frage: kleiner waffenschein und schiessen an silvester?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 12.587 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. September 2004 um 15:50) ist von HWJunkie.

  • ja hallo erst mal! ich bin neu hier und find mich noch nicht so ganz zurecht!
    ich wollte mal wissen, wie das jetzt rechtlich ist. darf ich, wenn ich den kleinen waffenschein besitze ausserhalb meines grundstücks an silvester pyro-technik verschiessen?
    ach ja und noch eine kleine frage zum kl. waffenschein an sich... muss ich den auf meiner gemeinde beantragen, oder wie läuft das...

    danke im vorraus für alle antworten!

    cheers mirko!

  • hallo mirko,
    herzlich wilkommen in der welt der freien waffen ;)
    also pyro munition darfst du nur auf deinem grundstück verschiessen, die geschosse dürfen rechtlich noch nicht mal das grundstück verlassen (frag mich nicht wie das gehen soll). der kleine (w)affenschein ist nur dazu da um eine schreckschuss zur selbstverteidigung zu führen. beantragen kann man den kws meist beim ordnungsamt. einfach mal beim rathaus nach fragen.

    Gruß, David

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    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (22. September 2004 um 16:35)

  • Der kleine Waffenschein berechtigt dich lediglich zum führen einer SSW in der öffentlichkeit. (NICHT in Schulen, auf Festen & Veranstaltungen)

    Schießen darfst du damit laut Gesetz nur auf deinem Grundstück wenn die Leuchtugeln (oder was auch immer du abschießt) dein Grundstück nicht verlassen können.

    An Silverster wird es auch außerhalb geduldet, sofern du nicht an einen Beamten gerätst der nen schlechten Tag hat. :))


    EDIT: ups, zu spät :n17:

  • Das Schiessen zu Silvester auf öffentlichem Grund ist, egal, ob nun mit oder ohne KWS, bestenfalls geduldet (Brauchtum und so).

    Der KWS berechtigt dich einzig und alleine dazu, deine SSW ausserhalb deines Grundstücks zu führen, das heisst, zugriffsbereit bei dir zu tragen.

    Aus deinem Grund (oder einem anderen Privatgrund mit Einverständnis des Eigentümers) darfst du zu Silvester ballern, wie du willst, Hauptsache, die Feuerwerksgeschosse verlassen dein Grundstück nicht.
    Es geht zu Silvester zwar so viel zu Boden, dass das kaum etwas ausmachen dürfte, rechtlich ist es aber so wie oben geschrieben.


    Je nach Wohnort ist es unterschiedlich, wo du den KWS beantragen musst: Polizeibehörde, Landratsamt o.Ä.
    Am besten bei der Auskunft deiner Stadt oder beim zuständigen Polizeipräsidium/Landratsamt telefonisch nachfragen.

    Stefan

  • Zitat

    Original von Xenator
    An Silverster wird es auch außerhalb geduldet, sofern du nicht an einen Beamten gerätst der nen schlechten Tag hat. :))

    Dabei ist das rummrennen durch Staßen und die benutzung der SSW aber nicht gemeint.

    Solange du auf deinem Grund und Boden bleibst und ein paar Raketen pder einfach nur ein paar PAK´s verschießt wird nix gesagt.

    Aber nicht Wild Ballernd durch die Straßen rennen. Das könnt in die Hose gehen. Auch mit KWS nicht !!!

  • SlayerOne

    Hab auch nicht gemeint mit rauchenden Colts durch ne Menschenmasse zu stapfen :))

    Aber hier im Ländlichen berich wo ich lebe gehört es zum Silvesterbild dazu das die Leute auf der Straße vor ihrem haus stehen Sekt süffeln und jeglicher Art von Feuerwerkskörpern umsichwerfen/schießen. Dazu gehören auch SSW, und die nicht nur in der Hand von Jugendlichen sondern durch alle Altersklassen.
    Und einen Polizisten hab ich bei uns auch noch nicht gesehen ;)

    Aber egal, laut Rechtslage ist es nunmal Verboten.

  • aber im endeffekt rennt doch sogut wie jeder, der ne ssw hat auch damit an silvester rum und schiesst öffentlich.... bestimmt auch mind. 80% von euch, oder?

    noch was zum schein selbst... da muss ich nur ein formular ausfüllen und das abschicken und die 50 ocken irgendwo bezahlen, oder? hab nämlich gehört, dass man da irgendwie von jemandem fragen gestellt bekommt, um die vernunft und eignung des antragstellers zu überprüfen... stimmt das?

  • Hi !

    Zitat

    Original von mirko
    hab nämlich gehört, dass man da irgendwie von jemandem fragen gestellt bekommt, um die vernunft und eignung des antragstellers zu überprüfen... stimmt das?

    Nicht so ganz. Die Zuverlässigkeit wird idR automatisch von der Polizei mittels Führungszeugnis etc. überprüft.

    CU FiLaAmAb

  • Zitat: "im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können"

    Zitat

    Original von mirko
    folgenden link hab ich eben gefunden http://www.triebel.de/freie_waffen/klwaffschein.htm#Erwerb

    in dem steht folgendes:
    "Dies bedeutet für Silvester, dass das Abschießen von Pyros auf öffentlichem Gelände ohne Kleinen Waffenschein eine Straftat ist."

    also irgendwie is das alles sehr verwirrend... isses jez erlaubt an silvester zu ausserhalb seines grundstücks zu schiessen oder net?

