Mal eine Frage zur Geschossenergiebeschränkung von 7,5 J, die ja bekanntlich für projektilschießende Waffen hier in D gilt: inwieweit prüft die PTB oder das BKA oder wer auch immer eigentlich, wie hoch die Energie aus Abschussbechern von SSWn ist?
Durch einen Abschussbecher einer Rölhm RG3 kann man ja beispielsweise ohne weiteres 6 mm BB Kugeln abschießen (es sei denn, man hält die Waffe nicht leicht nach oben, dann plumpst die BB-Kugel raus.... aber das meine ich *nicht* ....... )
Auch diese Gummikugeln für RAM-Waffen lassen sich ja problemlos aus nem normalen Pyro-Abschussbecher abfeuern (wo die Kugel dann hinfliegt, ist die zweite Frage).
Wird bei der Zulassung einer Waffe eigentlich auch geprüft, dass auch in *diesem* Zusammenhang die 7,5 J nicht überschritten werden?
Die Frage kam gestern bei einer privaten Diskussion über das Recht betr. sog. "freie Waffen" auf, die ich mit jemandem führte.
Weiß da jemand hier Bescheid?