Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?
-
black_friday -
1. März 2018 um 20:57 -
Geschlossen
Es gibt 2.406 Antworten in diesem Thema, welches 389.987 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Wer kauft denn bei Nutten?
Der, der auch mal zum Schuss kommen will
-
Aber bitte immer mit Kugelfang...
-
Also ich hatte gestern eine. Begründung lautete: Nxxxxx wurde durchsucht und dabei wurden Kundendaten mitgenommen.
Vor nem Jahr hatte ich dort ein Airstrike (das ich bis heute noch nicht mal geschossen habe) und ein Eventil gekauft.
Beides wurde zur weiteren Untersuchung mitgenommen.
Das Ventil war natürlich NICHT eingebaut (illegales Zeugs läuft bei mir nicht, wurde lediglich gekauft für den Fall, dass mal die Joule grenze fällt).
Es hieß der Besitz, selbst wenn es nicht eingebaut sein sollte, stelle einen Verstoß gegen das WaffG dar. Beamten an sich waren sehr freundlich und ruhig.
Werde jetzt halt mal Rücksprache mim Anwalt halten müssen und hoffen, dass es original unter 7,5J bleibt. -
Es hieß der Besitz, selbst wenn es nicht eingebaut sein sollte, stelle einen Verstoß gegen das WaffG.
Dann halten die das offenbar für ein waffenwesentliches und erlaubnispflichtiges Teil, was es aber nicht ist.
-
Hui,
jetzt ist der Besitz von freien teilen ein Verstoß. Da muss man echt nen Anwalt einschalten, da es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.Ich hab mal den Namen zensiert, da es sonst rechtlich Probleme geben kann. Wer kauft denn sonst noch bei nem Händler dem man sowas zu verdanken hat, bzw dem seine Kundendaten durchsucht wurden. Der Händler macht das auch nicht aus Spaß, der hat dadurch nen enormen Schaden!
-
Gemach!
Wenn das Verfahren vor der Eröffnung der Hauptverhandlung
eingestellt wird zahlt man den Anwalt selbst!
Zuerst mit der Rechtsschutzversicherung telefonieren wie das
mit der Kostenübernahme ist. -
Auf die Schnelle:
https://www.4komma5.de/Full-Power-Exp…bolo-Co2-GewehrZitat daraus:" Dies ist das passende Full Power Exportventil für das Norconia QB78D 4,5 mm Diabolo Co2-Gewehr. Der Einbau ist Genehmigungspflichtig, der Erwerb jedoch Genehmigungsfrei."
-
Zuerst mit der Rechtsschutzversicherung telefonieren wie das
mit der Kostenübernahme ist.Wenn man denn eine hat.
-
Auf die Schnelle:
https://www.4komma5.de/Full-Power-Exp…bolo-Co2-GewehrZitat daraus:" Dies ist das passende Full Power Exportventil für das Norconia QB78D 4,5 mm Diabolo Co2-Gewehr. Der Einbau ist Genehmigungspflichtig, der Erwerb jedoch Genehmigungsfrei."
Was ein Händler schreibt ist natürlich nicht bindend für
Gerichte oder Staatsanwälte sondern seine Meinung.
Da muss man schon mal das Gesetzbuch bemühen!
In diesem Fall stimmt es aber. -
Bingo. Und wieder Jemand. Und es zeigt sich, daß es NICHT NUR PCP-Boliden betrifft sondern auch stinknormale LGs. Herzliches Beileid.
Entweder abwarten. Das kann SEHR lange dauern. Oder falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast per Anwalt Druck machen. Dann geht es schneller.
Gruß Play
-
Habe leider keine RS und diese würde auch erst greifen, wenn ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden würde. Auf den Kosten für die Herausgabe, wenn die sich quer stellen werde ich wohl sitzen bleiben, selbst da würde ne RS nicht greifen :/.
-
Es hieß der Besitz, selbst wenn es nicht eingebaut sein sollte, stelle einen Verstoß gegen das WaffG
Ist die HD mit dieser Begründung überhaupt noch rechtens?
Und somit direkt anfechtbar?
-
So wie das einschätze, wird da kein Verfahren eröffnet werden können und man kann die Sache gelassen sehen. Allerdings muss man auf zwei Dinge hoffen:
Das beschlagnahmte Gewehr bleibt tatsächlich unterhalb der Toleranzgrenze und man bekommt die Sachen ohne Beschädigungen wieder zurück. -
NEIN! Am besten mal Rückfrage mit bitte dem entsprechenden Gesetztext samt Paragraphen mitzuteilen!
Gelassen würde ich das nicht sehen
Erstens ist das ein starker Verstoß gegen die Privatsphäre und Hausfriedensbruch, und 2. Werden solche Waffen nicht mit Samthandschuhen angefasst, viele berichten das Sie beschädigte zurück bekommen haben.
-
Dank euch für die Anteilnahme .
Da weis man mittlerweile nicht mehr, ob man lachen oder heulen soll. -
Dann wird es ein längerer, steinigerer Weg. Waren alle LGs verschlossen / gesichert oder in verschlossenen Hüllen / Koffern? Sonst weigern Sie sich selbst bei Einstellung des Verfahrens gerne das LG rauszurücken plus Ordnungswiedrigkeitsverfahren.
Wer war Zeuge? Nachbar?
Man muß eventuell auch mit einem Schreiben vom Vermieter rechnen.
Ich hoffe, bei Dir geht das einfacher und schneller.
Ganz wichtig!
Nicht das beigefügte Formular nutzen. Die Rückgabe, ... ganz klar und unmißverständlich in eigenen Worten schriftlich per Einschreiben an den Zuständigen schicken. Die Ankreuzzettel sind oft sehr mißverständlich mit doppelter Verneinung, ... Da kreuzt man schnell DAS FALSCHE!!!! an.Gruß Play
-
Ist die HD mit dieser Begründung überhaupt noch rechtens?
Ich vermute stark, man unterstellt dann auch den Einbau. Dann wäre der Besitz des LG illegal und deswegen wird der Richter die HD unterschrieben haben.
Mich würde die Begründung der HD interessieren, die auf dem schriftlichen Befehl stehen muss. Steht da tatsächlich illegaler Besitz eines Ventils, müsste jeder Anwalt die HD schon der Grundlage entziehen können. -
Die HD ist ohnehin nicht rechtens, auch wenn da eine
andere Begründung drinsteht. Das hat sicherlich nur
einer der Büttel so behauptet. Ahnungslos halt. Macht
in dem Beruf ja nix.
Ein guter Strafverteidiger kann zunächst mal feststellen
lassen daß die HD unberechtigt war. Diese Kosten muss
die Landeskasse tragen.
Im Rahmen dieses Mandats bekommt man auch eine
Akteneinsicht und ein paar Ratschläge.
Sobald feststeht daß die HD unrechtmäßig war gibt es
eine gute Chance auf Herausgabe. -
Unterstellen....
Das Unwort des Jahres.
Man darf dann gar nichts mehr kaufen, weder Auto noch Küchenmesser!
Man könnte ja damit illegales anstellen.
FuXX Deutschland
-