    Nein, außerhalb von Schießständen und des befriedeten Besitztums ist es ohne Ausnahmegenehmigung der Stadt etc. verboten. Ausgenommen Notwehr und Nothilfe, wobei man allerdings auch sagen muss, dass dies mit Pyros so ziemlich unmöglich sein dürfte :new16:

    CU FiLaAmAb

  • Zitat

    Original von mirko
    folgenden link hab ich eben gefunden http://www.triebel.de/freie_waffen/klwaffschein.htm#Erwerb

    in dem steht folgendes:
    "Dies bedeutet für Silvester, dass das Abschießen von Pyros auf öffentlichem Gelände ohne Kleinen Waffenschein eine Straftat ist."

    also irgendwie is das alles sehr verwirrend... isses jez erlaubt an silvester zu ausserhalb seines grundstücks zu schiessen oder net?


    Der Triebel wieder :confused2:
    Verboten ist es bereits die Waffe ohne KWS außerhalb des befriedeten Besitztums zu führen, vom Schießen mal ganz abgesehen.
    Aus diesem Satz allerdings den Umkehrschluss zu ziehen, daß das Schießen mit KWS auf öffentlichen Plätzen erlaubt sei stimmt natürlich auch nicht. Brauchtum hin oder her...ich würde es generell lassen.
    Gruß
    Ralph

    Einmal editiert, zuletzt von ivtu (22. September 2004 um 17:45)

  • Zitat: "im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, [GLOW=orangered]die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können[/GLOW]"

    Bezieht sich das auf das pyrotechnische Geschoss an sich oder aber auf die Hülse?
    So weit es mir bekannt ist, bezieht sich die Bestimmung hierbei nicht auf leere Papp oder Plastikhüllen. Wenn jemand für Papier in 15mm Durchmesser eine Verwendung hat, so kann er dieses auch jederzeit ohne Altersbeschränkung kaufen.
    Was das eigentliche Geschoss bei Signalmunition ausmacht ist der pyrotechnishe Satz. Dieser brennt aber innerhalb kurzer Zeit aus und verläßt somit das Grundstück (bei ausreichender Größe) nicht. Somit kann man durch Schußrichtung, Winkel und ausreichenden Platz sichrer sein, daß die Allgemeinheit nicht gefährdet wird. Der Weg der ausgebrannten Hülse ist aufgrund der Flughöhe und des fehlenden Eigenantriebes nun nicht mehr kontrollierbar und schon leichter Wind kann diese weit vom Grundstück entfernt niedergehen lassen. Dabei ist aber etwas Pappe harmloser als der Leitstab einer Rakete.

    Insofern ist es natürlich zu begrüßen wenn man sich keine Gedanken über den Müll machen muß sondern nur über das Geschoß an sich. Aber sicher kommt gleich wieder einer vom Ordnungsamt und :direx:

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Ohne KWS

    1. Eine SSW darfst Du, zugriffsbereit, nur innerhalb eines befriedeten Besitztums führen.

    Ansonsten nur der Transport zwischen befriedeten Besitztümer, Schützenverein oder Büchsenmacher/Waffengeschäft! Waffe und Munition getrennt und nicht zugriffsbereit.


    2. Eine SSW darfst Du nur innerhalb eines befriedeten Besitzums abfeuern. Das Geschoss darf unter keinen Umständen das Gelände verlassen.

    Mit KWS

    1. Eine SSW darfst Du, zugriffsbereit, ausserhalb eines befriedeten Besitztums mitführen. Ausnahme öffentliche Veranstaltungen (Volksfeste, Konzerte etc.)

    2. Es ist verboten eine SSW ausserhalb des befriedeten Besitztums abzufeuern. Ausnahme nur im rechtfertigenden Notstand (Notwehr, Nothilfe)

  • Zitat

    Original von F600
    Zitat: "im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, [GLOW=orangered]die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können[/GLOW]"

    Bezieht sich das auf das pyrotechnische Geschoss an sich oder aber auf die Hülse?

    Zitat

    Original von F600
    Aber sicher kommt gleich wieder einer vom Ordnungsamt und :direx:

    Hi !

    Ok, ich bin zwar keiner vom Ordnungsamt, der :direx::crazy3:, ;D
    aber mir wurde gesagt, dass das pyrotechnische Geschoss das Grundstück nicht verlassen können darf...........

    CU FiLaAmAb

  • Wobei der eigentliche Sinn einer SSW doch der ist, daß auf jeden Fall keine "Geschosse" mit ihr verfeuert werden können.

    Ist da nicht sogar eine Auflage der PTB ? sind nicht deshalb die Laufsperren im Lauf eingebaut?

    Ist es nicht eher So, daß der Pyroleuchtkörper eine Rakete mit eigenem Treibsatz ist und kein Geschoß. Die SSW ist doch eigentlöich nur der "Anzünder"

    ... Fragen über Fragen ...*gr* :ngrins:

  • Die Antriebsleistung eines Leuchtsterns ist vernachlässigbar.

    Nimm' mal ein beidseitig offenes Rohr, Plaste reicht, und stecke einen Leuchtstern so rein, dass er mit einer Wunderkerze von Hand gezündet werden kann (KIDS, DON'T TRY THIS AT HOME!).

    Er wird sich nicht oder bestenfalls kaum bewegen.

    Der Antrieb erfolgt also tatsächlich fast nur durch die SSW.

    Übrigens darf es mit PTB-Waffen nur nicht möglich sein, Geschosse mit mehr als 7,5Joule zu verfeuern.
    Daher auch die Entlastungsbohrungen mancher Becher und die neuerliche Regelung, dass Becher die PTB der dazugehörigen Waffe tragen müssen.
    Man könnte man mit dem Becher an einer anderen Waffe ja die 7,5Joule überschreiten.
    Trotz der PTB-Bindung ist das zwar weiterhin möglich, aber eine Überprüfung beim Erwischtwerden wird dann die unzulässige Verwendung aufdecken.

    Stefan