Leute bin am überlegen mir demnächst den kleinen Waffenschein zu "kaufen". Jetzt hab ich mir mal son formular angeschaut und mir is aufgefallen das da nur eine Zeile ist wo man die Waffe einträgt welche man führen will. Heißt das mit dem Waffenschein darf man nur eine bestimmte Waffe führen und braucht für jede andre nochmal diesen schein ?
"kleiner Waffenschein"
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Mopped-Andy -
3. September 2004 um 17:13 -
Geschlossen
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Normalerweise wird da gar nichts eingetragen
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Also heißt das ich trag da irgendeine Waffe ein, darf aber jede beliebige führen ?
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Jede mit PTB Nummer im Kreis
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ich hab mal das formular angehängt, das ich ausgefüllt habe. da heißt es zwar, ob man schon waffen besitzt, da hab ich aber einfach ein gesagt. geht die ja nix an. aber von einer oder mereren bestimmten die man führen will ist da nirgends die rede.... schient wohl von ladkreis zu landkreis anders zu sein
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Nett das da reinzustellen aber so ziemlich jede behörde hat andere waffenanträge, hier sind sogar die zwischen stadt und kreis unterschiedlich...
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Zitat
Original von Bloodhound
Nett das da reinzustellen aber so ziemlich jede behörde hat andere waffenanträge, hier sind sogar die zwischen stadt und kreis unterschiedlich...jo eben, muss ich mich halt auf eine einschränken
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... ich denke nein, bei meinem ist diese zeile auch, wird aber beim ausfüllen durch das amt durchgestrichen.
die erlaubnis gilt dann für alle ptb-kreis-waffen. da der kleine waffenschein ein umgemodelter "großer", also richtiger, ist, steht dieser vermerk da.jens
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Nach dem Gesetz gibt es keine Einschränkung in der Anzahl der Waffen, wäre also nicht zulässig dies dort zu verlangen. Würd mich nicht darauf einlassen dort eine Waffe einzutragen.
Aber, wie wir ja schon gesehen haben gibt es bei dem kWS ja eine Länderwillkür. Wie war das noch? In Bayern darf man ja durch Zusatzeintrag vermerkt die Gaser nur verdeckt tragen (Der Sinn von offenem Tragen soll hier nicht erneut diskutiert werden! :().
Also genau reingucken, was die da reinschreiben! Klagen kann man dann ja immer noch. Oder nach Berlin ziehen, da gilt der kWS uneingeschränkt, bzw. wie gesetzlich festgehalten. -
Abend Mopped-Andy und co.!
Bei uns im Norden (Hannover; Nds) hieß es Ende März 2003 auch erst: "Hier tragen sie dann bitte Model, Kaliber, PTB- und Seriennummer ein." - Auf meinem "DIN-A4-KWS", welchen ich immerhin noch im Sommer 2003 erhielt, steht allerdings weder etwas von meiner nun sinnlos registrierten SRS-Waffe, noch von einer Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl
CU FiLaAmAb
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Zitat
Original von Kid Silencer
Aber, wie wir ja schon gesehen haben gibt es bei dem kWS ja eine Länderwillkür. Wie war das noch? In Bayern darf man ja durch Zusatzeintrag vermerkt die Gaser nur verdeckt tragen (Der Sinn von offenem Tragen soll hier nicht erneut diskutiert werden! :().
hihi, ja das war bei mir. bild davon gibts hier, wens interessiert.
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@ MoppedAndy
wie schon geschrieben, wird die Durchfuehrung regional sehr unterschied-
lich gehandhabt.
Teilweise versuchen die Behoerden auch, unzulaessigerweise zusaetz-
liche, im Gesetz nicht vorgesehene, Einschraenkungen und / oder Auflagen
einzubringen. Siehe Bayern: "nur verdecktes Fuehren".
Kommt teilweise auch daher, dass es kein einheitliches Antragformular
gibt und teilweise die Antragsformulare fuer Waffenscheine fuer scharfe
Waffen verwendet werden.
