......... solange man das Magazin vor dem 13.06.17 gekauft hat.
Wie soll man das nachweisen?
Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 5.784 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
......... solange man das Magazin vor dem 13.06.17 gekauft hat.
Wie soll man das nachweisen?
Im besten Fall mit einer Rechnung oder Quittung?
ZitatIch nehme mal an dass man Magazine anmelden kann unabhängig davon ob man nun ne WBK hat oder nicht, solange man das Magazin vor dem 13.06.17 gekauft hat.
Wenn das so kommen sollte - die ham' doch nicht alle Latten am Zaun. Und die vom 14.06.'17 bis jetzt? Wo ist denn da der Unterschied?
ZitatIm besten Fall mit einer Rechnung oder Quittung?
Genau...und wehe du hast keine....da kann auf dem Ding auch noch 'n Wehrmachtsstempel drauf sein. Datt is dann janz böse und illegal...
Wenn das so kommen sollte - die ham' doch nicht alle Latten am Zaun. Und die vom 14.06.'17 bis jetzt? Wo ist denn da der Unterschied?
Genau...und wehe du hast keine....da kann auf dem Ding auch noch 'n Wehrmachtsstempel drauf sein. Datt is dann janz böse und illegal...
Vielleicht kriegt man ja noch eine Quittung vom Reichsministerium für Bewaffnung und Munition.
Und bald lesen wir dann vermehrt, Hausdurchsuchung wegen des Verdachts illegaler Magazine.
Man man, was ist das bloß für ein Kasperstaat geworden.
Und bald lesen wir dann vermehrt, Hausdurchsuchung wegen des Verdachts illegaler Magazine.
Man man, was ist das bloß für ein Kasperstaat geworden.
Nee, das wird dramatischer formuliert: verbotene Teile von scharfen Kriegswaffen
Bei Horst Seehofer wäre ich eher vorsichtig als zuversichtlich, wenn der einem plötzlich dieses und jenes zusagt. Aber schön, wäre es natürlich. Gerade auch für die Leute, welche nun im "Abverkauf" eine Armbrust gekauft haben.
Ich Frage mich nur wie die Magazine dann kenntlich gemacht werden sollen, läuft man dann mit ner Tüte voller Magazine zum Amt und so'n Heini hämmert dann mit Schlagzahlen und Hammer drauf rum?
Ist doch absoluter Irrsinn!