Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 193.380 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Exakt Floppyk

    Kiwi2712 hat die PDF leider wohl immer noch nicht gelesen und was die massiven Waffenverschärfungen in der PDF mit Denunzierung und Populismus zu tun haben, kann auch nur Kiwi2712 begreifen.

    Die Frage ist doch nur, was von dem Schei.s heute durchgewunken wird.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Nein Steffi ,wenn du da angelangt bist hast du mehr oder weniger Narrenfreiheiheit,eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus.
    Da wirds erst eng wenn es wie 1989 in der DDR zugeht ,dann macht man sich noch schnell die Taschen voll und haut dann in einer Nacht und Nebelaktion ins Ausland ab ;)

    Angie hat schon ein Grundstück in Paraquay

    Einmal editiert, zuletzt von Grob10 (13. Dezember 2019 um 10:24)

  • Also sind Altbestandswahrung großer Magazine keine Ausnahme?
    Dekowaffen wie die von Denix, die NIE eine scharfe Waffen waren, und weiterhin legal sind, auch nicht?
    Das für Jäger nun Schalldämpfer und Nachtsichtgeräte besser geregelt wurden, wird nicht mal erwähnt, genauso wenig, dass keine Sportdiszplin verhindert wird.
    Die Schiesstandsaufsicht-Regelung bleibt Landessache ( und somit auch in besseren Händen).
    Die Sportschützen können weiterhin schießen, die Jäger jagen und die Sammler sammeln.
    Und mit Sammlern meine ich die, die das beantragt haben und es offiziell dürfen.
    die Schützen freier Waffen sind mit Ausnahme der Pfeilgewehre null betroffen. Die airsofter genau so wenig.

    und hier wird so getan als ob hier unsere Freiheitlich Demokratische Grundordnung gerade zusammenbricht.

    nur weil ein paar, die sich bis dato im grau Bereich jetzt für schwarz oder weiß entscheiden müssen.

  • @playstation: ich kann lesen. Kannst du nur dumm labbern oder als „Bescheidwisser“ dein Wissen hier unten mal eintragen? Hab euch mehrmals schon gesagt: Fakten auf den Tisch! Bis jetzt kam nur Müll!

    also. Willst du mir an den Karren pinkeln. Dann glänze jetzt mal und trage deine Interpretation des Gesetzes hier mal ein.


    ThemavorherStatus jetzt Betroffen sindAuswirkung
  • Kiwi2712 hat die PDF leider wohl immer noch nicht gelesen und was die massiven Waffenverschärfungen in der PDF mit Denunzierung und Populismus zu tun haben, kann auch nur Kiwi2712 begreifen.

    Es hat wohl übersehen, dass das die Beschlussfassung ist. Die Änderungsanträge der einzelnen Parteien stehen auch drunter, wie auch die Angabe, ob diese angenommen oder abgelehnt wurden. Daher sind nun Änderungen nicht mehr zu erwarten. Ab heute um 11:10 Uhr geht es nur um Zustimmung oder Ablehnung im Ganzen. Letzteres ist Aufgrund von Mehrheiten im BT nicht zu erwarten. Daher gehe ich von einem Beschluss aus. Dann wird auch der Bundesrat am 20.12. zustimmen und damit ist es noch vor Ablauf dieses Jahres Gesetz. Man darf auch nicht vergessen, dass der Termin abläuft. Daher muss das dieses Jahr beschlossen werden, will unsere Regierung nicht Ärger mit der EU bekommen.
    Zugegeben - das Pamphlet ist schwer zu lesen, insbesondere für uns als Rechtslaien. Dennoch kann man gut die Suchfunktion im PDF-Reader nutzen, um die für uns interessanten Absätze zu finden.

    Die Frage ist doch nur, was von dem Schei.s heute durchgewunken wird.

  • also. Willst du mir an den Karren pinkeln. Dann glänze jetzt mal und trage deine Interpretation des Gesetzes hier mal ein.

    Die Auswirkungen sind längst alle diskutiert worden. In Kürze wird sicherlich ein von Privathand geändertes WaffG erscheinen, wo die Änderungen farbig markiert sein werden. Wenn ich das finde, stelle ich den Link dazu gern hier ein.

  • Nochmal...nutzt doch die Chance und tragt die Fakten da ein. Ihr könnt nicht auf der einen Seite behaupten es ist Juristendeutsch, das keiner versteht, im gleichen Atemzuge solche pauschalen Hammer bringen und mich und ein paar andere hier schlecht zu machen, weil wir vielleicht das ein oder andere sachlicher sehen.

    Faires Angebot, oder?

  • @playstation: ich kann lesen. Kannst du nur dumm labbern oder als „Bescheidwisser“ dein Wissen hier unten mal eintragen? Hab euch mehrmals schon gesagt: Fakten auf den Tisch! Bis jetzt kam nur Müll.


