Unter 25 Jahren eine 9+mm Kaufen mit 22lfb Wechselsystem für eine 22lfb WBK?

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 7.184 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2017 um 08:13) ist von Akula.

  • Also meines Erachtens geht das prinzipiell. Hat halt einige Nachteile finanzieller und bürokratischer Natur, wenn man später auf die 'normalen' GK-Kaliber umstellen will. Das ist ja bereits oben beschrieben. Daher lieber nochmal darüber schlafen, ob sich der Aufwand wirklich lohnt und man sich nicht in etwas verrrant hat.

    Selber kaufen geht allerdings gar nicht. Damit scheidet auch die Lagerung bei einem Kollegen weitgehend aus - die wäre sowieso nur monatsweise erlaubt, wenn das 9mm-System nicht in dessen WBK eingetragen werden soll.

    Prinzipiell denkbar wäre es, daß ein Schützenkamerad an Deiner Stelle die GK-Waffe mit WS .22 lfb kauft und bei sich komplett einträgt. Der müßte dann aber selber ein Bedürfnis beantragen und die ganzen WBK-Formalien durchziehen. Danach könnte er Dir das Griffstück und das 22er-System als eine KK-Gesamtwaffe weiterverkaufen und das 9mm-System behalten, bis Du es erwerben darfst. So jemanden wird man aber kaum finden, wenn das nicht in der eigenen Verwandschaft ist, denn der Aufwand ist schon abnorm hoch und das Ganze daher unrealistisch.

    Bleibt der Kauf über einen BüMa. Der kann dann das 9mm-System lagern/behalten/weiterverkaufen, und Dir nur das 22er-System mit dem Rest (Griffstück etc.) als eine reine 22er KW verkaufen, wenn Dein Eintrag wie angegeben dazu paßt. Für eine Langzeitlagerung des 9mm-Systems können aber erhabliche Kosten anfallen; manchmal verzichten BüMa darauf, wenn man bei Ihnen kauft (Stichwort Kundenbindung).

    Daher m.E. mal den BüMa Deines Vertrauens ansprechen, wie der dazu steht. Mehr Optionen sehe ich in diesem Fall nicht.

  • Also meines Erachtens geht das prinzipiell.

    Es hilft demjenigen aber in keinster Weise. Natürlich kann er beim Waffenhändler eine GK-KW mit KK-WS kaufen (aber nicht erwerben). Die GK-Waffe wird dann mit dem KK-WS umgebaut, das GK-WS kann der Händler dann bestenfalls temporär zum Schießstand bringen, wo es derjenige dann benutzen kann.
    Aber der wichtige Knackepunkt ist, alles was nach seiner KK-Waffe in die WBK muss, kostet ihm ein Bedürfnis. Die Bedürfnisfreiheit ist ja gerade der große Vorteil eines WS. Das geht bei ihm aus genannten Gründen nicht. Dann stellt sich ohnehin der Sinn eines WS in Frage, denn das Griffstück ist ja nicht das teure Teil einer KW. Dann kann er lieber später eine komplette Waffe kaufen, was die Auswahl auch deutlich erhöht.
    Es sei denn, er nimmt den von mir beschriebenen Aufwand und Gebühren in Kauf.
    Überhaupt ist diese Wechselsystemgeschichte eine fast rein Deutsche Sache und hauptsächlich nur wegen der Bedürfnisfreiheit auf dem Markt.
    Ich rate zu Beginn eines jeden Sportschützen dringend ab, sich gleich zu Beginn mit Waffen einzudecken. In aller Regel orientiert man sich später anders, sei es in der Disziplin oder mit der Waffe. Das gilt uneingeschränkt auch für den erlaubnisfreien Bereich.

    Nachtrag: Beim Jäger gilt der Einwand so nicht, denn ab der Volljährigkeit hat er keine Beschränkungen in der Waffenwahl und könnte gleich eine GK-Waffe plus KK-WS für ein Bedürfnis beantragen. Allerdings hat auch er nur zwei Bedürfnisse für KW und so gut wie keine Chance auf eine drittes Bedürfnis für eine KW. Letzteres geht unter bestimmten Voraussetzungen beim Sportschützen schon, jedoch nicht so schnell.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (14. September 2017 um 10:39)

  • Ursprünglich schieße ich Tontauben, Trap und Skeet, leider hatte ich mich kurzfristig dazu entschieden Studieren zu gehen, und dann kamm auch noch die 0er und 1er Schrank Regelung. dann habe ich mich kurzfristig dazu entschieden KW schießen zu gehen. zudem Liegen die Stätten relativ nahe an meinem Wohnplatz. hat sich daher eher angeboten für die nächsten Jahre. Geplant wars eigentlich nicht sorum.
    Verkaufen wollte ich die Nach Vollendung des 25 Jahres hin wie her. gekauft hätte ich mir dann eine XSix mit 45acp, 9mm und 22lfb WS, gibts direkt zu kaufen.
    Was ich nicht wusste das ich nur zwei Bedürfnisse habe. Dachte ich kann mir Bedürfnisse und Anträge ausfüllen lassen bis ich (im normal Fall 2KW und 3LW habe).
    Und das Bedürfnis geht weg wenn ich die 22er dann wieder Verkaufe oder wie? hab ich das Richtig verstanden?

