Fragen zu Buckshot

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 12.647 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Mai 2021 um 09:05) ist von PennerUlli.

  • Du darfst bei dir nur 2 Kurzwaffen oder Selbstladebüchsen / Flinte erwerben ?

  • 2 Waffen der Kategorie B für einen Zeitraum von 6 Monaten, danach wieder 2 usw. Über Jahre kann man sich ohne Probleme mehr als 2 Wbk pflichtige Waffen anlegen.

    Warum das mit den 6 Monaten so Vorschrift ist weiß ich nicht, kann ich dir nicht erklären

  • Du lebst also in Deutschland. Das erklärt alles.
    Ist diese bescheuerte 6/2 Regelung.

  • Nein bin Österreicher, bei uns ist das auch so wenn du ne wbk frisch bekommen hast dass du dann 2 Waffen kaufen darfst und wenn du eine 3te willst musst du entweder 6 Monate warten oder eine Waffe verkaufen.

    So lautet es zumindest meiner Information nach, kann sein das ich mich irre aber ich bin sicher das in diesem Punkt es in Ö so wie in D ist.

    Find ich persönlich nicht schlimm diese Regelung, mehr als 2 Waffen in einem halben Jahr wären finanziell bei mir zurzeit nicht besonders klug. Natürlich gibt es billig Waffen, ich gebe aber meistens lieber mehr Geld aus wenn es um eine Kat B Waffe geht.

  • In den meisten Fällen läuft ein Einbrecher weg wenn er nur sieht dass du bewaffnet bist,da gibts auch Studien dazu.


    Die wenigsten sind so irre einen Angriff zu starten wenn das Gegenüber eine Schusswaffe hat, selbst wenns nur ein 22er Gewehr wäre.

    Wäre ich Einbrecher würde ich bei sowas auch davonrennen, wäre mir egal wieviel Schuss der in seiner Knarre hat bevor er nachladen muss, ich würde es nicht darauf ankommen lassen und ein echter Einbrecher denkt zu 99% genauso.

    Der Kleinkriminelle ist am Ende auch nur ein Mensch und kein Mensch will riskieren angeschossen werden.
    Der große Vorteil einer Schusswaffe ist die Möglichkeit in einer Verteidigungssituation den Aggressor bzw Einbrecher in Angst und Schrecken zu versetzen sodass dieser die Flucht ergreift.
    Es gibt so viele dokumentierte Fälle wo Leute sich erfolgreich mit einer Waffe verteidigt haben ohne einen Schuss abzufeuern.

    Dem würde ich nur bedingt zustimmen.
    Zumindest hier in DE gibt es (hat in den letzten Jahren stark zugenommen) zu viele Schreckschusswaffen.
    Kommt nun des Nächtens ein Einbrecher heißt das nicht automatisch das er Angst vor jeder Waffe hat.
    Der Kleinkrimminelle vielleicht noch eher als organsierte Banden.
    Geht nun der Einbrecher auf dich los und du schießt in über den Haufen bist du es der am Ende in Knast wanderst. Du wirst, wenn der Einbrecher nicht auch (augenscheinlich) bewaffnet ist kaum §32 StGB geltend machen können.
    Des weiteren wird man dich fragen wie du so schnell an deine Waffe gelangen konntest. Die liegt ja sicher verschlossen im Waffenschrank.
    Gut wer seinen kleinen Waffenschrank neben dem Bett stehen hat wäre da im Vorteil, im meinem Haus steht er allerdings drei Etagen tiefer im geschützten Keller.

    Das gilt allerdings erst einmal für DE, wie es in Sachen Aufbewahrung, Anwendung gegen Eindringlinge etc. in Österreich wirst du ja wissen.
    Die Rechtslage in Österreich wird sicher hier den Einen oder Anderen auch interessieren, berichte gerne einmal.

    LG shooter45

  • In Österreich ist die Gefahr selbst per Gesetz als Täter bezeichnet zu werden nicht so hoch.

    Siehe da: https://www.notwehrfakten.at/faelle/

    Da hast du eine Übersicht von Ereignissen mit defensiven Schusswaffen Einsatz von Privatpersonen in Österreich

    Sind auch einige Vorfälle mit Einbrecher dabei.

    Wenn man wie ich alleine wohnt und es keine Kinder oder andere Personen die nicht an die Waffen rankommen dürfen gibt, darfst du ganz legal die geladene Flinte neben dem Bett stehen haben. Ist auch gesetzlich kein Problem wenn meine Freundin da ist.

