Frage zum Kauf von Schleudern mit Armstütze in Deutschland...

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 11.214 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2005 um 00:37) ist von tetrahydrofuran.

  • Hallo Leute!

    Ein Bekannter von mir, hat sich eine Barnett Cobra Schleuder "glaube mit Armstütze" nach Deutschland bestellt.
    Genauer gesagt, weiß er es auch nicht genau, da er diese aus Österreich bestellt hat (dort werden sie ja standart. MIT Armstütze verkauft).

    Da ich ihm auch letztens gesagt, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, Schleudern mit einer Armschütze, bzw. Schleudern, die dafür einen Eingang haben, zu besitzen, hat er nun seine Sorgen.
    Beim Händler hat er auch schon per eMail nachgefragt, dieser hat aber noch nicht geantwortet.

    Was könnte ihm den passieren (Strafe), wenn es "auffliegt" ?
    Wird das Päckchen wieder zurückgesendet und er bekommt wieder sein überwiesenes Geld?
    Wie könnte es eigentlich auffliegen? Zoll?
    Weil die Kontrollgrenze zwischen Österreich und Deutschland ist nun dicht, dank der EU....

    danke für eure Hilfe

    2 Mal editiert, zuletzt von Loaded_Weapon (8. Mai 2005 um 01:56)

  • wäre nett, wenn wir jemand helfen könnte.

    Mich interessieren eben nur die Folgen dieser Geschichte.
    Muss er nun evtl. Strafe zahlen oder kann er eine Anzeige bekommen?
    Wird die Ware nur zurückgesendet und er bekommt wieder sein Geld?

    oder wird nur der Verkäufer dafür zur Rechenschaft gezogen, weil er nicht genug über die Waffenrechte weiß - sendetet Artikel nach Deutschland, der nicht erlaubt ist (in seiner "wahrscheinlich" momentanen Verfassung?

    Einmal editiert, zuletzt von Loaded_Weapon (8. Mai 2005 um 16:16)

  • Im schlechtesten Fall kann das so laufen: Der Zoll öffnet das Paket, schickt die Schleuder in die Asservatenkammer und der Feund bekommt eine Anzeige. Das ist durchaus der gängige Weg, wenn....

    - das Paket geöffnet wird
    - die Zollbeamten Ahnung von der Materie haben (und das haben nicht alle :confused2:)
    - sie schlecht drauf sind - ansonsten kann es auch sein, dass sie die Schleuder einfach zurückschicken.


    Am wahrscheinlichsten ist es, dass die Schleuder unbehelligt ankommt und der Freund sich dann zu Hause überlegen kann, wie er mit dem Teil weiter verfahren soll.

    Ich kann allerdings nicht sagen, ob und wie viel Strafe man wegen der Schleuder abbekommen kann. Irgendwo habe ich mal was von 45 Tagessätzen gelesen, wobei ich nicht weiß, wie hoch so ein Tagessatz eigentlich ist.

  • Schlimmstenfalls hält der Zoll die Sendung fest, es kommt zur Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz mit entsprechenden Folgen (z.B. Geldstrafe), die Sendung wird dann als Beweismittel eingelagert bzw. vernichtet, ist auf jedenfall weg. Zurückschicken oder Geld zurück ist da nicht.

    Sollte das Teil doch durchkommen, würde ich es schnellstens unbrauchbar machen und Stillschweigen bewahren.

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (8. Mai 2005 um 18:47)

  • Danke euch beiden, für eure Antwort.

    Also wenn alles gut geht, dann hat er sowieso vor, die Armstütze zu vernichten und den Griff eben umbauen, damit es nicht mehr so ausgelegt ist, dass es eine Armstütze haben kann.


    Aber müsste nicht der Verkäufer dafür bestraft werden, wenn was passiert?

    Einmal editiert, zuletzt von Loaded_Weapon (8. Mai 2005 um 18:57)

  • Ein Tagessatz richtet sich nach dem Netto-Verdienst des Verurteilten. Handelt sich dabei um das was er an einem Tag verdient deswegen heißt das Tagessatz. Ab 60 Tagessätzen gilt man als Vorbestraft hier in Deutschland.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (8. Mai 2005 um 19:01)

  • Der Verkäufer haftet normalerweise nicht! In den Agb steht fast immer, dass sich der Käufer mit den Rechten befassen muss usw......

    Jetzt immer mit der Ruhe, erst mal abwarten, ob und was ankommt!

  • Was ist ,wenn die Zwille ohne Armstütze geordert wird , und der Bügel dann in einem zweiten Packet versand wird???.Schliesslich wird kein Zöllner einen einfachen Drahtbügel konfiszieren.
    Ausserdem ,warum lässt man sich nicht von einem Tourie so ein Teil aus Österreich mitbringen

  • 1.3

    Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#An1Ab1u2


    1.3.7

    Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl2

    Finger von!