Benutze mal sie Suchfunktion, dazu gab es einen ausfuehrlichen Thread.Mit dem Amt hatte ich das Thema "eine definierte Waffe" auch. Dann wollte
man max. 3 St. eintragen. Als ich mit dem BMI - Erlass kam, hat sich das ge-
regelt.
Im Grundsatz: der kleine Waffenschein gilt fuer die Gruppe der PTB-Waffen
und nicht fuer eine beschraenkte Anzahl!
Du musst auch keine Angaben ueber bereits vorhandenen Waffenbesitz machen.
Teilweise werden Angaben ueber bereits vorhandene waffenrechtliche Erlaubnisse verlangt. Wenn vorhanden, wuerde ich diese dem Antrag als Kopie beifuegen.Aendere das Antragsformular ab oder stelle einfach formlos Antrag auf Erteilung eines
kleinen Waffenscheins zum Fuehren von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die in der Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum Waffengesetz genannt werden (Waffen mit PTB-Kennzeichnung).,
oder aender das Antragsformular entsprechend ab. -
Sagt mal Leute, was geht denn da ab?
Ich habe hier im Forum zu diesem Thema schon einige "Anträge" gesehen, aber dieser hier ist ja das Letzte!
Angaben über den Geburtsnamen der Mutter, Namen des Ehepartners,... ja geht´s noch?
Fehlt nur noch "sind sie Mitglied in einer terroistischen Vereinigung?" oder "gehören Sie einer verfassungsfeindlichen Gruppierung oder Partei an?" und "haben Sie Verwandschaft in der DDR oder Ost-Berlin?"Abgesehen davon wurde auch an diesem Formular mal wieder versucht alles Mögliche vom Antragseller in Erfahrung zu bringen, was für die Erteilung der Erlaubnis nicht relevant ist.
Dies hat wohl zum einen damit zu tun, dass dieses Formualr auch Anwendung für die Beantragung des "Großen" Waffenscheins finden soll; dennoch frage ich mich: wieviel Prozent ALLER Waffenscheine macht der Anteil der "Kleinen" aus? Und wäre es da nicht sinnvoller ein eigenes Formular auszuteilen?
Aber womöglich soll dieser Antrag abschrecken und verunsichern. Im schlimmsten Falle führt er dazu, dass man "trotzdem" (=ohne KWS) herumläuft und sich somit strafbar macht. -
Zitat
Aber womöglich soll dieser Antrag abschrecken und verunsichern. Im schlimmsten Falle führt er dazu, dass man "trotzdem" (=ohne KWS) herumläuft und sich somit strafbar macht.
Du hast es auf den Punkt gebracht.
Die schwammige Gesetzformulierung zeigt doch, daß da die Länder gegeneinander aufgebracht werden sollen.
Jeder sein Süppchen.
Teile und Herrsche.Und das schon in diesem unwichtigen Gebiet.
Sollte zu denken geben.Eddi
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Hallo,
also bei mir war der Antrag ganz simpel, ja fast formlos. Name, Adresse, ein paar Kreuze und eine Unterschrift. Die 50 Euronen nicht zu vergessenUnd eine Zeile wo ich hätte eine Waffe eintragen können hatte ich auch nicht. Auf dem Waffenschein selbst sind Einträge für Waffen durchgestrichen.
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Yep, bei mir ebenfalls nur Name, Wohnort der letzten 5 Jahre und Zugehörigkeit in einer Vereinigung nach §5 2, 2&3 also Fanatiker und ähnliches.
Hab den Antrag am 17.9. abgegeben, bin mal gespannt wie lange es dauert. -
Hallo Mopped-Andy !
Bei mir sieht es so aus: (Siehe Foto !)
Zum Ablauf: Auf den Tag genau drei Monate von Antragstellung bis Ausgabe des "Kleinen Waffenscheins". Telefonischer Antrag, Zusendung Antrag, warten und Abholung ! Keinerlei "dumme Fragen" oder keine Fragen, die eigentlich nicht zur Sache gehören. Wäre die lange Wartezeit nicht und die hohe Gebühr von genau 50,00 Euro, dann wäre dieser Antrag ein "Klacks" !
So geschehen in Ludwigshafen/Rhein, im Frühjahr 2003 !Grüsse von "Trampel" !