Bedürfnis WBK

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.398 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2017 um 17:49) ist von Paramags.

  • Angenommen eine Person bekommt eine WBK.
    Muss dann ständig ein Bedürfnis fortbestehen, um die WBK weiter zu besitzen?

    Das Bedürfnis sei: Sportschütze

    Darf man dann aus dem Verein wieder austreten und mit dem Schießsport aufhören gleichzeitig aber die WBK weiter behalten?

  • Also, entweder Du bist Sportschütze oder Du machst ne Security-Firma auf. Das sind schonmal
    zweierlei Schuhe. Und nur weil Du ne Security bist hast Du noch lange nicht das Anrecht auf eine WBK
    oder gar den Waffenschein so einfach bekommst. Als Sportschütze musst Du regelmäßiges Training
    nachweisen können, sprich, wen Du deine WBK mal hast und du schießt zwei Jahre lang nicht und
    die Behörde überprüft Dich dann kannst Du davon ausgehen dass deine WBK infrage gestellt wird. Dann
    musst Du schon nachweisen können WARUM Du nicht geschossen hast.

    Gruß
    Thomas

    PS: Diese unqualifizierten Antworten werden bitte unterlassen, habe diese auch gelöscht!

  • Sportschütze und Bewacher sind getrennte Bedürfnisse. Jedes Bedürfnis für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ist auch aufrecht zu erhalten. Entfällt z.B. durch Vereinsaustritt die über das Sportschützenbedürfnis erworbene Waffe, wird die Behörde nachfragen, wie das Bedürfnis aufrecht erhalten werden soll. Anderenfalls wird die Behörde die WBK widerrufen und den Besitzer auffordern seine Waffe(n) entweder an einem Berechtigten zu übergeben oder diese unbrauchbar zu machen.
    Nur das Bedürfnis als Erbe unterliegt nicht dem Nachweiszwang zum Bedürfnis.

    Wenn man nun aber seine als Sportschütze erworbene Waffen behalten will und hat z.B. ein anderweitiges Bedürfnis als Jäger bekommen, so kann man das umtragen lassen. Dann muss aber der Jagdschein immer gelöst werden.

    Nachtrag:
    Die Vereine (nicht Verband) sind nach § 14 WaffG verpflichtet die Mitglieder der Behörde zu melden, wenn diese aus dem Verein austreten und Bedürfnisse als Sportschütze bekommen haben.

  • Wenn ich einem Mitglied eine Kündigung ausstelle oder dieser Kündigt, sende ich die Bestätigung auch gleichzeitig zur Behörde.
    Ich möchte mir keine Probleme machen und somit erledige ich das in einem Wisch.

    Wenn in unserem Verein jemand kommt und fragt wie er eine Waffe bekommt, verweisen wir an die Behörde.
    Die können einem ganz genau sagen wie das funktioniert.
    Wie bekomme ich eine Waffe ist bei uns erst einmal die falsche Frage.
    Ich möchte schießen ist da schon etwas anderes.
    Idioten können aber auch auf dem Absatz umdrehen, die hätten in der Gruppe keine Chance.
    Dafür gibts dann die Probezeit.

  • Ich möchte gerne eine WBK um mein Leben zu schützen. Dafür würde halt gerne auch ein Jahr in einen Schützenverein um die Formalien zu erledigen.
    Wenn mann aber ständig im Verein sein muss ist das nichts für mich.

    Ich sehe es zudem nicht ein, dass sich ein Politiker als gefährdete Person bezeichnen darf und ich nicht, da vor dem Gesetzt alle Menschen gleich sind.

    Die Schweiz oder Österreich sind nicht weit.
    Als Ingenieur werde ich dort gut Fuß fassen können.
    In einem Jahr noch schnell den Master hier auf Staatskosten machen und dann bloß weg aus diesem sinkenden Wrack.

  • Ich sehe es zudem nicht ein, dass sich ein Politiker als gefährdete Person bezeichnen darf und ich nicht, da vor dem Gesetzt alle Menschen gleich sind.

    Der Politiker kann kein Hehl aus seiner Parteizugehörigkeit machen.

    DU müßtest Deine politische fixierung eigentlich nicht öffentlich machen.

  • Wenn du dein Forumname auch im echten Leben mit dir rumträgst stimm ich dir zu AFD, du bist ne gefährdete Person 8|

    W124 - Die Karosse der Bosse

  • Ich möchte gerne eine WBK um mein Leben zu schützen. Dafür würde halt gerne auch ein Jahr in einen Schützenverein um die Formalien zu erledigen.
    Wenn mann aber ständig im Verein sein muss ist das nichts für mich.

    Jeder sucht sich seine Feinde selber aus..