    Ich persönlich habe meine Waffen unverschlossen in Griffweite, allerdings nicht geladen, da hätte ich Angst mir versehentlich selbst ne Kugel zu verpassen.

    Ist aber kein Problem, die Munition liegt am Nachtkasten und im Notfall hätte ich meine Flinte innerhalb von Sekunden feuerbereit in den Händen.

    Bei den Büchsen ginge das nicht so schnell weil der Ladevorgang mehr Zeit in Anspruch nimmt.

    Die Einlaufflinte hingegen geht blitzschnell und spannt sich beim Laden automatisch. Schnell & Deppeneinfach

    3 Mal editiert, zuletzt von PennerUlli (19. Mai 2021 um 18:57)

  • In Deutschland hast du auch keine Probleme , wenn du dein Leben mit einer Waffe verteidigst.
    Ich habe einen sehr guten Freund. Der ist Polizist und Schießausbilder bei der Polizei. Durch ihn kenne ich auch alle Ausbilder in unserem kleinen Bundesland.
    Aussage von ihnen . 2 Mal schiessen. Denn wenn du auch Recht im Strafprozess bekommst, das Verfahren eingestellt wird. So kann es passieren das der Angreifer im Zivilprozess einen Schadensersatz zugesprochen bekommt, den du dein Leben lang bezahlen darfst. Wenn allerdings der Angreifer keine Schadensersatz einklagen kann .....

  • In Deutschland hast du auch keine Probleme , wenn du dein Leben mit einer Waffe verteidigst.
    Ich habe einen sehr guten Freund. Der ist Polizist und Schießausbilder bei der Polizei. Durch ihn kenne ich auch alle Ausbilder in unserem kleinen Bundesland.
    Aussage von ihnen . 2 Mal schiessen. Denn wenn du auch Recht im Strafprozess bekommst, das Verfahren eingestellt wird. So kann es passieren das der Angreifer im Zivilprozess einen Schadensersatz zugesprochen bekommt, den du dein Leben lang bezahlen darfst. Wenn allerdings der Angreifer keine Schadensersatz einklagen kann .....

    Satz eins: In Deutschland hast du auch keine Probleme , wenn du dein Leben mit einer Waffe verteidigst."
    muss man differenziert betrachten. Wenn ich mit meiner (in der durchaus weiten Vergangenheit liegenden) Ausbildung und meiner Physischen Erscheinung einen 1,6m großen Einbrecher über den Haufen schieße wird mir kein Richter glauben das ich es nicht auch nicht anders hätte lösen können.
    Ein gut gelaunter Richter würde vielleicht sagen: "Hätten Sie dem ne Schelle gegeben, wäre er gegen die Wand geflogen und vielleicht auch tot, aber...."
    Da ich eh nicht auf andere Menschen schießen mag, liegen die Waffen sicher verwahrt im Keller. Einbrecher werde ich auch anders los, wenn es denn sein muss.

    Satz zwei:
    "So kann es passieren das der Angreifer im Zivilprozess einen Schadensersatz zugesprochen bekommt, den du dein Leben lang bezahlen darfst. Wenn allerdings der Angreifer keine Schadensersatz einklagen kann ....."

    stimmt pauschal auch nicht.
    Es gab vor kurzer Zeit einen Fall in Dresden. Da ging es nicht um Schadensersatz sondern um ....

    Den genauen Verlauf der Dinge habe ich nicht mehr im Kopf, lässt sich aber sicher ergogglen.

    Ein Angreifer hat grundlos einen Passanten mit einem Messer attackiert und schwer verwundet.
    Es gab eine ordentliche Gerichtsverhandlung. Der Täter wurde auch verurteilt, ist aber kurz darauf selber verstorben.
    Nun waren noch irgendwelche Kosten (Gericht, Gutachter?) offen.
    Da der Täter diese nicht mehr begleichen konnte wurden die Kosten dem Opfer auferlegt.
    War im TV und im Radio. Rechtlich ist das wohl eindeutig und das Opfer muss zum zweiten mal bluten.

    shooter45

  • Wenn dir der 1,6m Mann mit einem Messer gegenüber steht darfst du dich verteidigen mit was du willst.
    Es geht um die drei höchsten Rechtsgüter im Notwehrfall. Da muss keine Abwägung der Rechtsmittel erfolgen.

    Gerichtskosten zahlst du einmal . Wenn du Pech hast aber ein Leben lang Rente an den Angreifer.

