Schaft absägen erlaubt?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 5.114 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Februar 2005 um 11:05) ist von MDPsychospy.

  • Nehmen wir an, ich hätte irgend ein gängiges Luftgewehr im Cal. 177
    mit Kipplauf oder Unterhebelspanner ...
    Dann will ich die Führigkeit des Gewehrs und somit die Transportfähigkeit verbessern und säge einfach den Schaft ab (natürlich nicht den Pistolengriff).
    Ist die Präzision beeinträchtigt (auch wenn ich ein Zweibein benutze) ?
    Ist dies legal? (ich nehme an es wäre legal (keine Veränderung am Lauf etc.) , aber lieber auf Nummer sicher gehen)

  • Hi Marksman like

    Mit dem Schaft kannst du an sich alles machen was dir Gefällt, du kannst ihn absägen oder auch einen neuen Schaft bauen. Nur die Leistung des Gewehres darf wie du schon festgestellt hast nicht verändert werden. Also viel spaß beim sägen, frag aber später nicht wie du den abgesägten Hinterschaft wieder ankleben kannst *g*

    Gruß
    Para

  • sicher ist es richtig, das am Schaft Änderungen vorgenommen werden können - nur kann das Ergebnis in eine "Grauzone" fallen, unberührt vom Erfordernis eines Waffen- oder Jagdscheines zum "Führen" auch eines LG.

    Zitat

    WaffG; Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
    1.2.3
    über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

    point

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    ....
    Solange ein nicht schnell zu zerlegendes Teil (z.B. Lauf-System-Kombination) über 60cm bleibt, ist m.E. alles ok.

    Stefan

    Die Mindestlänge von 60 cm bezieht sich nur auf wbk-pflichtige EL-Langwaffen i. Verb. mit der alten Gelben WBK. Nicht auf :F:-LG.

  • Zitat

    Original von marksman ike
    ..... Dann will ich die Führigkeit des Gewehrs und somit die Transportfähigkeit verbessern und säge einfach den Schaft ab ....

    Hallo,

    gegen das eigentliche "Schaft absägen" ist - wie die Vorredner/-schreiber schon ausgeführt haben - grundsätzlich nichts zu sagen.

    Einige Luftgewehre sind serienmäßig mit einem abnehmbaren Schaft versehen, z.B. Steyr LG 100. Dadurch wird der Transport erleichtert, weil das Behältnis kleiner ausfallen kann.

    Aber auch beim Transport eines "gekürzten" LG sind die gleichen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

    Komm also bitte nicht auf die Idee, ein gekürztes LG z.B. unter der Jacke bzw. dem Mantel mit dir rumzuschleppen, wie man das so hin und wieder in manchen Filmen sehen kann.

    Zwischen Transportieren und Führen besteht halt ein gewaltiger Unterschied, der - bei Mißachtung der Bestimmungen - zu bösem Ärger führen kann/wird.

    Gruß Kurt

    50% + 1

  • wie siehts denn aus mit einer vorderladerflinte ( kaliber 12 ) ?
    wenn ich da den lauf abdrehe ? wird ja nur ne scheiß präzision und der rest wäre nur für die optik !
    müsste das 60cm maß hier auch gelten ?

    (editiert: bitte keine Werbe- oder Spam-Links in der Signatur!)

    Einmal editiert, zuletzt von OnkelFelix (26. Februar 2005 um 13:29)

  • Zitat

    Original von OnkelFelix
    wie siehts denn aus mit einer vorderladerflinte ( kaliber 12 ) ?
    wenn ich da den lauf abdrehe ? wird ja nur ne Kot präzision und der rest wäre nur für die optik !
    müsste das 60cm maß hier auch gelten ?

    Da der Lauf ein Wesentliches Teil einer Schusswaffe ist darfst du selbst da garnichts abdrehen, das darf wenn dann nur ein Büchsenmacher und dieser wird dann schon wissen ob es erlaubt ist oder nicht. Wir sind hier Außerdem ein Forum für FREIE Waffen und keines für Schrotflinten im Kaliber 12

    Gruß
    Para

  • einläufige glatte vorderlader flinte im kaliber 12 ist frei ab 18 jahren...

    da die flinte ja keinen gezogenen lauf hat, und man auch nix am schloss oder abzug macht, wäre das ja "frei" (?) den lauf zu kürzen..

    beschossen wurde der lauf ja schon beim beschussamt..

    wenn jetzt jemand ne luftpistole nimmt, und den lauf in der mitte durchsägt ist die waffe ja nicht mehr fürs scheibenschießen zu gebrauchen. da wäre ja die waffe halt kaputt, sozusagen, aber wenn man meint, man trifft damit noch, würde ich denjenigen doch damit schießen lassen.

    (editiert: bitte keine Werbe- oder Spam-Links in der Signatur!)

    Einmal editiert, zuletzt von OnkelFelix (26. Februar 2005 um 14:02)

  • Zitat

    Original von OnkelFelix
    einläufige glatte vorderlader flinte im kaliber 12 ist frei ab 18 jahren...

    da die flinte ja keinen gezogenen lauf hat, und man auch nix am schloss oder abzug macht, wäre das ja "frei" (?) den lauf zu kürzen..

    beschossen wurde der lauf ja schon beim beschussamt..

    wenn jetzt jemand ne luftpistole nimmt, und den lauf in der mitte durchsägt ist die waffe ja nicht mehr fürs scheibenschießen zu gebrauchen. da wäre ja die waffe halt kaputt, sozusagen, aber wenn man meint, man trifft damit noch, würde ich denjenigen doch damit schießen lassen.

