Darf man zu Hause schießen?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 13.722 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Oktober 2004 um 10:37) ist von 5-atü.

  • Hallo die frage is vielleicht dumm aber darf ich mit nem luftgewehr in meinem garten rumschiessen oder mach ich mich dann strafbar???

    Oder darf ich nur auf einem Schiessstand schiessen??

    Du Schiesst, du hast die Macht :schiess1:
    Aber schiesst du auf Menschen, kommst du in den :knast:

  • Hallo erst einmal und willkommen im Forum !

    Die Geschosse deines LGs dürfen eine maximale Energie von 7,5 Joule nicht übersteigen, da du diese stärkeren LGs (über 7,5 J) nur auf zugelassenen Schießständen schießen darfst.

    Außerdem darfst du mit deinem "freien" LG den Nachbarn nicht auf den Wecker fallen (Lautstärke etc.).

    Abgesehen davon musst du dafür sorgen, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen KÖNNEN (Näheres werden bestimmt gleich die erfahreneren Mitglieder posten).

    CU FiLaAmAb

    edit: klar, es steht natürlich auch ausführlich im (W)AffG https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

  • Hallo erstmal.
    Kannste auch mal HIER nachlesen. Oder Suche-Funktion hier im Forum benutzen, darüber ist schon viiiiiiiiiiiiiiiiiel geschriben worden.:nod:

    Z-MAN :winke:

  • hi
    also muss der platz nicht rundherum umzäunt sein es reicht eine bretterwand oder ein schräger hang der daneben gehende ziele abfängt
    ?

    Katzen landen auf ihren Füßen. Toast landet auf der Butterseite . Eine Katze mit einem Toast, der auf ihren Rücken gegurtet wird, schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

    Klick

  • Zitat

    Abgesehen davon musst du dafür sorgen, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen KÖNNEN

    Damit ist doch schon alles gesagt !
    Bretterwand und Zaun reichen nicht, wenn man durch oder daneben oder gar darüber schießen kann. Aber benutzt doch mal die Suchfunktion !

  • Zitat

    Original von DrKnallgas
    hi
    also muss der platz nicht rundherum umzäunt sein es reicht eine bretterwand oder ein schräger hang der daneben gehende ziele abfängt
    ?

    Och, wenn man gut genug ist, genügt der Kugelfang oder vielleicht gar ein Fingerhut. :crazy2:
    Dieses "die Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen" ist rein theoretisch machbar, aber praktisch wohl kaum zu 100% realisierbar. Selbst auf einem behördlich genehmigten (Außen-)Schießstand können - wenn man sich besonders blöde oder dreist anstellt - die Geschosse das Gelände verlassen.
    Denn wenn mal was "ins Auge geht" ist man der Dumme. Da zahlt keine Versicherung und im schlimmsten Falle gibt´s dann auch noch ´ne Anzeige.


    Man sollte schon mit Sinn und Verstand rangehen und bestmöglich den Bereich um das Ziel / die Ziele so gestalten, dass da (vor allem durch dummen Zufall*) nichts in die Hose gehen kann.
    Soll heißen: um den Kugelfang herum sollte man min. 1-2m "kugelsicheres/ -abweisendes" Material stehen haben, bzw. aufstellen. Beispielsweise: eine Mauer (Haus- oder GaragenWand), ausreichend starkes Holz (z.B. Feuchtraum-Verlegeplatten).
    Ein einfacher Sichtschutzzaun jedenfalls nicht!


    :* es braucht nur mal das ZF auf der Waffe verrutschen, schon gehen die Geschosse sonst wo hin.

    Fördermitglied des VDB.

  • hallo 5-atü,

    also, als unser schiesstand vom landratsamt abgenommen wurde, hat sich der sachverständige in jede ecke des standes gelegt, um zu sehen, ob es möglich ist, aus dem stand rauszuschiessen.

    das darf nämlich auf keinen fall möglich sein, also denke ich, müsste man zuhause die selben vorkehrungen treffen. am sichersten ist dann wohl noch immer im keller oder am dachboden.

    gruss

    cz75

  • Zitat

    Original von cz75
    ..................am sichersten ist dann wohl noch immer im keller oder am dachboden.

    Außerdem alle Fenster und Türen zugemauert., sodaß wirklich nichts nach draußen kann.

    Obba Gerrit

  • Ich schreibe einfach mal in diesem alten Thread.
    Es ist ja den meisten schon bekannt, das ich das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht habe,
    ich wollte mal wieder die Gesetzeslage checken, hab aber nichts dazu gefunden.

