Hallo erstmal. Bin über Google hier her gekommen da das Thema meine Frau betrifft. Erstens möchte ich Mal klar stellen dass dieser fidget spinner für die Vitrine meiner Frau bestimmt war und nicht als Spielzeug. Laut der Beschreibung in Onlineshop ist es als Spielzeug beschrieben und die Kinder ab 14 Jahren. Der Gedanke meiner Frau er da dieser Spinner in die Sammlung meiner Frau kommt und in die verschließbare Vitrine kommt, also auch nicht damit gespielt wird. Das mit Roseheim 24/Bild/FAZ und RTL/NTV war meine Idee wenn das Gericht weiter machen möchte. Habe ich aber schon bei den Strafbefehl gesagt dass wir damit in die Öffentlichkeit gehen. Gestern hat sich auch Akte 24 gemeldet weil das Thema sehr brisant zu scheinen ist. Unser Rechtsanwalt hat sich sehr damit befasst und möchte natürlich einen Freispruch. Dieser Spinner wäre nur zum Spielen geschweige denn zum werfen gedacht. Alleine schon das Lager in der Mitte würde dem Spinner nicht eignen um ihn zu werfen. Der Gesetzgeber sagt auch im Waffengesetz explizit was ein Wurfstern ist. Nämlich ein"sternförmiges Teil das du bestimmt ist andere zu schädigen was dieser Spinner bei weiten nicht ist. Kommenden Sonntag kommt das Kamerateam von RTL zu uns nach Hause. Ich dachte auch nicht doch einen Hype damit auszulösen. Der Richter der das ganze vorantreibt ist wohl auch ein Richter auf Probe wie ich das gesehen hab. Und nochmal. Es ist definitiv keine Waffe. Wenn ich mit eine DiamantTrennscheibe so schleife ist die bei weiten gefährlicher als dieses Toy.
Vorsicht beim Import von wurfsternähnlichen Fidget Spinnern!
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Hallo Neolec
Erstmal Wilkommen hier im Forum
Mich wundert bei unserer derzeitigen Justiz gar nichts mehr.
Es werden Wohnungen Durchsucht weil Menschen völlig legale Federn bestellen.
Ich denke mal das spätestens in der Berufung sense ist wegen eurem Spinner.
Und ich hoffe das der Richter dann auch seine Probe verspielt hat.
Meine Freundin hat vor Jahren ein Dekoschwert selbst aus USA importiert.
Am Flughafen kam es erstmal nicht an der Gepäckausgabe an.
Sie hat es hat es schön Deklariert der Zoll hat rein geschaut und es dann an sie ausgeliefert.
Ob das heute noch so reibungslos funktionieren würde bezweifel ich mal.Die Geschichte mit einem Fidget Spinner ist schon sehr weit hergeholt.
Bin mal gespannt wie das ausgeht, und hoffe das dieses Verfahren noch eingestellt wird.
Denn natürlich gibt es zu allen offiziellen Waffen auch verbotenen eine genaue Definition vom BKA.LG Ralf
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Eine Einstellung wäre ziemlich blöd, dann bleibt der
Beschuldigte auf seinen Kosten sitzen.
Hier ist nur ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen
angemessen. -
Eine Einstellung wäre ziemlich blöd, dann bleibt der
Beschuldigte auf seinen Kosten sitzen.Ok das wusste ich nicht, damit kennen sich andere besser aus.
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Sollte es eingestellt werden geht es auf Staatskosten. Was wir natürlich hoffen. Der Anwalt meinte dass es zwar gut aussieht für uns aber im Endeffekt liegt es an Richter. Dann müssten wir eine Instanz höher gehen. Landgericht usw. Natürlich hat meine Frau keine Waffe bestellt. Wie haben ein 8 jähriges Kind und Hund und Katze. Die Vitrine war sowieso verschließbar.
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Die Vitrine war sowieso verschließbar.
Naja das Tangiert überhaupt nicht da Shurikans (Wurfsterne) seit 2003 in Deutschland verbotene Gegenstände sind.
Genau so wie Balisongmesser auch Butterflymesser genannt.
Diese Dinger hab ich bis 2002 noch gesammelt.
Klar als Kind auch die Nunchakus (Würgehölzer) gebaut und im gegensatz zu den meisten hier mir so ein Ding noch nie selbst aufn Schädel gehauen.
Neue Tricks langsam geübt und dann immer schneller auch mit den Balisongs so vorgegangen.Solche Gegenstände darf man ohne gesonderte Genehmigung auch nicht im Tresor aufbewahren.
