Kriegswaffenkontrollgesetz?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 6.895 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. April 2005 um 13:40) ist von Pellet.

  • Hallo,

    hat jemand Ahnung wie das mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. dem Anscheinwaffen § ist!

    Es ist doch gestattet z.B. ein MG42 zusammengebaut auf ner Lafette aufzubewahren und z.B. ins Wohnzimmer zu stellen... Oder?

    Gibt es ausnahmen? Die Waffe ist natürlich auf Deko abgeändert!

    Ich frage nur, weil jemand zu mir gemeint hat, das wäre so nicht gestattet! Bzw. er meinte, weil es ein Luftgekühltes MG ist.

    Kann ich mir nicht vorstellen!

  • Die Problematik die du ansprichst , fällt meines erachtens unter den Anscheinsparagraphen . Dieser Paragraph verbot es in der Vergangenheit , Dekosätze von Vollautomatischen Kriegswaffen , oder von Waffen , die den Anschein einer Vollautomatischen Kriegswaffe hervorufen , zusammenzusetzen . Da dieser Paragraph ja jetzt nicht mehr gilt , steht deinem Mg 42 im Wohnzimmer wohl nichts mehr im wege .

  • Das Kriegswaffenkontrollgesetz gilt nur für scharfe Waffen. Nachbauten wie die Yunker und soweiter dürfen nicht vollautomatisch schießen. Aber einem Deko-MG steht nix im Weg. Und wie schon gesagt wurde, den Anscheinsparagraphen gibt es seit 2003 nicht mehr.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • In den Waffenzeitungen bieten Händler an, das sie die Teilesätze zusammenbauen und "prüfen" bzw. "abnehmen". Ist das nur ein Trick um Geld zu schneiden, oder müssen die zusammengebauten Teilesätze noch mal bei einem Amt vorgelegt werden?

    Mal was einfaches, welcher Film ist das:
    ..und was brennt besser als eine Hexe? Zwei Hexen!!

  • Ich persönlich weiß jetzt nichts davon , dass zusammengesetzte Dekowaffen nochmals der Behörde vorzulegen sind . normalerweise haben Dekowaffen doch schon einen Abnahmestempel vom BKA .


    PS :
    Welcher Film ist das:
    ..es gibt Jungs, die wollen ne Walter und sonst gar nichts.....

    .... Ist es etwa Taxi Driver ???

  • Zitat

    Original von snoopy2k
    Es ist doch gestattet z.B. ein MG42 zusammengebaut auf ner Lafette aufzubewahren und z.B. ins Wohnzimmer zu stellen... Oder?

    Das war nach altem Recht so. Nach altem Recht durften Dekos von Waffen mit Anschein einer Kriegswaffe nicht zusammengebaut werden.

    Ausnahme waren nur lafettierte Maschinengewehre. Das MG musste jedoch fest mit der Lafette verbunden sein (Schweisspunkt)

    Zitat


    Ich frage nur, weil jemand zu mir gemeint hat, das wäre so nicht gestattet! Bzw. er meinte, weil es ein Luftgekühltes MG ist.

    Kann ich mir nicht vorstellen!

    Mit dem neuen Kriegswaffenkontrollgesetz wurde die Zeitgrenze auf den 2. September 1945 verlegt.

    Das bedeutet Kriegswaffen (Rohrwaffen) die VOR diesem Stichtag bei einer Armee eingeführt wurden sind aus dem Kriegswaffenkontrollgesetz entlassen. Das bedeutet es gilt für diese nur noch das Waffenrecht.

    Auszug aus dem Kriegswaffenkontrollgesetz:

    V. Rohrwaffen

    29.

    a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
    b) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre

    [...]

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kr…ntrg/index.html


    Wie unter Punkt a) ersichtlich fallen jedoch auch Luftgekühlte Maschinengewehre die VOR dem 2. September 1945 eingeführt wurden weiter unter das Kriegswaffenkontrollgesetz!

    Da Dein MG42 ein Lufgekühltes Maschinengewehr ist, fällt es weiter unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und nicht unter das Waffenrecht!

    Über die Art und Weise wie Kriegswaffen unbrauchbar zu machen sind gibt es noch keine(!) rechtlich bindende Vorschriften. Die Verwaltungsvorschriften zum Kriegswaffenkontrollgesetz fehlen immer noch!

    Jedoch gibt es eine Empfehlung des BMI nach der diese Kriegswaffen durch Beschussämter zu zertifizieren sind. Der Umbau nach dieser Richtlinie darf nur durch Büchsenmacher mit Waffenherstellungslizenz erfolgen.

    Das bedeutet für Dein MG42

    6 Kalibergroße Bohrungen im vorderen Laufdrittel
    Verschluss um 45 Grad abgeflext
    Gurtzuführung zerstört
    Nummerngleichheit, unstimmige Nummern sind auszuixxen und durch einheitliche Nummer zu ersetzen
    Kennzeichnung des Büchsenmachers der die Änderung vorgenommen hat

    Ansonsten Google oder die Suchefunktion hier auf Co2Air, es gab schon diverse Diskussionen zu diesem Thema! :confused2:

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von DAK
    In den Waffenzeitungen bieten Händler an, das sie die Teilesätze zusammenbauen und "prüfen" bzw. "abnehmen". Ist das nur ein Trick um Geld zu schneiden, oder müssen die zusammengebauten Teilesätze noch mal bei einem Amt vorgelegt werden?

    Als 'Trick' würde ich das nicht bezeichnen, sondern als zu bezahlende Dienstleitung.
    Vor der WaffRNovelle konnte man hierzulande nur (Deko-)Teilesätze kaufen, aber nicht zusammensetzen.

    Ich koennte mir vorstellen, dass das Angebot besteht, aus den Einzelteilen ein komplettes Ganzes zu machen. Nicht jeder hat schon mal ein MG oder dergleichen zusammengesetzt oder hat schon beim 20-teiligen Kinderpuzzle ein Problem.


    Es gab übrigens vor langer, langer Zeit (in den 1980ern) im Neckermann-Katalog auch Freie Waffen,
    unter anderem die RECK PK800 (PPK-Nachbau) und zwar in zwei Ausführungen:
    a) zusammengesetzt für ca. 150,- DM und
    b) zerlegt* für ca. 130,- DM


    :* ich meine, Griffschalen, Schlitten und Verschlussfeder waren noch nicht montiert.
    Eigentlich albern, denn zum Reinigen hätte man die Waffe auch wieder zerlegen müssen.;
    Vielleicht war das aber nur ein Kaufanreiz für den Do-it-yourselfer unter den SSW-Käufern.
    *lol*

    Fördermitglied des VDB.

  • Es gab aber auch etliche Modelle als Bausätze, welche ohne das Richtige Werkzeug nicht zusamenzusetzen waren...

    Oftmals waren die gestanzten Metallteile nicht einmal entkratet.