  • Es geht nicht ohne jemanden mit einer Waffenhandelslizenz. Bei jedem Schritt werden Gebühren fällig, Bedürfnis beim Verband, Bedürfnis bei der Behörde, eintragen, austragen, Lagerung,.....

    Der Waffenhändler kauft Deine "Endwaffe", meinetwegen die XSix in 45acp, mit Wechselsystem 9mm und Wechselsystem 22lfb. Noch ein Tip: Er sollte sicherstellen das das auch alles funktioniert, weil nach Jahren da keine Garantie mehr drauf ist.
    Er teilt sie in den Büchern in eine XSix mit .22lfb System. Und ein unabhängiges Wechselsystem 45acp und ein unabhängiges Wechselsystem 9mm.
    Er verkauft Dir Deinem Bedürfnis entsprechend eine Selbstladepistole in .22lr und trägt sie ein. Die Behörde stempelt es ab.
    Die Wechselsysteme bleiben beim Waffenhändler.
    Wenn Du 25 bist holst Du Dir ein Bedürfnis für eine Selbstladepistole in .45acp. (Wenn das Deine dritte Kurzwaffe wäre verkaufst Du unmittelbar vorher die .22lr an Deinen Waffenhändler.)
    Du verkaufst Deine .22lr an den Waffenhändler.
    Dieser macht in den Büchern daraus wieder eine .45acp
    Dann kaufst Du den ganzen Kram Deinem Waffenhändler ab, er trägt die Waffe und die beiden "freien" Wechselsysteme ein, die Behörde stempelt es ab.

  • Hatte eure ganzen Antworten iwie nicht gesehen.. nur die von Floppky auf der Ersten seite. Ja bin Sportschütze, und dieses Jahr werde ich 24 Jahre alt. Als Jäger hätte ich mir die 9mm o.ä. schon kaufen dürfen...soweit ich weiss

    Ja wenn das mit dem Büchsenmacher so viel aufwand ist, ist das wohl auch nicht das richtige. da ich eigentlich unnötige kosten sparen wollte.

    Jetzt bleibt nur eine Frage. Das was Floppky geschrieben hat mit den Bedürfnissen und so. Wenn ich jetzt schon den Voreintrag auf 22lfb habe, mir ne Waffe dazu kaufe..walther ppq z.b.. Und die dann wieder verkaufe und aus der Wbk austragen lasse, kann ich dann wieder zwei Bedürfnisanfragen stellen?

  • Und die dann wieder verkaufe und aus der Wbk austragen lasse, kann ich dann wieder zwei Bedürfnisanfragen stellen?

    Im Regelfall entfällt dann auch das Bedürfnis und muss neu beantragt werden. Das sollte kein Problem sein. Manche Behörden sind aber auch wohlwollend, wenn eine neue Waffe im gleichen Kaliber eine alte defekte Waffe ersetzen soll. Zwar benötigt man einen neuen Voreintrag, aber dann könnte (!) der SB auf eine neue Bedürfnisbescheinigung verzichten.
    Denke daran, alles was in der grünen WBK muss, benötigt der Sportschütze jeweils ein einzelnes Bedürfnis. Daher ist für bestimmte Waffenarten die gelbe Sportschützen-WBK praktisch, denn wenn diese über ein Bedürfnis ausgestellt wurde, kann man sportlich nutzbare Waffen einfach unter Vorlage der Gelben kaufen. Allerdings gilt das nur für Einzelladerwaffen kurz und lang, Repetierlangwaffen und Perkussionsrevolver.
    Alles andere muss folglich auf Grün.

  • Vielen dank für Die Antworten, hat mir sehr geholfen. Nun ist einiges klar geworden. Werden dann denke ich vorerst ne gute günstige 22lfb kaufen, ohne meine Idee von der guten Grundwaffe mit 22er Ws. Dann warte ich Lieber noch n Jahr, verkaufe die 22er dann wieder lasse mir diese austragen und Beantrage das Bedürfnis auf eine GK KW.

  • Vielen dank für Die Antworten, hat mir sehr geholfen. Nun ist einiges klar geworden. Werden dann denke ich vorerst ne gute günstige 22lfb kaufen, ohne meine Idee von der guten Grundwaffe mit 22er Ws. Dann warte ich Lieber noch n Jahr, verkaufe die 22er dann wieder lasse mir diese austragen und Beantrage das Bedürfnis auf eine GK KW.

