Ist schon wieder Dekowaffen-Murmeltiertag ?!
Beiträge vom 05.09.2019
Meldepflicht besteht soweit ich es verstanden habe für Dekowaffen nur bei Neuerwerb nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist.
Bei Salut gilt es rückwirkend auf alle Salutwaffen.
Alles anzeigenZur Vertiefung von El Tadashis Beitrag eine persönliche Lesart der aktuellen Entwürfe zu nach alten Standards deaktivierten Waffen:
https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/95t04r_de.pdf S. 57 + 58
AWaffV Entwurf des BMI S. 25/26 und S. 7 (§ 25c)
Absicht scheint zu sein, das sich beim Besitz nix ändert. Eine Registrierungspflicht, ohne das ein Besitzwechsel erfolgt, finde ich nicht, was nicht heißt, das sie evtl. irgendwo verklausuliert steht.
Erwerb (also ein Besitzwechsel) dürfte mit einer WBK "light" einhergehen. Auf Bedürfnis und Sachkunde wird verzichtet, bleiben Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen wie beim kleinen Waffenschein. Dabei erfolgt auch eine Registrierung der Waffe mit Seriennummer. Die Aufbewahrung bleibt den freien Waffen gleichgestellt, also nix mit zertifiziertem Tresor.
Neu-Deko, d.h. bei Deaktivierung nach der EU-Verordnung erfordert keine WBK "light", aber die Waffe ist zu registrieren und die der Besitzer muß eine Deaktivierungsbescheinigung vorlegen können bzw. diese beim Verkauf mitgeben.
Nochmal, das ist nur eine oberflächliche Lesart. Die Entwürfe sind ja öffentlich, aber nur Entwürfe !!
Die neue AwaffV bedarf der vorherigen Verordnungsermächtigung durch die Waffengesetzänderung plus einer expliziten Zustimmung des Bundesrats zum Inkrafttreten.Bei Salutwaffen ist die sofortige Registrierung und eine Erlaubnispflicht inklusive Bedürfnis auch für Altbesitz geplant. Das sind vergleichsweise finstere Aussichten.
Andreas
Ein aufgeschlossener Leser fände die zitierten Entwürfe nunmehr beschlossen:
AWaffV: Bundesratsbeschluss vom 15.10.2019 - Grunddrucksache S. 8+9 sowie S. 27 + 28 lesen reicht
WaffG: Beschlussvorlage Bundestag + Bundesrat - zu Dekowaffen so verkündet, S. 15 § 37d (Anzeigepflichten) und Begründung S. 54
Das Murmeltier weiß nix Neues, dennoch der "I got you babe"-Ohrwurm wiederholt :
Besitz: keine Registrierungspflicht, egal ob alt oder EU
Überlassen: Anzeigepflicht des Überlassers und Erwerbers (binnen 14 Tagen), ab dann Registrierung im NWR, zusätzlich
- bei EU Deko erhält man eine Anzeigebescheinigung, wäre schön, wenn diese beim nächsten Überlassen weitergereicht würde, sonst gibts viel Blabla bei der Erwerbsanzeige; vermutlich hat die Knifte und der Erwerber dann eine jeweils eigene NWR-ID Nummer, das mag die Behörde. Dann geht die Umtragung schnell und schmerzlos.
- bei Alt-Deko braucht der Erwerber eine Erlaubnis (vorher, würde ich tippen). Sachkunde + Bedürfnis sind nicht erforderlich, Zuverlässigkeit und Eignung schon (keine Drogen, kein Verfassungsfeind, keine fette Vorstrafe wäre schon wichtig), gebührenpflichtige Zuverlässigkeitsprüfung wie beim KWS ist zu erwarten.
- Aufbewahrungspflicht ist wie beim Luftgewehr (verschlossen), dem Sammeln bis der Arzt kommt sowie dem Verkauf steht nix im Wege, es wird nur teurer und papieraufwändiger, vielleicht werden die Alt-Deko-Preise dafür sinken
- der Erbe dürfte kaum vom sonstigen Erwerber unterschieden werden, ein Sammeleintrag auf Erben-WBK könnte günstiger sein, aber sonst ändert sich doch nix.
Wie der SB von El Tadashi auf Übergangsfristen kommt, ist schleierhaft. Ich finde da im Gesetz nix. Klar, einfach mal anmelden dürfte gehen, macht aber doch nur Sinn bei Besitzwechseln ab 01.09.2020. In den Übergangsvorschriften sind deaktivierte nicht erwähnt, oder ?
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Weiter nix Neues, dazu aber noch Offtopic:
Bitte lasst die Salutwaffen künftig aus den Deko Themen. Das verwirrt total. In 10 Tagen sind Salutwaffen keine freien Waffen mehr im Sinne dieser Community. Macht dazu ein separates Thema unter Sammeln oder EWB-Waffen auf.
Diese stoisch kolportierten Gerüchte über Bestandsschutz bei Pressluftarmbrüsten oder Salutwaffen oder das die waffenrechtliche Erlaubnis für einen konkreten Sachverhalt ein Freifahrtschein für alle weiteren den "Normalos" verbotenen Gegenstände in Waffenverbotszonen würde sind gefährlicher Unfug.
Die Idee mal zu vermuten ist ja ok, die Hoffnung stirbt zuletzt. Dem unbedarften Leser sowas wiederholt zu präsentieren ist verdummdödeln. Ob der Dummdödel auf der Schreiber- oder Leserseite zu verorten ist, verbietet die Höflichkeit zu konkretisieren.
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Kurz:
Anzuzeigen bei der Behörde ist
- Erwerb (egal ob Geschenk, Kauf oder Fund)
- Überlassen
- Verlust oder Vernichtung der Waffe, dann mit Abgabe einer Deaktiverungsbescheinigung, falls EU-Deko
- Verlust der Deaktivierungsbescheinigung
Alles ohne Gewähr, aber nach gründlicher Recherche.
Andreas