Dann hau rein. Du versteht Texte offensichtlich nur, wenn sie Dein Weltbild untermauern oder Deine Meinung verstärken.
Vorsicht beim Import von wurfsternähnlichen Fidget Spinnern!
Es gibt 272 Antworten in diesem Thema, welches 31.941 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Ich habe echt keine Lust deine Rückstände aufzuarbeiten.
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Ich habe echt keine Lust deine Rückstände aufzuarbeiten.
Jeder kann den Art. 6 Abs. 2 GG wortwörtlich nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html
Was Du behauptest, steht so nicht drin. Insoweit ist Deine mutmaßlich erhoffte Meinungsverstärkung durch dezentes Weglassen der vollständigen Information sowie - nachdem Du von mir dabei ertappt wurdest - Dein nachfolgender Diskreditierungsversuch meiner Person nur allzu leicht zu durchschauen.
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Jetzt redest du völligen Schwachsinn!
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Weiter so. Du bestätigt mich in meiner Einschätzung.
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Für alle anderen:
Wächteramt des Staats
Das elterliche Erziehungsrecht wird gemäß Art. 6 Absatz 2 Satz 2 GG durch das Wächteramt des Staats begrenzt. Hiernach wacht der Staaat darüber, dass das Elternrecht im Interesse des Kindes ausgeübt wird.[52] Eltern üben ihr Sorgerecht daher als Treuhänder ihres Kindes aus.[53] Hoheitsträger dürfen daher das elterliche Erziehungsrecht durch oder auf Grundlage eines Gesetzes beschränken. Hierbei müssen sie jedoch den Willen der Eltern in angemessener Weise berücksichtigen. Eine Beschränkung des Elternrechts erfordert daher, dass dieses in einer Weise ausgeübt wird, die das Kindeswohl gefährdet. Damit Art. 6 Absatz 2 GG entspricht damit einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt.[54]Ausführlich und gut erklärt in der Wikipedia
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Alles gut und schön. Aber das - und das, was Du behauptest - steht so wörtlich noch immer nicht im Grundgesetz. Und wie schön, dass Du es zitierst: "Eine Beschränkung des Elternrechts erfordert daher, dass dieses in einer Weise ausgeübt wird, die das Kindeswohl gefährdet." Eine Gefährdung des Kindeswohls kann nicht nur der von Dir genannte Missbrauch sein.
P.S.: Bezieht Du Deine Rechtskenntnisse grundsätzlich aus der Wikipedia?
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Mit Missbrauch habe ich den Missbrauch der Rechte gemeint,
nicht den offenbar von dir verstandenen Missbrauch von Kindern.Nein, ich beziehe meine Kenntnisse nicht aus der Wikipedia.
Mache Dinge sind dort aber gut erklärt. Dann kann man ja auch
darauf verweisen. Dafür ist ein Lexikon schließlich da. -
Wie schön, dass ich Deinen Rückstand nun aufarbeiten darf.
Nochmal, eine Kindeswohlgefährdung kann nicht nur der von Dir genannte Missbrauch sein, sondern z. B. auch die Nichtwahrnehmung.
Weiterhin viel Spaß beim Wikipedia-Schmökern.
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Ist es nicht auch eine Art von Rechte-Missbrauch wenn man sich
nicht um das Wohl seiner Kinder kümmert?
Ich würde es jedenfalls so sehen; falls nicht können wir das aber
gerne als Grund für staatliches Eingreifen betrachten.All das Drumherungeschwätz ändert aber gar nichts daran daß die
Erziehung von Kindern die Aufgabe der Eltern ist und sich der
Staat herauszuhalten hat. Darum ging es ja eigentlich. -
Wenn Du selbst keinen signifikanten Unterschied zwischen der Nichtwahrnehmung eines Rechts und dem Missbrauch eines Rechts siehst...
Im übrigen überwacht die staatliche Gemeinschaft tatsächlich die Aufgabe bzw. das Recht der Eltern zur Pflege und Erziehung. Beispielsweise werden die Termine bzw. die Wahrnehmung der frühkindlichen Vorsorgeuntersuchungen in NRW von dem Landeszentrum Gesundheit nachgehalten. Sollten Eltern die (_nicht_ verpflichtenden) Untersuchungen nicht wahrnehmen, wird die zuständige Kommune informiert, die ihrerseits dann ein Auge auf das Kindeswohl hat.
Und das ist auch gut so.
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hahahaha....ich finde es klasse
sie hat sich den Spinner doch nur für ihre persönliche Sammlung bestellt und nichts anderes.... -
Dass ein Spielzeug nicht für Kinder geeignet ist, kann doch alleine nicht heißen, dass man es nicht importieren darf. Und natürlich sind die Eltern dafür verantwortlich, was ihren Kindern zum Spielen geben und was nicht, und niemand sonst.
Das Wurfsternverbot war schon sowieso Blödsinn, von Wurfsternen ging nie eine Gefahr für irgendwen aus. Aber das Ding hier steigert den Irrsinn nochmal.
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Das Wurfsternverbot war schon sowieso Blödsinn, von Wurfsternen ging nie eine Gefahr für irgendwen aus. Aber das Ding hier steigert den Irrsinn nochmal
ist das selbe wie bei quasi jedem waffenbezogenen schnellschuss der politik. "schnell was verbieten damit die breite Masse beruhigt ist"
und du hast vollkommen recht, auch damals schon, zur "Hochzeit" der Shuriken, Kunai und all der anderen coolen Ninjawaffen waren die Wurfsterne mehr zur Ablenkung gedacht, als als tödliche lautlose Wurfwaffen, aber versuch das mal jemandem zu erklären der mit Waffen nichts anfangen kann
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Ach was ... in jedem besseren Ninja Film kannst du sehen, dass Wurfsterne lautlos und absolut tödlich sind ...
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es ist schon bedenklich das blind Dinge verboten werden nur um Reaktion auf Ereignisse zu zeigen. Hätte man ja auch nach dem Attentat vom Weihnachtsmarkt machen können. Ach ja Auto hat ja Lobby ninjasterne keine.
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es ist schon bedenklich das blind Dinge verboten werden nur um Reaktion auf Ereignisse zu zeigen. Hätte man ja auch nach dem Attentat vom Weihnachtsmarkt machen können.
... Weihnachtsmärkte verbieten ...
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... Weihnachtsmärkte verbieten ...
Unbedingt, da gibts Wurfsterne ohne Ende!
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Geiler Film!!
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Ach ja Auto hat ja Lobby ninjasterne keine.
doch aber da es ninjas sind, sieht und hört man sie nicht, denn es sind gute Ninja!
Unbedingt, da gibts Wurfsterne ohne Ende!
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Gooooldberg
GooooldbergExterner Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -