gerechnet das meine Fragen so schnell beantwortet werden. Ebern und Starnberg sind genau die Anlaufstellen die ich gesucht habe. Werde mich mal bei euch melden dieser Tage.
    Was mir noch unklar ist: Wenn nun per Messung festgestellt würde das das Gewehr tatsächlich über 7.5 J hat, brauche ich dann zum Schiessen auf dem FT Gelände einen Waffenschein? Wenn ja würde sich mein 'reinschnuppern' noch um ein paar Monate verschieben, bis ich den Jagdschein tatsächlich in den Händen halte. Damit dürfte es dann jedoch keine Hindernisse mehr geben? Verzeiht mir wenn ich das ganz genau hinterfrage, der Theorieunterricht hat noch nicht begonnen, also ist mein Wissen auf diesem Gebiet noch sehr beschränkt und ich möchte keinesfalls mit geltendem Recht in Konflikt kommen.
    Edit: Ok, da ich davon ausgehe das die FT-Gelände aie amtliche Zulassung haben werde ich wohl dort auch Schiessen dürfen. Hatte ich wohl überlesen den vorherigen post (oder vergessen den Bwowser neu zu laden) Danke nochmal!

    makrohard

    Einmal editiert, zuletzt von makrohard (14. September 2005 um 17:38)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Auf dem Weg dahin musst du das Gewehr allerdings nicht zugriffsbereit, nicht schussbereit und in einem verschließbaren Behältnis transportieren.
    Stefan

    Gewehr im Futteral (selbstverständlich entspannt und nicht geladen) im abgeschlossenen Kofferaum reicht nicht aus? Muss ich mir einen Gewehrkoffer kaufen?
    Und: Muss ich die Waffe zuhause im Waffenschrank aufbewahren oder reicht ein für andere Personen unzugänglicher, abgeschlossener Schrank?

    P.S: um auf der sicheren Seite zu bleiben gehen wir einfach mal davon aus das das Gewehr über 7.5J hat, obwohl darüber noch keine Gewissheit besteht.

    makrohard

    Einmal editiert, zuletzt von makrohard (14. September 2005 um 17:44)

  • Dein Kofferraum ist doch ein verschließbares Behältnis, oder?
    Und ein normaler Schrank zuhause auch.

    Die Waffe ist ja nicht erlaubnispflichtig, daher sind keine Sicherheitsschränke erforderlich.

    Wenn in deine Wohnung niemals (also garantiert niemals!) Minderjährige hineinkommen, dann kannst du das Gewehr sogar an die Wand hängen.
    Das Gesetz fordert nur, dass Unberechtigten der Zugriff verwehrt sein muss.
    Unberechtigt sind laut Gesetz aber nur minderjährige Personen!

    Bei einem Luftgewehr, das vor 1970 in den Handel kam (oder vor 1991 in der DDR), ist die Schussenergie NUR FÜR DAS SCHIESSEN ZUHAUSE RELEVANT, nicht für volljährigen Besitz, Transport, Lagerung!!!

    Stefan

  • Dann ist ja alles in Butter! Und ich muss mir keine Gedankem mehr machen mich eventuell mit dem Gesetz in Konflikt zu begeben. Die Fragen sind zu meiner vollsten Zufriedenheit, schnell und Kompetent beantwortet worden, Falls noch jemand was dazu beizutragen hat, bitte. Ansonsten kann der Thread geschlossen werden. Im Momentmache ich mir Gedanken über eine Ziehlfernrohrmontage, aber dazu eventuel mal mehr in nem anderen Thread.

    Toll das es Leute gibt die anderen gerne und gut helfen! :new11:

    makrohard

  • Mal ne Frage? Was für ein Hersteller ist denn Dein LG? Ist es ein Knicklauf ,Unterhebel oder Seitenspanner ,vieleicht kann man das Modell ja herausfinden und Dir kann eventuell im Vorraus schon gesagt werden ,was es für eine Leistung hat und wies mit nen Zielfernrohr aussieht.Stell doch mal ein Bild von Deiner Waffe ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kippchen (14. September 2005 um 18:25)

  • Leider habe ich keine Digitalkamera zur Verfügung, so das ich kein Bild einstellen kann. Ja, es ist ein Knicklaufluftgewehr. Es hat eine 11mm Montageschiene die allerdings nur 5.5 cm lang ist (Diopter). Über den Hersteller möchte ich im Moment noch keine Angaben machen. Ich habe zwar eine Vermutung was es sein könnte, möchte es aber zuvor einem Büchsenmacher zeigen der meine Vermutung dann bestätigen oder wiederlegen kann.

    makrohard

  • Ok, nach allen Bildern und Informationen die ich im Internet gefunden müsste es ein HW 35 von Weihrauch sein. Seriennummer 50XX. Ich wollte den Hersteller nicht nennen solange ich mir nicht ganz sicher bin, um keine falschen Informationen zu verbreiten. Die technischen Zeichnungen sind dem Gewehr jedoch sehr ähnlich. Es sind auf diesem Luftgewehr ausser der Seriennummer (vom Schaft verdeckt) keine weiteren Kennzeichnungen wie Hersteller, Baujahr, etc. vermerkt. Auch ist nichts ausgeschliffen.
    Ja, die Scheine ist für ZF-Montagen zu kurz. Die Schiene vom Büchsenmacher verlängern zu lassen, ist relativ teuer und eventuell ist ein neues Brünieren fällig. Gibt es Alternativen? (Kleben, seitliche Befestigung am Schaft)? Das Gals das ich montieren möchte ist ein 6x42 S von Zeiss (mit Schiene). Ich habe meine Zweifel ob es dem Prellschlag auf Dauer standhält. Ausserdem wäre es sehr schön wenn das Glas so mentiert werden könnte das eine Visierung über Kimme und Korn auch weiterhin möglich ist.

    makrohard

  • Da meine eigentlichen Fragen , ob ich das Gewehr besitzen dard und unter welchen Bedingungen ich es schiessen darf bereits geklärt sind, werde ich die Frage mit der Zieleinrichtung in einem separaten Thread unter 'Optik und Zubehör erneut stellen um hier nicht zuweit vom Thema abzukommen. Antworten hierzu, bitte dort. ;)

    Edit:
    Link zum Thread: Schwierige Montage

    makrohard

    Einmal editiert, zuletzt von makrohard (14. September 2005 um 21:44)

  • Sieht aus wie ein stinknormales HW 35 in Standardversion (keine Export).
    Das müsste ohne :F: noch ordentlich Power haben....
    Ralph

    Walther LGM 1 mit Sima 6 - 24 x 50, FWB 150, Walther LA, Sharps 1863, Erma Gallager, HW 45, LEP: Ruger Blackhawk, ME SAA, S&W 10-4

  • Dein HW 35 Standard macht ungefähr 230m/s also ca 15 Joule ,wenn die Feder und Dichtung noch in Ordnung sind. Also schon richtig satt Power.

    Einmal editiert, zuletzt von Kippchen (14. September 2005 um 23:15)