  • @raze4711,
    stimmt so nicht. Es muss angemessen sein. Was ich eventuell darf hat nichts mit der Rechtsprechung eines Richters zu tun.
    Wenn ein 1,68m Wicht mit einem Obstmesser mir (mit einer Vita als ausgebildeter Spezi im Nahkampf) gegenüber steht, werde ich kaum eine Chance haben zu beweisen das ich eine Schusswaffe als letzte Bastion der Verteidigung hatte.
    Zu recht kann ein Richter oder der Staatsanwalt ins Feld führen. "Es bestand keine Notwendigkeit für Sie eine Schusswaffe einzusetzen. Den Aggressor hätten Sie spielend leicht auch ohne Waffengewalt überwältigen können, ohne dem Einsatz einer potenziell tödlichen Waffe...."

    Überhaupt, ich habe meine Waffen um damit meinem Sport nach zu gehen. Zu nichts anderem sind sie da. Deswegen sind sie immer sicher verwahrt.
    In anderen Ländern dienen sie auch legal zum Selbstschutz, in DE sind Waffen als Selbstschutz nicht vorgesehen. Wie man darüber denkt ist jedem einzelnem überlassen.

    LG shooter45

  • Nein, auch in Deutschland nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich meine es gab da Mal irgendwo einen Satz wie: das geringste mögliche greifbare Mittel zum Eigenschutz und Abwehr von Gefahren, oder so ähnlich.
    Heißt für mich, das Mittel was ich spontan greifen kann um mich und mein Leben vor einem Angriff zu schützen.
    Und wenn das bei Ulli die Einlaufflinte ist, dann sollte das rechtens sein.
    In D funktioniert das so nicht, da hier die Flinte in einem Waffenschrank gelagert werden müsste und somit kein spontaner Zugriff gegeben ist.
    Hier ginge das zB. mit Zwille, Bogen usw.

  • So gelernt von einem Volljuristen , der auch Schwerpunkt Jagdrecht und Waffenrecht macht .

    " Im Notwehrfall ist bei einem Angriff der drei höchsten Rechtsgüter keine Abwägung der Rechtsmittel erforderlich . "

    Soll bedeuten , will mich jemand umbringen , mich entführen , oder schwer verletzen , muss ich nicht eine Verteidigung wählen , die mich eventuell nicht rettet.

    Es könnte ja sein , das der 1,6m hohe Einbrecher mit dem Messer in der Hand, nicht auch ein ausgebildeter Kampfsportler , sondern wirklicher Shaolinmönch ist

  • Ich denke es ist schwierig irgendwelche rechtlichen Faustregeln für die Verteidigung mit Schusswaffen aufzustellen, egal ob man jetzt in Österreich oder Deutschland lebt.

    So ein Vorfall muss immer individuell betrachtet werden, es spielen dabei viele Faktoren eine Rolle & Jeder davon muss immer einzeln bewertet werden.

    Bei jedem Schusswaffen Einsatz gibt es einmal fix ein Verfahren und dort werden dann alle Details überprüft & entschieden ob es Notwehr war oder nicht.

    Ich hoffe jedenfalls das es in meinem Fall nie notwendig sein wird die Finte gegen einen Menschen zu richten. Wer sowas erleben will ist in meinen Augen nicht ganz dicht, ich denke da wird mir hier jeder zustimmen.

    Aber wie sagt man so schön : aufs Beste hoffen & aufs Schlimmste vorbereitet sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von PennerUlli (20. Mai 2021 um 09:39)

  • In so eine Situation will wohl niemand kommen. Aber wenn es um Leib, Leben oder Freiheit geht, bin ich mir selbst der nächste.

  • Heute im Waffenladen habe ich mir verschiedene Flintenmunitions-Typen angeschaut & etwas interessantes gefunden: 4 Buckshot in 12/76. Im Gegensatz zu 00 Buckshot(15 Kugeln mit 8mm Durchmesser) enthält 4er Buckshot 41 Kugeln mit 5,7mm Durchmesser, fps werden 1225 angegeben.
    Die einzelnen Kugeln sind mit 5,7mm ungefähr so breit wie eine 22er lr und auch die Geschwindigkeit hat mit 1225fps ungefähr einen Wert den man bei einigen 22er Patronen findet.

    Werde damit bei Gelegenheit Tests machen und bin auf die Performance dieser Munition gespannt.

    Auf mich wirkt dieser Munitionstyp wie eine Art Mittelding zwischen Vogelschrot und 00 Buckshot.

    Foto: