Guten Abend,
über den DSB mache ich im Frühjahr 2020 nun die Erlaubnis nach § 27 SprengG - Pulverschein.
Wiederladen möchte ich nicht.
Ich müsste mein Pulver (Schwarzpulver) im Bad aufbewahren.
Da es die einzigste Möglichkeit ist in unserer Wohnung ein unbewohnten Raum zu nutzen.
Fenster ist vorhanden.
Aber was ist jetzt richtig als Aufbewahrungsschrank ? Scheint als gibt es in jeden Bundesland da andere wünsche. Komme aus BAWÜ, kann mir jemand da weiterhelfen ?