    Darf /// ICH /// zu Hause im Haus schießen?

  • Oh man Junge. Mach doch nicht so ein Wind darum !!!


    Wo kein Kläger da kein Richter!


    Als Koche alles auf kleiner Flamme und dann wirds auch nicht so Heiß gegessen.

    Man man. :new16:

    Wenn dein Vater mit dir in den Keller geht damit du ein paar schuss machen kannst wird bestimmt keiner was sagen :crazy3:

    Mach halt kein großen Wind drum dann werden andere auch nicht Hellhörig wenn du und dein Dad eine Runde im Keller die Scheibe lochst.

  • Zitat

    Original von cz75
    hallo 5-atü,

    also, als unser schiesstand* vom landratsamt abgenommen wurde,[...]

    :* damit ist doch wohl aber ein "öffentlicher" Schießstand (=eines Vereins oder dergleichen) gemeint - oder? ???

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Felix the Cat
    Meine Frage wurde nicht beantwortet.
    Wie sieht es mit im Garten aus ?
    Ich wollte ein Ja oder Nein.
    P.S. Mein Vater lebt nicht bei mir.

    Nein. Darfst du - auch im Haus - alleine nicht.

    S&W 686-6", Walther CP99 Trophy, ME38 Magnum (5,5 LEP), Weihrauch HW40, Walther P88 nickel/Holz, Röhm RG8, RG600, RG300, Twinmaster Top, IWG PPK, Remington Rider Deringer, Reck PK800
    JETZT NEU!!! http://www.waffen-board.de

  • Moins alle zusammen :huldige: Zum Thema eine kleine begebenheit von letzten Samstag. Ich hatte an unserem Vereinsgewässer (Angelverein, eingezäuntes gelände) ca.20 Schuss richtung Wasser auf ein treibendes Ziel gemacht. Bis zum anderen Ufer sind es ca.100m. Es dauerte ca. 45 min bis ich besuch bekam. Zwei Freundliche Beamte erklärten mir das ein Anruf eingegangen wäre, wonach "gewildert würde"! Eine Ente sollte ich schon erlegt haben. ??? Zum Glück hatte ich genug Zeugen,keine Ente und die Erlaubnis vom Eigentümer. Mein Gewehr wurde Begutachtet, als Originale :F: erkannt, und mir sofort übergeben. Das schießen aufs Wasser wurde auch als OK. angesehen. Trotzdem wird dort von uns keiner mehr schießen, was ist wenn die Beamten nicht so sachkundig sind oder ein Raubvogel mal wieder an unserer Angelhütte ne Taube zerlegt? ( Federn). Ich zumindest werde nur noch auf einem freigegebenen Gelände üben gehen. Das kann, glaube ich, auch jedem in seinem Garten pasieren. Für viele ist ein Gewehr halt ne Waffe zum Töten, sportliches Schießen nicht glaubwürdig, wer mit nem Luftgewehr schießt ist halt sofort ein "Wilderer" Gruss Roland

    Der schwachpunkt ist immer hinter dem Gewehr :)

  • Zitat

    Original von Felix the Cat
    Allein?
    Also mit Personen über 18 schon? (Im Haus oder Garten)

    Nein, rechtlich darf eine Person unter 18 NUR und AUSSCHLISSLICH auf einem Behördlich genehmigten Schießstand schießen, und auch das nur unter Aufsicht.

  • The neverending story...
    Ja, eine Person darf unter 18 auf befriedetem besitz mit :F: schiessen, siehe §12 (4) "Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,"

    Da steht NICHTS davon, dass der Schuetze oder der Hausrechtinhaber ueber 18 sein muss.


    Dann gibts da noch §27(6) "An ortsveränderlichen Schießstätten, die dem Schießen zur Belustigung dienen, darf von einer verantwortlichen Aufsichtsperson Minderjährigen das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), gestattet werden. Bei Kindern hat der Betreiber sicherzustellen, dass die verantwortliche Aufsichtsperson in jedem Fall nur einen Schützen bedient."

    Das gilt fuer die Kirmesbuden, auch da duerfen Kinder schiessen, ohne jhede Altersbeschraenkung, so lange sie nur das Gewehr halten koennen und der Angestellte das beaufsichtigt.


    Man sollte allerdings noch dazusagen, dass ich kein Jurist bin, die Auslegung von §12 zur Zeit aber auch noch unter Juristen unklar ist und hier keiner was genaues weiss. Jaja, das ach so klare neue Waffenrecht.Wuerg...

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)