    ThemavorherStatus jetztBetroffen sindAuswirkung

    Kiwi2712

    Deine rosarote Brille möchte ich haben.
    Müll und Unwahrheiten kamen bis her nur von Dir. Das freie Waffen nicht betroffen sind ist in etwa die größte. Zeigt auch, daß Du entweder immer noch nicht die PDF gelesen hast oder Sie einfach nicht verstehen willst.

    Einige hier haben das hinreichend lang und breit erklärt. Und Du willst es immer noch nicht akzeptieren. Das nennt man realitätsfremd.

    Leider sitze ich am Handy. Sonst könnte ich wesentlich besser zitieren, deine unnütze Tabelle entfernen und aus der PDF belegen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Also sind Altbestandswahrung großer Magazine keine Ausnahme

    Man darf sie behalten aber nicht benutzen, jipie :rolleyes:

    Das für Jäger nun Schalldämpfer und Nachtsichtgeräte besser geregelt wurden, wird nicht mal erwähnt, genauso wenig, dass keine Sportdiszplin verhindert wird.

    Habe ich natürlich erwähnt, nur steht das Jagdgesetz der Verwendung von Nachtzielgeräten bzw. Vorsatzgeräten im Wege. Die Vorsatzgeräte waren auch bisher schon völlig legal, man durfte sie nur nicht vors Zielfernrohr montieren, und das darf man zur Jagd immer noch nicht solange nicht etwas am Jagdgesetz geändert wird, in Bayern muss man sich beauftragen lassen, dann darf zum Zwecke der Schwarzwildjagd und Verhinderung der Afrikanischen Schweinepest, und nur dafür, ein Vorsatzgerät für das Zielfernrohr verwendet werden. Soweit ich weiß ist Bayern das einzige Bundesland in dem die Verwendung von Nachtsichttechnik ermöglicht wurde.

    Schalldämpfer waren entgegen der landläufigen Meinung nie verboten, man musste nur ein Bedürfniss nachweisen, abermals mit Bayern als Vorreiter wird als Bedürfnissgrund Lärmschutz/Gesundheitsschutz in mehr und mehr Bundesländern anerkannt. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr gegen die Jägerschaft entschieden hat und der Meinung ist dass dies kein Bedürfnissgrund ist so hat sich an der Situation nicht viel geändert, nachdem das Bayerische Innenministerium verlauten hat lassen dass das Bundesverwaltungsgericht sich sein Urteil dahin stecken kann wo die Sonne nicht scheint folgten die meisten Bundesländer diesem Beispiel.
    Aber auch beim Dämpfer stehen tlw. die Landesjagdgesetze im Weg, in Bayern ist der Einsatz eigtl. auch verboten, man muss bei der Unteren Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, diese gilt aber immer nur in dem Landkreis, ist man z.B. zu einer Drückjagd im Nachbarlandkreis eingeladen muss man bei deren Unteren Jagdbehörde die Ausnahme beantragen. Für Bayern und etliche andere Bundesländer also keine Verbesserung.

    Dass keine Sportdisziplin verhindert wurde als Erfolg anzusehen, diese Meinung empfinde ich schon fast wie Hohn...

  • Das für Jäger nun Schalldämpfer und Nachtsichtgeräte besser geregelt wurden, wird nicht mal erwähnt, genauso wenig, dass keine Sportdiszplin verhindert wird.

    Ist Armbrustschießen kein Sport?
    :wogaga:

    Finde ja ganz klasse das du dich nun sicherer fühlst.
    Mir wäre wohler man hätte ne Möglichkeit gefunden illegale Waffen aus dem Ausland zu beschlagnahmen. Als legale Waffenbesitzer zu gängeln, und Waffen ohne Deliktrelevanz zu verbieten.
    Also dieses Stück Papier ist das allerletzte.

  • Selbstverständlich darfst du das PDF nehmen, markieren und deine Position belegen.
    Mach das doch. Bitte in gelb markieren....das gibt so ein schönen Kontrast zu rosa rot
    Die Tabelle sollte dir als Hilfe dienen uns besser aufzuklären. Halte davon mehr, als sich gegenseitig zu beschimpfen. Du nicht auch?


    Ich mach dir sogar ein Vorschlag: wenn du das alles transparent darstellen kannst, dann kriegst du von mir nicht nur ein Like sondern eine Entschuldigung.

    Oder wir warten allesamt auf Floppyks Verlinkung der für alle leserlichen Zusammenfassung.

  • Ist Armbrustschiessen den verboten? Meine gelesen zu haben nein.
    Ob es wie bei Bogenschiessen auch ein anerkannter Sport ist...weiß ich nicht. Hab ich aber noch nie gehört.
    Die Gesetzesänderung bezieht sich eher auf Derringer, FX & Co, deren Durchschlagskraft im V-Fall auf YT jedem veranschaulicht wird. Etwas zweifelhaft oder?

  • Nochmal...nutzt doch die Chance und tragt die Fakten da ein.

