Guten Morgen,
ich habe mir eine Cybergun Desert Eagle GBB zugelegt, und bin echt hin und weg von der Waffe .
Nun habe ich einen Blick in die Rechnung geworfen, und sehe dass der Händler einen Satz reingeschrieben hat der besagt
Zitat:"Gemäß §21, Absatz 1, Waffengesetz ist die zu dem Beleg gehörige Ware für den Weiterverkauf unzulässig." Zitat Ende
Nun habe ich mal nachgeschlagen, und stieß auf folgendes:
Zitat:"Waffengesetz (WaffG)
§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden."
Zitat Ende
Irgendwie werde ich aus dem Zusammenhang nicht ganz schlau und hoffe dass hier jemand mir erklären kann weshalb dieser Satz bei einer Softairwaffe in der Rechnung aufgeführt ist?
Ist es mir nun echt untersagt diese weiterzuverkaufen? Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
Gruß
Tadashi