Nabend leute
Ich hab gerade ein wenig durch die aktuelleren BKA Feststellungsbescheide zum Thema Messer gestöbert als mir dann der Bescheid zu einem Meser auffiel, dessen Bezeichnung mir doch recht bekannt vorkam
Ein Messer, das angeblich mal jemand in meinem weiten Bekanntenkreis vor langer langer zeit in einem Laden gesehen hat.
Das EF 104 ist ein Einhandmesser mit assisted opening funktion, wovon es viele gibt. Dieses Messer wird geöffnet und arrettiert, indem man mit dem Finger den flipper nach hinten drückt und somit die Feder aktiviert, die dem Öffnen assistiert
jetzt kam allerdings dieser Feststellungsbescheid daher und markierte dieses Messer nicht als Einhandmesser mit assisted opening, sondern als Springmesser, was zusammen mit der klingenlänge von mehr als 8.5 cm einen verbotenen Gegenstand ergibt
wobei die Klingenlänge an sich bei Einhandmessen keine große Rolle spielt, da es keine Beschränkungen für eine verbotene Waffe gibt und das mit dem führen ist sowieso essig...
Was mich doch verwundert, da dieses Messer angeblich vor nicht allzu langer Zeit noch im freien Verkauf in waffenläden befand und ausserdem Springmesser für mich immer die art messer waren, die auf Knopfdruck "auslösen", also immer unter spannung stehen und darauf warten, rauszuspringen sobald sich der Rigel löst, anstatt erst an der Klinge selbst angeschubst zu werden
also der größte unterschied zwischen Springmessern und AO Einhandmessern war für mich das zum Öffnen angefasste Bauteil-beim AO Einhänder war es die Klinge selber, meist der Flipper oder daumenpin, und beim Springmesser ein Knopf in der Griffschale wie beim Stilett z.B. (ergibt das für euch sinn? bin grad noch etwas matschig im Kopf)
Aber jetzt ist der BKA Bescheid raus, welcher sagt, dass quasi alle Messer mit dieser im EF 104 verbauten Federart und einer Klingenlänge von über 8.5 cm verbotene Gegenstände sind, also... vorsicht und vielleicht mal ausmisten