    Eine Zusammenfassung aller Änderungen wird schon folgen. Da brauchen wie nicht jetzt eine Tabelle, insbesondere weil alles Wichtige bereits diskutiert wurde, wie ich ja schon schrieb. Ändern können wir nichts mehr, es wird auch keine großen Änderungen geben.
    Dennoch will ich dir ein paar Stichworte der Bereiche geben, die mit der kommenden Änderung betroffen sein werden. Das bitte ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

    Dekowaffen
    Salutwaffen
    Pfeilabschussgeräte (möglicherweise incl. Armbrüste)
    Große Magazine für Selbstladewaffen mit Zentralfeuer
    Selbstladewaffen mit fest eingebauten "großem" Magazin
    Waffenhersteller (Kennzeichnung)
    Waffenhandel (Änderung der Waffenbücher)
    Bedürfniserhalt Sportschützen
    Limitierung gelber WBK
    Schalldämpfer für Jäger
    Nachtsichtvorsätze für Jäger
    Lampen für Waffen für Jäger
    Zuverlässigkeitsprüfung mit Abfrage Verfassungsschutz

  • Nochmal...nutzt doch die Chance und tragt die Fakten da ein. Ihr könnt nicht auf der einen Seite behaupten es ist Juristendeutsch, das keiner versteht, im gleichen Atemzuge solche pauschalen Hammer bringen und mich und ein paar andere hier schlecht zu machen, weil wir vielleicht das ein oder andere sachlicher sehen.

    Faires Angebot, oder?

    Nicht sachlicher sondern naiver !

    Gruß
    Peter

  • 3x Beispiele:
    Dekos:
    Dekos waren bisher frei und Magazine waren bisher frei. Ein Dekosammler konnte bis jetzt frei Dekos kaufen und Magazine kaufen und sammeln. Jetzt braucht Er eine WBK die Er nicht hat. Sie sind nicht mehr frei. Er wird enteignet. Und schlimmer. Hat Er ursprünglich große, freie Magazine, macht Er sich dadurch jetzt strafbar, da Sie jetzt verboten sind.

    Salutwaffen:
    Bisher frei. Jetzt nur noch mit WBK. Wer keine hat, macht sich strafbar oder muß Sie abgeben.

    Pfeilabschußgeräte:
    Pfeilabschußgeräte waren frei. Jetzt nur mit WBK. Wer keine hat macht sich strafbar oder muß Sie abgeben.

    Kiwi2712
    Ist doch gar nicht schlimm, ist ja nichts passiert, keiner ist betroffen. Kein freier Sport und Hobby sind betroffen, alles in Butter.

    Und das sind nur 3x Beispiele. Man könnte von einer massiven Wahrnehmungsstörungen sprechen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Hab ich aber noch nie gehört.
    Die Gesetzesänderung bezieht sich eher auf Derringer, FX & Co, deren Durchschlagskraft im V-Fall auf YT jedem veranschaulicht wird. Etwas zweifelhaft oder?

    Solange das so schwammig definiert ist, Pfeilabschussgeräte sind Geräte bei denen die Energie gespeichert wird" ist für mich die Armbrust mit drin.

    Des Weiteren gibt es im IPSC schon lange Sachen die in Deutschland nicht möglich sind.
    Es darf hier sportlich nicht aus der Deckung geschossen werden und nicht aus der Bewegung heraus.
    Nun kommt für neueinsteiger noch die Magazinbegrenzung dazu.

    Salutwaffen null, zero nada deliktrelevanz.
    Meistens Sammelobjekte nichtmal besonders Günstig.
    Die Jungs dürfen nun echte Werte verschrotten.
    Ich kenne das ich weiß wie das ist.
    Hatte eine Butterflysammlung bis 2002.
    Ich konnte meine noch verkaufen aber weit unter Wert ins Ausland.
    Ich hatte über 300 Messer aus aller Welt.

    Und nun kommt einer wie du daher "mich betriffts nicht und 90% von euch auch nicht also was solls"
    So ein Egoismus kotzt mich einfach nur an.

    Klar es werden jetzt bestimmt alle Salutwaffenbesitzer einen Gewerbeschein beantragen fürs Theater und Filmgeschäft und dafür Steuern zahlen. :wogaga:

    Alle zuletzt passierten Straftaten die der Grund für die Verschärfung waren, waren Waffen die nicht legal waren. Sei es die AKs in Paris, die Slowakische Filmpistole hier in München, die illegal erworbene Waffe mit der Lübke erschossen wurde oder die Eigenbauten aus Halle.
    Erinnert mich an 1970 Jagdwaffen und Kleinkaliberwaffen müssen auf WBK damit sich die RAF die Vollautopusten hatten sich nicht damit eindecken. :wogaga:

  • ....jetzt nur noch mit WBK..., die jedem Bürger offen steht, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.

    Kommt relativ oft vor, bei den angeblichen TOTALVERBOTEN, oder?????

    Kennzeichnungspflichten, bessere Registrierung ist angebracht. Regt ihr euch auch auf, wenn es heißt “ab sofort ist die Fahrgestellnummer auf allen Autoteilen zu versehen”?