// Thema Erledigt // kann geschlossen werden.

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.256 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Februar 2018 um 15:50) ist von FlashPyro.

  • Kannst mal die Packung foten? Vermutlich Beschussmunition ohne CIP Zulassung.


    Hallo Floppyk,

    Habe soeben mal per Mail nachgefragt, warte nun auf Antwort.

    Nachtrag:

    Habe soeben eine Antwort per Mail erhalten, die Patronen befinden sich in einem normalen Karton mit 1.4S Gefahrgut Symbol.
    Da die Patronen vermutlich keine CIP Zulassung haben werde ich davon die Finger lassen. Ich danke euch für die Antworten.

    Einmal editiert, zuletzt von FlashPyro (7. Februar 2018 um 21:21)

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass Beschussmunition 30 % mehr Gasdruck hat als normale Munition, aber der Schwarzpulveranteil geringer ist, um die Verschmutzung an der Waffe zu minimieren.
    Das klingt schon sehr interessant!
    So eine Munition will ich auch!!!
    Bitte PN an mich, falls genug Munition verfügbar ist! 8o:thumbsup:

  • Hersteller sollte Pyrotechnik Silberhütte (ehemals VEB, dann Umarex, nun Rheinmetall) sein. Wenn da Beschuss drauf steht, ist sehr, sehr wahrscheinlich auch Beschuss drin. Mir scheinen diese Kartuschen... naja...ich sage mal "nicht verkehrsfähig" und ich würde an Deiner Stelle die Finger davon lassen.

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass Beschussmunition 30 % mehr Gasdruck hat als normale Munition, aber der Schwarzpulveranteil geringer ist, um die Verschmutzung an der Waffe zu minimieren.
    Das klingt schon sehr interessant!
    So eine Munition will ich auch!!!
    Bitte PN an mich, falls genug Munition verfügbar ist! 8o:thumbsup:


    Hallo Kai78,

    Das Thema mit der Beschussmunition hab ich auch schon gesehen Beschussmunition SSW
    Da aber nun nicht sicher ist ob diese Munition Legal ist zwecks CIP, werde ich wohl die Finger von Lassen.

    Aber es ist schön diesen Mythos wenigstens geklärt zu haben :D

  • Nicht verkehrsfähig? Solche Munition hat nicht einmal der BüMa zur Verfügung. Finger weg, in Privatbesitz illegal. Und auf Dauer auch nicht gut für die Waffe. Gruß HD

  • Nicht verkehrsfähig? Solche Munition hat nicht einmal der BüMa zur Verfügung. Finger weg, in Privatbesitz illegal. Und auf Dauer auch nicht gut für die Waffe. Gruß HD

    Danke dir für die Antwort,

    ich habe der Person bereits abgesagt, es ging mir nur drum zu klären, ob diese Munition erlaubt ist und verwendbar.
    Da dies nicht der Fall ist, ist die Sache für mich auch abgehakt. Habe weder Lust mich strafbar zu machen oder meinen Weihrauch zu schrotten :whistling: .

    Ich danke Euch für die Antworten,

    In dem sinne einen schönen Abend

    - FlashPyro


    # Thema kann geschlossen werden, alles geklärt :thumbup:

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