Ich denke es wird entweder ein Gutachter hin zu gezogen oder evtl. auch ein BKA bescheid eingeholt.
Das BKA ist oftmals nicht so schlimm wie man denken könnte.
Wenn man an den BKA Bescheid zu den Pressluftpfeilbeschleunigern denkt die nichtmal als Waffe gelten und die Händler freiwillig ab 18 drauf schreiben. -
Nun ja. Wenn man die Definition Wurfstern genauer betrachtet
Wurfsterne. Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. ... 1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen .Der fidgetspinner ist schon Mal nicht sternförmig. Zum Wurf ist er auch nicht bestimmt mit dem Lager in der Mitte und zum Gesundheit beschädigen auch nicht. Wenn dann vielleicht um sich selbst weh zu tun. In meinen Augen ist die ganze Sache eine Farce. Meine Frau ist weder vorbestraft noch irgendwie darauf aus dass zu werden.
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Die Bestimmung legt der Hersteller bzw. Importeur fest.
Ist genauso wie bei den Schalldämpfern. Für F bestimmt
sind die frei. Der Spinner ist zum Spiel bestimmt, daher
ist es kein Wurfstern.In § 467 StPO steht:
(4) Stellt das Gericht das Verfahren nach einer Vorschrift ein, die
dies nach seinem Ermessen zuläßt, so kann es davon absehen,
die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse
aufzuerlegen.Davon wird überaus gerne Gebrauch gemacht.
Eigentlich bei solchen Verfahren schon die Regel.Ergänzung.
Ein guter Strafverteidiger kostet weit mehr als das RVG vorsieht.
Die Differenz wird nicht erstattet, die zahlt man immer selbst.
Eine Erstattung kommt überhaupt nur in Betracht wenn das
Hauptverfahren vom Gericht eröffnet wird. Wenn eine Einstellung
außerhalb des gerichtlichen Verfahrens erfolgt werden keine Kosten
erstattet. -
Der fidgetspinner ist schon Mal nicht sternförmig. Zum Wurf ist er auch nicht bestimmt mit dem Lager in der Mitte und zum Gesundheit beschädigen auch nicht. Wenn dann vielleicht um sich selbst weh zu tun. In meinen Augen ist die ganze Sache eine Farce. Meine Frau ist weder vorbestraft noch irgendwie darauf aus dass zu werden.
Richtig!!!
Darum geh ich auch davon aus das hier wieder mal viel Wirbel um nix gemacht wird von unseren fleisigen Staatsdienern.
Mir ist kein Shurikan mit Kugellager bekannt.
Da versucht sich wer eine Beförderung auf eure Kosten zu verdienen. -
Der Medienrummel wird da sein. Es haben sich Zeitungen und Fernsehen angemeldet der Richter ist auf Probe.
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Der Anwalt rechnet laut RVG ab da ihn da Thema selbst interessiert. Sogar die advovard hat zugesagt
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Das ist für euch sehr erfreulich.
Viel Glück im Verfahren! -
Vielen Dank. Ich hoffe es auch Mal dass der Richter einsichtig ist und erkennt dass es sich nicht um eine Waffe sondern um ein Spielzeug handelt. Aber schon schlimm dass sich Gerichte mit so etwas abgeben wenn wo anders Menschen vergewaltigt, getötet und verprügelt werden. Und diese Täter bekommen dann Bewährung.
Liebe Grüße
Peter -
Jetzt aber mal konkret:
Ist das Ding aus Plastik oder Metall?
Sind die Kanten scharf ?Gruß Udo
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Beschrieben war es aus Zinklegierung. Ob es scharfkantig ist wissen wir nicht da wir es ja nie erhalten haben. Es wurde auch nicht als scharfkantig beschrieben. Bestellt wurde es bei Wish
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Jetzt aber mal konkret:
Ist das Ding aus Plastik oder Metall?
Sind die Kanten scharf ?Das kann er wohl nicht sagen.
So wie ich das mitbekommen habe, hat das Ding den Zoll nie verlassen und die Käufer es wohl nie gesehen. -
Dann werde ich mir sowas wohl auch bestellen müssen.
Gruß Udo
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Udo. Aber nicht direkt vor der DM 2019. Nicht daß Du kurz vorher ins Gefängnis mußt wegen Besitz eines Spielzeugs.
Gruß Play
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Einige gefunden:
Wie man sieht, alle aus Metall und nicht scharf.
Hoffentlich stellt sich die Lügenpresse diemal auf die richtige Seite.
So langsam bricht in D immer mehr die Vernunft weg.Gruß Udo
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