    Gut, mag sein daß diese frei ab 18 ist, aber trotzdem ist der Lauf ein Wesentlicher Teil der Schusswaffe. Bestempelt wurde dieser mit einer Länge von xyz , wenn dieser Gekürzt wird ist der Beschuss nicht mehr gültig und müsste danach neu Beschossen werden.

    Gruß
    Para

  • Zitat

    Original von Kurt

    Komm also bitte nicht auf die Idee, ein gekürztes LG z.B. unter der Jacke bzw. dem Mantel mit dir rumzuschleppen, wie man das so hin und wieder in manchen Filmen sehen kann.

    Zwischen Transportieren und Führen besteht halt ein gewaltiger Unterschied, der - bei Mißachtung der Bestimmungen - zu bösem Ärger führen kann/wird.

    Das hatte ich gar nicht vor.
    Das "Führen" (also zugriffbereites und schussbereites Tragen einer Waffe ) von LGs auch unter 7,5 Joule ist ja so weit ich weiß grundsätzlich verboten. Nur der Transport von A nach B ist uneingeschränkt erlaubt.
    Ein Freund von mir ist mal mit ner Gewehrtasche + Lg (unter 7,5 J.) durch den Wald spaziert und stieß dann zufällig aufn Jagdaufseher.
    Dieser hatte ihn dann auch verwarnt.

  • Zitat

    Original von OnkelFelix
    da die flinte ja keinen gezogenen lauf hat, und man auch nix am schloss oder abzug macht, wäre das ja "frei" (?) den lauf zu kürzen..

    Hallo,

    von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes wird gesprochen, wenn damit Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Von Bearbeiten und Instandsetzen im Sinne des Waffengesetzes wird u.a. gesprochen, wenn wesentliche Teile (dazu zählt immer auch der Lauf) nachbearbeitet oder ausgetauscht werden.

    Wer Schusswaffen ohne behördliche Erlaubnis im o.a. Sinne bearbeitet oder instandsetzt kann mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft werden.

    Das ist die Sache doch nicht wert.

    Gruß Kurt

    50% + 1

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Oder, um es anders auszudrücken:
    Wieso sollte man eine Verbesserung der Führigkeit (ohne dass die Waffe in dm Zustand benutzt werden kann) verbieten, wenn das Führen ohnehin verboten ist?

    Das ist an sich ja noch ein recht logisches Gesetz. Man wollte dem versteckten, verdeckte Führen der Waffen einen Riegel vorschieben. Das geht besser wenn man schon das Schaffen von Vorraussetzungen dafür im Vorfeld unterbindet, auch wenn das Führen dann eh illegal ist.

    Man könnte sonst ja auch sagen, warum ist das Führen von Waffen verboten, wenn Schießen eh illegal ist, und warum ist Schießen auf offener Straße extra verboten wenn Gesetze gegen Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung eigentlich schon ausreichende Sicherheit gegen unkontrolliertes Herumballern bieten. :confused2:

    Insbesondere geht ja nur um Modifikationen, wo eine sinnvolle legale Nutzung anzuzweifeln ist. Das soll ja auch die Ergänzung "über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus" aussagen. Sollte es irgendwann Üblich werden das Matchwaffen aus 3 Teilen mit Bajonettverschluß zusammengesetzte Läufe haben, ist es auch erlaubt, solange nur Mafiakiller solche Waffen nutzen bleiben die eben von vorne herein Illegal.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (26. Februar 2005 um 16:01)

  • Zitat

    Original von marksman ike
    [quote]Original von Kurt
    Ein Freund von mir ist mal mit ner Gewehrtasche + Lg (unter 7,5 J.) durch den Wald spaziert und stieß dann zufällig aufn Jagdaufseher.
    Dieser hatte ihn dann auch verwarnt.


    also dürfte ich nicht vom schießstand, das gewehr in der tasche, nach hause gehen ?
    also ich hab schon öfter welche gesehn die auch damit durch die fußgängerzone gehen..ist doch in ner tasche / koffer

    (editiert: bitte keine Werbe- oder Spam-Links in der Signatur!)

    Einmal editiert, zuletzt von OnkelFelix (26. Februar 2005 um 16:39)

  • Zitat

    Original von OnkelFelix
    also dürfte ich nicht vom schießstand, das gewehr in der tasche, nach hause gehen ?
    also ich hab schon öfter welche gesehn die auch damit durch die fußgängerzone gehen..ist doch in ner tasche / koffer

    Doch, kannst Du.

    Warum er Verwarnt wurde steht nicht dabei, die meisten Jäger sehen aber fremde Bewaffnete nicht gerne in ihren Jagdgründen.

    Zudem ist Spazierengehen beim Transport eigentlich nicht mit eingeschlossen. Der Transport meint eigentlich schon ein "von A nach B" und nicht "von A eine Stunde durch den Wald und dann wieder nach A".

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • [/quote]also dürfte ich nicht vom schießstand, das gewehr in der tasche, nach hause gehen ?
    also ich hab schon öfter welche gesehn die auch damit durch die fußgängerzone gehen..ist doch in ner tasche / koffer[/quote]


    richtig, mach ich auch, wenn ich zum BüMa geh und alle anderen wenn sie zum Stand gehen (vom Parkplatz aus, der ja öffentliches Gelände ist) solange die Waffe
    1. im Futteral/Koffer ist und
    2. keine Kugel im Magazin/System ist es nur Transportieren, nicht Führen.

    FWB 300 / 150, Walther LGR, Weihrauch HW77, Diana 48B, Anschütz 250, Haenel 310 / 312, Mauser Kar 98k, CZ 75, Browning GPDA, Beretta 92FS, H&K USP/RG96, SIG Sauer P226, Walther P22, Walther Nighthawk, Colt 1911A1, Desert Eagle, Walther PPK, Spyder Agressator