    Genau so würde ich es Dir auch empfehlen. Nimm ´ne günstige gebrauchte KK Sportpistole (z.B. FN150, Hämmerli 208/215, Walter GSP) dann versenkst Du am Anfang nicht so viel Kohle und kommst beim Wiederverkauf ungefähr plusminus Null raus.
    Die 22er brauchst Du ja auch nicht gleich verkaufen wenn Du die erste GK beantragst, sondern erst, wenn Du noch eine zweite GK, also eine dritte halbautomatische Kurzwaffe willst.
    Aber wer weiß, vielleicht willst du die KK-SpoPi dann schon gar nicht mehr hergeben. ;)

    Ausserdem kann es problematisch sein im nachhinein eine reinrassige KK-Spopi zu beantragen, wenn in der WBK schon ein 22er WS drinsteht. Ein Bedürfnis für eine weitere halbautomatische Kurzwaffe im gleichen Kaliber wird wohl nur unter sehr seltenen bescheinigt. z.B. als Ersatzwaffe für Kaderschützen. Mag aber auch vom Verband abhängen.
    Ein erweitertes Bedürfnis für eine dritte halbautomatische Kurzwaffe in anderem Kaliber auf die grüne WBK ist bei eifriger Wettkampfteilnahme wohl dem Hörensagen nach eher drin.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Genau so werde ichs machen, erst bei der driten, die KK verkaufen:) Esseiden es gibt die Option das ich mir die Xsix dann kaufe mit den 2 extra WS.
    Kann man das WS nicht als "Extra" eintragen lassen iwie? also so das der zweite richtige Platz für eine komplette Waffe frei bleibt? so was hätte ich auch mal gelesen.

  • ein WS alleine ohne Grundwaffe würde als vollwertiger Eintrag gelten.

    Sorry, aber ein Wechselsystem allein würdest Du niemals eingetragen bekommen. Es gibt kein Bedürfnis für eine unvollständige Waffe.


    Genau so werde ichs machen, erst bei der driten, die KK verkaufen:) Esseiden es gibt die Option das ich mir die Xsix dann kaufe mit den 2 extra WS.
    Kann man das WS nicht als "Extra" eintragen lassen iwie? also so das der zweite richtige Platz für eine komplette Waffe frei bleibt? so was hätte ich auch mal gelesen.

    Das habe ich komplett nicht verstanden. Ich dachte der Plan sei jetzt:
    KK Pistole kaufen, erster Platz auf WBK belegt. Spaß haben.
    Warten bis 25 Jahre.
    Xsix mit allen Wechselsystemen kaufen, zweiter Platz auf WBK belegt. Mehr Spaß haben.
    Nochmal nachdenken und dann
    entweder die KK-Pistole verkaufen, nur noch ein Platz auf WBK besetzt durch die Xsix, neues Bedürfnis beantragen
    ODER
    richtig viel trainieren und regelmäßig Landesmeister werden und die dritte Kurzwaffe beantragen.

  • Sorry, aber ein Wechselsystem allein würdest Du niemals eingetragen bekommen. Es gibt kein Bedürfnis für eine unvollständige Waffe.

    Da hast wahrscheinlich auch wieder recht.
    Wie auch immer - der junge Sportschütze mit KK-Beschränkung hat bei Wechselsystemen das Nachsehen.

  • @Akula
    Ist schon richtig, die KK jetzt kaufen, dann in einem Jahr die GK, mit den WSen. Dann eventuell die KK verkaufen und mir noch eine Sig kaufen, mir gefällt die p226 Legion extrem.
    eine zusätzliche dritte hatte ich eigentlich nicht vor zu kaufen. Dennoch wäre die Legion dann die dritte Pistole für mich :D

  • Denke daran, du bekommst nur die KW eingetragen, die du auch in dem Verein schießen kannst, dem du angehörst. D.h. der Verein muss Disziplinen bieten können, für diese Waffen zugelassen sind. Das schließt natürlich auch einen dafür zugelassenen Schießstand ein.

  • Denke daran, du bekommst nur die KW eingetragen, die du auch in dem Verein schießen kannst, dem du angehörst. D.h. der Verein muss Disziplinen bieten können, für diese Waffen zugelassen sind. Das schließt natürlich auch einen dafür zugelassenen Schießstand ein.

    Einspruch Euer Ehren!
    Du meintest bestimmt, der Verband muss die Disziplinen bieten.
    Wenn der eigene Verein (meiner hat nur Druckluftstände) keinen zugelassenen Schießstand hat, reicht meiner Waffenbehörde (LKA Berlin) eine Nutzungsvereinbarung mit einem entsprechenden Stand/Verein.
    Und da hab ich hier in Berlin glücklicherweise eine Auswahl an Vereinen bei denen ich regelmäßig als Gastschütze auftauchen darf. Auf diese Art hat ein gutes Drittel meiner aktiven Druckluft-Vereinskameraden auch eine grüne WBK.


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  • Wenn der eigene Verein (meiner hat nur Druckluftstände) keinen zugelassenen Schießstand hat, reicht meiner Waffenbehörde (LKA Berlin) eine Nutzungsvereinbarung mit einem entsprechenden Stand/Verein.

    Das ist auch was anderes, wenn der Verein für Schießmöglichkeiten per Anmietung sorgen kann. Das ist aber kein Regelfall und diese Möglichkeit muss der Verein ggf. belegen können. Daher bleibt es bei dieser Grundaussage. Abgewichen kann mit Waffen auf der gelben WBK. Dort wird das Bedürfnis zum Gastschießen in Fremdvereinen gebilligt. Deswegen wird auch kein Einzelbedürfnis pro Eintrag verlangt.