Also meines Erachtens geht das prinzipiell. Hat halt einige Nachteile finanzieller und bürokratischer Natur, wenn man später auf die 'normalen' GK-Kaliber umstellen will. Das ist ja bereits oben beschrieben. Daher lieber nochmal darüber schlafen, ob sich der Aufwand wirklich lohnt und man sich nicht in etwas verrrant hat.
Selber kaufen geht allerdings gar nicht. Damit scheidet auch die Lagerung bei einem Kollegen weitgehend aus - die wäre sowieso nur monatsweise erlaubt, wenn das 9mm-System nicht in dessen WBK eingetragen werden soll.
Prinzipiell denkbar wäre es, daß ein Schützenkamerad an Deiner Stelle die GK-Waffe mit WS .22 lfb kauft und bei sich komplett einträgt. Der müßte dann aber selber ein Bedürfnis beantragen und die ganzen WBK-Formalien durchziehen. Danach könnte er Dir das Griffstück und das 22er-System als eine KK-Gesamtwaffe weiterverkaufen und das 9mm-System behalten, bis Du es erwerben darfst. So jemanden wird man aber kaum finden, wenn das nicht in der eigenen Verwandschaft ist, denn der Aufwand ist schon abnorm hoch und das Ganze daher unrealistisch.
Bleibt der Kauf über einen BüMa. Der kann dann das 9mm-System lagern/behalten/weiterverkaufen, und Dir nur das 22er-System mit dem Rest (Griffstück etc.) als eine reine 22er KW verkaufen, wenn Dein Eintrag wie angegeben dazu paßt. Für eine Langzeitlagerung des 9mm-Systems können aber erhabliche Kosten anfallen; manchmal verzichten BüMa darauf, wenn man bei Ihnen kauft (Stichwort Kundenbindung).
Daher m.E. mal den BüMa Deines Vertrauens ansprechen, wie der dazu steht. Mehr Optionen sehe ich in diesem Fall nicht.