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von Arrow
    Was ist ,wenn die Zwille ohne Armstütze geordert wird , und der Bügel dann in einem zweiten Packet versand wird???.Schliesslich wird kein Zöllner einen einfachen Drahtbügel konfiszieren.
    Ausserdem ,warum lässt man sich nicht von einem Tourie so ein Teil aus Österreich mitbringen

    Dummerweise ist die Schleuder bereits ein verbotener Gegenstand, wenn bauliche Möglichkeiten bestehen, eine Armstütze zu befestigen.
    Also wenn bei der Cobra die Aufnahme für den Dratbügel noch existiert!

    Der arme Touri wir dann direkt an der Grenze gefilzt und gilt als vorbestraft. Willst Du das Deinen Freunden wirklich antun?

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Hi Leute!
    Ich wollte euch nur sagen, dass alles gut gegangen ist.
    Der Händler hat die "deutsche" Barnett Cobra Version geliefert.
    Ohne Armstütze und ohne Öffnungen um sie anzubringen.

  • Ich will niemanden in ein Risiko verwickeln!!!
    Am besten ist ,man lässt die Pfoten von irgend welchen Schiessaparaten,sprich Zwillen mit Armstütze oder sonstigem illegalen Zeugs .
    Den Zöllner der dich filzt , müstest du allerdings erst rufen ,da er sich ohne Grenzstation nicht einfach so an die Strasse stellt. (Schengen sei dank)
    2. Wozu soll eine Zwille überhaubt gut sein? Schiessport fängt eigentlich woanders an!

  • Na gut das ich mal wieder hier lese, das mit dem Verbot der "Vorrichtungen" für Armstützen etc. wusste ich noch nicht. Das leidige Thema wie immer , wen man seine Rechte und Pflichten nicht kennt kann man ganz schnell Ärger bekommen. Hatte bei meinem letzten Tschechien Besuch in einem Sportladen auch eine Schleuder gesehen, leider mit Armstütze. Ich hatte mir da überlegt ob ich sie nicht kaufe und die Armstütze entferne. Hab es aber der Umständlichkeit lieber gelassen.
    Leider passieren aufgrund dieser Unwissenheit der Leute immer wieder ärgerliche Situationen.
    Vor einiger Zeit war ich bei Kunden vor Ort, diese hatten einige Nunchakus an der Wand hängen. Als ich fragte wo sie die den her haben, sagte der 16 jährige Sohn das die ihr Vater aus Thailand mitgebracht habe. D.h. im Klartext die sind durch den Flughafen Zoll gegangen. Das sowas in D verboten ist wussten die nicht und es hat sie auch weiterhin nicht interessiert. Überhaupt kenne ich viele die zwar Waffen besitzen aber überhaupt keine Ahnung haben. Da sind dann solche Aussagen zu hören wie: Schade jetzt kriege ich keine Munition mehr für meine Schreckschuss weil ich diesen Schein nicht habe. Aber solche Leute denken dann ihr Butterfly Messer ist total legal.
    Es wird Zeit das es endlich ein europäisches leicht verständliches und nachvollziehbares Wffg gibt. Auch sollte Polizisten die Möglichkeit gegeben werden das Verfahren vor Ort einzustellen bzw. von einer Anzeige abzusehen wen es geringfügig oder aus Unwissenheit des Beschuldigten passiert ist. Ist das in den Niederlanden nicht so?

  • Habe mal mit dem Forum Waffenrecht telefoniert. Da wurde mir gesagt ,das prinzipiell alles eine Waffe sein kann !!!! Armes Deutschland ,wenn mann demnächst füe ein paar Schnürsenkel einen Waffenschein machen muss.
    Ich glaube ,mann sollte einfach einen gesunden Menschenverstand walten lassen. Natürlich heisst das nicht ,das man fahrlässig eine Ornungswiedrigkeit begehn soll oder gar eine Straftat.
    Trotzdem glaube ich aber auch nicht ,das man für eine Zwille z. B. an der man die Armstütze abmontiert hat ,an der deutsch Österreichischen Grenze sofort ans Kreuz genagelt wird.Meistens sind die Behörden nur auf Kohle aus ,die sie von Verkehrssündern eintreiben.Da bleibt für den Bereich ,,Zwillenschmuggel "nicht mehr viel Zeit.Übrigens wird man für eine Geschwindigkeitsübertretung in Ö-Land auch Grezübergreifend verfolgt. Also aufpassen Jungs!

  • Sagen wir es mal so: Kähny verkauft schon seit längerer zeit eine Schleuder, bei der ganz offensichtlich eine Bohrung für eventuelle Erweiterungen vorhanden ist. Aber im Prinzip ist jede Schleuder aufrüstbar - offenbar ist das eine Sache, um die sich wirklich niemand kümmert. Zur Not kann man mit Feile und Heißkleber Bohrungen und Rillen entfernen.

    @ Arrow: Ich schiesse regelmäßig mit der Schleuder auf Zielscheiben und würde das sehr wohl als sportlich bezeichnen! Was an einer Schleuder soll denn unsportlich sein?