Darf man die Wohnungstür aufmachen mit einer SSW in der Hand?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.228 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Juli 2020 um 13:00) ist von Flammpanzer.

  • Hallo Leute,

    hier kommen die letzten Tage immer wieder Spendensammler (DRK, ASB etc.. pp), aber auch Vertreter die mir einen neuen Telefontarif schmackhaft machen möchten.

    Wenn ich die Wohnungstür aufmache und eine SSW in der Hand habe, begehe ich dann eine Straftat?

    Ich bin doch in meinem befriedeten Besitztum.

  • Du wirst die Wohnungstür sogar öfter öffnen, als Dir lieb ist.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Ich würde das dringlichst lassen.
    Zwar kann man innerhalb seiner Wohnung im waffenrechtlichem Sinne nicht Führen und es gibt auch kein Verbot des Umgangs mit einer Waffe. Es muss ja erlaubt sein, diese zu putzen, reparieren oder was auch immer. Aber wenn man mit einer Waffe in der Hand die Tür öffnet, könnte das als Bedrohung gewertet werden, was ein klarer Strafratsbestand ist.

  • Wenn ich meine Waffe putze, und es ist noch mein 1,5 jähriger zuhause, und es klingelt, nehm ich die Waffe auch mit an die Tür.
    Muss ich im Grunde sogar, damit kein unbefugter (Kind) zugriff drauf nehmen kann.

    Wenn du se nur "zeigen" willst, steck se halt "cool" innen Hosenbund, oder hol dir ein Holster und trag se darin zur schau...

  • Zitat

    Selten dämliche Idee.

    Das trifft es. Kann man machen, ist aber aus den o. g. Gründen sicherlich eine nicht so tolle Idee. Wobei ich dem TS keine böse Absicht unterstelle, es geht ihm wahrscheinlich um das "Machbare" und den rechtlichen Aspekt.

    Trotzdem denke ich, dass alles gesagt wurde.

    Daher: ZU.

    Flammpanzer