Ich wohne auf befriedetem besitztum, sprich Haus mit Grundstück.
Ich darf ja auf meinem Hof und in meinem Haus die Waffe mit mir umher tragen, nachts unter dem Kopfkissen ist nichts anderes.
Bisher habe ich keine genaue Aussage gefunden die mir vor schreibt das ich sie verschließen muss oder die kartuschen getrennt aufbewahren muss.
Sws sagte mir ausdrücklich das ich mir vor Ort nichts angucken kann, ich muss es vorher im Shop kaufen, dann haben sie es da, ansonsten nicht.