Wenn du aufgefallen bist, weil die Luftbüchsen nicht verschlossen sind, dann ist deine Zuverlässigkeit weg für immer. Ob dir das Letztere gefällt musst du für dich entscheiden.
Gruß Viper1497
Nein. Die Zuverlässigkeit ist nicht für immer weg. Erstmal ist ein Verstoss gegen die Aufbewahrungsvorschriften eine Ordnungswidrigkeit. Außer man kann Vorsatz nachweisen, dann ist es eine Straftat.
Aber auch bei Verurteilung ist je nach Schwere der Tat nach fünf oder zehn Jahren wieder Zuverlässigkeit möglich.