Frage zu Waffen mit F im Fünfeck

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.808 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. August 2017 um 20:02) ist von jerpil.

  • Hallo ich hoffe ich bin im richtigen Bereich wenn nicht entschuldigt bitte.

    Nun zu meiner Frage...

    Ist es richtig das eine Waffe sobald sie ein F im Fünfeck hat und eine PTB Nummer das ich diese frei besitzen darf?

    Gruß jerpil

  • Ist es richtig das eine Waffe sobald sie ein F im Fünfeck hat und eine PTB Nummer das ich diese frei besitzen darf?

    Ist so Falsch!
    F im fünfeck ist richtig.
    Aber in verbindung mit PTB dann im viereck bedeudet Mäusekaliber 4mm oder 6mm Flobbert war bis 1970 frei, heute nicht mehr.

  • Stimmt die PTB Nummer ist im Viereck.........

    Kann man so was bei der Polizei abgeben?
    Oder was macht man mit sowas?

    Du machst die Waffensachkunde und beantragst eine Grüne WBK im entsprechenden Kaliber.
    Ein bedürfnis brauchst dafür nämlich nicht. Nur eben die Sachkunde um die WBK zu bekommen.
    Gehe mal davon aus es geht um ein Erbstück dann könntest auch so eine Erben WBK beantragen.
    Aber dann wird die schussunfähig gemacht.

  • F im fünfeck ist richtig.
    Aber in verbindung mit PTB dann im viereck bedeudet Mäusekaliber 4mm oder 6mm Flobbert war bis 1970 frei, heute nicht mehr.

    Äh, sorry, jetzt komme ich nicht mehr mit.
    Das :F: haben wir doch erst seit 1971, oder?

    @jerpil was hast Du denn da genau vor Dir?

  • Weiß ich ja, aber wie können da PTB im Viereck und F im Fünfeck gleichzeitig drauf sein?

  • Das Ding ist winzig......



    Eine Waffensachkunde habe ich 2006 gemacht. Ist diese noch gültig? Wenn ja wie funktioniert das dann? Bzw. Welche Kosten entstehen dabei? Sorry für die vielen Fragen nur kenne ich mich nicht aus und will nichts falsch machen. Möchte dem nächst im Schützenverein tätig werden und mir das nicht wegen sowas versauen.

  • Eine Waffensachkunde habe ich 2006 gemacht. Ist diese noch gültig? Wenn ja wie funktioniert das dann?

    Dazu wendest Du Dich vertrauensvoll an Deine zuständige Verwaltung.
    Wer genau das bearbeitet ist Regional unterschiedlich.
    Anträge kann man oft schon online herunterladen.
    Besser ist aber vorher anrufen, denn das WaffG wurde ja gerade
    verschärft und die Auflagen für Deine Waffe könnten sich auch
    verändert haben. (Stichwort Aufbewahrung)

  • Besser ist aber vorher anrufen, denn das WaffG wurde ja gerade
    verschärft und die Auflagen für Deine Waffe könnten sich auch
    verändert haben. (Stichwort Aufbewahrung)

    Wenn er kein A oder B Schrank hat könnte nicht nur sondern wird.

    Hast auch schon eine WBK oder nur die Sachkunde?
    Hintergrund der Frage nach 5 Jahren wird bei den meisten Behörden ohne WBK nicht anerkannt.

  • Gibts da Probleme wenn ich das Ding jetzt schon besitze? Bzw die wollen doch bestimmt wissen wo die her ist. Kann ich da einfach sagen war im Opa hab ich geerbt und die möchte ich behalten.

    Wenn ich für das Ding extra ein Waffenschrank anschaffen müsste wäre das aber etwas oversized.
    Da müsste ich mir echt über legen ob sich das lohnt.

  • @Nosferatu2008

    Ich habe nur die Sachkunde hab Mal neben bei im Sicherheitsbereich gearbeitet und müsste dafür einen 34a Schein machen. Und die Waffensachkunde wurde da kostenlos mit Angeboten und ja was man hat hat man da habe ich die Grade mitgemacht.

  • Gibts da Probleme wenn ich das Ding jetzt schon besitze? Bzw die wollen doch bestimmt wissen wo die her ist. Kann ich da einfach sagen war im Opa hab ich geerbt und die möchte ich behalten.

    Mit der Aussage könntest Du schon übel an Deiner Zuverlässigkeit sägen.

    Möchte dem nächst im Schützenverein tätig werden und mir das nicht wegen sowas versauen.

    In Obhut geben ist jetzt nach der Änderung des WaffG auch nicht mehr einfach so zu machen.
    Letztlich wäre wohl die Empfehlung, wie @Floppyk schon geschrieben hat, das Ding sauber
    bei der Polizei ab zu geben.
    Und da Du es jetzt hier schon breitgetreten hast, auch quittieren zu lassen.

  • Gibts da Probleme wenn ich das Ding jetzt schon besitze? Bzw die wollen doch bestimmt wissen wo die her ist. Kann ich da einfach sagen war im Opa hab ich geerbt und die möchte ich behalten.

    Das Ding befindet sich wahrscheinlich illegal in deinem Besitz. Eine nachträgliche Legalisierung ist m.E. nicht möglich.
    Und ja, wer eine Waffe erwirbt und diese auf eine WBK eintragen lässt, muss auch angeben woher diese stammt. Das wird mit dem Waffenregister online abgeglichen und in die WBK im Feld "überlassen von" eingetragen.

    Wenn ich für das Ding extra ein Waffenschrank anschaffen müsste wäre das aber etwas oversized.

    Da es eine erlaubnispflichtige KW ist, nach aktueller Regelung in einem "0" Schrank. Ein kleiner Waffenschrank dieser Klasse in Schuhkartongröße dürfte nicht unter 2 - 300 € zu bekommen sein.

  • Das Ding befindet sich wahrscheinlich illegal in deinem Besitz. Eine nachträgliche Legalisierung ist m.E. nicht möglich.
    Und ja, wer eine Waffe erwirbt und diese auf eine WBK eintragen lässt, muss auch angeben woher diese stammt. Das wird mit dem Waffenregister online abgeglichen und in die WBK im Feld "überlassen von" eingetragen.

    Man darf mich gerne Berichtigen.
    Aber viele von den Dingern haben nichtmal eine Serien Nr. Somit ist der Nachweis wo das Teil herkommt immer recht schwierig.


    Da es eine erlaubnispflichtige KW ist, nach aktueller Regelung in einem "0" Schrank. Ein kleiner Waffenschrank dieser Klasse in Schuhkartongröße dürfte nicht unter 2 - 300 € zu bekommen sein.

    Un da hat er leider absolut recht.

  • Das ist mir das alles nicht Wert. Ich werde morgen mal bei der Polizei nach fragen ob ich die bringen kann oder die die Waffe abholen.

    Danke an alle für die Antworten.

    Kann geschlossen werden.

  • Da es eine erlaubnispflichtige KW ist, nach aktueller Regelung in einem "0" Schrank.

    Die Mäusekaliber dürfen in einen A-Schrank.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.