Schiessen im Garten: Kann-Bestimmung?

Es gibt 144 Antworten in diesem Thema, welches 16.024 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2017 um 00:57) ist von Jhary.

  • Einigen wir uns doch einfach auf Folgendes:

    1. Am besten ist es, wenn man im Garten einen Schießstand hat, der es unmöglich macht, dass das Projektil das Grundstück verlassen kann.

    2. Sollte man nicht solch einen Schießstand haben und trotzdem schießen möchten, dann sollte man trotzdem drauf achten, dass die Kugel das Grundstück nicht verlassen kann, was allerdings nicht zu 100% gegeben ist.

    2.1 Will man das so machen, sollte man drauf achten, dass es keiner mitbekommt und wenn doch, sicherstellen, dass der Nachbar damit kein Problem hat.

    3. Faustregel: Gibt man acht darauf, dass man mit seiner Ballerrei keinem auf die Nerven geht und auch keinem Schaden zufügt, dann sollte nichts passieren können.
    Sollte doch was passieren, dann hat man eben Pech gehabt und hätte besser weiter im Keller geschossen.

    Fazit: Lasst es drauf ankommen oder eben nicht....wenn ihr wissen wollt, ob ihr es dürft, dann müsst ihr es drauf anlegen das was passiert (Polizei, etc.) und seht eben was das für Folgen hat.
    Wer auf Nr. Sicher gehen will....bleibt im Keller oder der Garage.

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    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

    Einmal editiert, zuletzt von EgonM (10. April 2017 um 17:52)

  • Worüber wird den hier diskutiert, wenn das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann ? Das ist doch wirklich eindeutig.

    Wenn das Forum mit am Waffengesetz beteiligt wäre, würde es wahrscheinlich noch schlimmer ausfallen als es jetzt ist.

  • Mmm ja...Im Prinzip hast du Recht aber die Auslegung ist doch schon irgendwie schwammig.
    Klar klingt das auf den ersten Blick Eindeutig, wenn man sich das aber mal auf der Zunge zergehen lässt, dann ist es schon weniger eindeutig....finde ich.

    Davon mal abgesehen, kommen noch die Erfahrungen der Leute hinzu, die im Zweifelsfall schon ihr Leben lang im Garten schießen, ohne das was passiert ist. Eben weil es keinen juckt ^^

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  • Davon mal abgesehen, kommen noch die Erfahrungen der Leute hinzu, die im Zweifelsfall schon ihr Leben lang im Garten schießen, ohne das was passiert ist. Eben weil es keinen juckt ^^

    Eben, verantwortungvoll damit umgehen, auch wenn man auch mal die gesetzliche Grauzone damit verlässt. Ich kann auch auf dem Rummel an der Schiessbude mich um 180° drehen und in die Meute losballern. Ist wahrscheinlich bisher aber noch nicht passiert.
    Wer 100'% sicher sein will, stellt das eben sicher, das es nicht passieren kann.

  • Hallo Leute
    Vor ca 25 Jahren hatte ich mal Besuch von den Ordnungshüter, eben weil ich mit einem LG im Garten geschossen habe. Also vom Garten auf eine Scheibe in der Scheune. Das Projektil hätte unter normalen Umständen das Grundstück keinesfalls verlassen können.

    Das Problem war der Nachbar. Der fand es OK des Sonntags seinen Rasen zu mähen, aber nicht OK von mir ein paar Scheiben zu lochen (das heißt bei uns "vermeidbarer Lärm").

    Ich will mir gar nicht ausmalen was da HEUTZUTAGE los wäre.
    110% Zustimmung Egon M. zu Deinem Punkt 3 Faustregel.

  • Man kann aber auch mega Glück haben.
    Habe nen Bekannten, dessen Nachbar im damals dabei immer ganz gefesselt zugesehen hat ^^.

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  • Hehehehehehe xD

    Nee der stand am Zaun und hat dem stundenlang und wortlos dabei zugesehen.
    Wie hypnotisiert.

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  • Hehehehehehe xD

    Nee der stand am Zaun und hat dem stundenlang und wortlos dabei zugesehen.
    Wie hypnotisiert.

    das war nicht der nachbar, das war ein besonders großer gartenzwerg, der da im garten stand..... ..... B-]

    zum ausgangspost: das große missverständnis besteht schon darin, dass es sich hier EBEN NICHT um eine kann-vorschrift handelt, deshalb gibt es auch kein ermessen. eine ermessens- oder kann-vorschrift liegt nur dann vor, wenn der eintritt der rechtsfolge in das ermessen dessen gelegt wird, der zugleich auch durch das gesetz ermächtigt wird.

    beispiel: "wenn voraussetzung x, y und z vorliegen, kann derundder diesunddas tun......."

    das "sofern das geschoss.....nicht kann" im vorliegenden fall ist hingegen ein tatbestandsmerkmal, also eine voraussetzung für eine separate rechtsfolge (nämlich die zulässigkeit des schießens). nach dem klaren wortlaut und der zielsetzung der norm (keine gefährdung oder belästigung dritter außerhalb des grundstücks) ist somit das "können" hier iSv "physikalischer möglichkeit" zu sehen. wer folglich mittig in seinen 100-hektar-ländereien steht und seine 20-euro-walther-federdruck-plastikplempe schießt, erfüllt diese voraussetzung. wer das ganze auf seinem 20-qm-hof mit einer echten waffe macht, erfüllt die voraussetzung nicht.

    hoffe das hilft.....

  • moin. vorschlag zur güte:

    wir warten bis was passiert und einer verknackt wird, und dann besprechen wir das als fallstudie noch mal durch, was dann ja 1a zu machen geht anhand akten und urteil.

    dann wissen wir es ganz genau.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • ach dem klaren wortlaut und der zielsetzung der norm (keine gefährdung oder belästigung dritter außerhalb des grundstücks) ist somit das "können" hier iSv "physikalischer möglichkeit" zu sehen. wer folglich mittig in seinen 100-hektar-ländereien steht und seine 20-euro-walther-federdruck-plastikplempe schießt, erfüllt diese voraussetzung. wer das ganze auf seinem 20-qm-hof mit einer echten waffe macht, erfüllt die voraussetzung nicht.

    hoffe das hilft.....

    Nein, wie kann es auch.
    Du interpretierst da auch nur etwas rein, was so nicht im Gesetz steht.
    Das Geschoß kann das Grundstück nicht verlassen wenn z.B. in einen hinreichend großen Kugelfang geschossen wird.
    Damit erfülle ich die Bedingung im WaffG auf meinem 20qm Hof.
    So einfach stehts im Gesetz. Es gibt keine Durchführungsverordnung oder auch nur Hinweise (Es sei denn jemand legt die hier vor) das andere Maßnahmen zu treffen sind.
    Oder hast du schon mal eine allseitig geschlossene Schiessbude gesehen oder einen allseitig geschlossenen Wald in dem FT geschossen wird?

  • Ich denke es geht um die Fahrlässigkeit...eben weil keine "Gebrauchsanweisung" im Gesetzt zu finden ist und wer mal in so ein Gesetzbuch reinschaut, der wird merken, dass das all zu oft der Fall ist...
    Wenn du schießt und beim Schießen, vorausgesetzt du schießt auf deinen Kugelfang und bist nicht besoffen oder vermittelst sonst in irgend einer Weise den Eindruck, dass du mega der Psycho bist, dem man nicht mal ne stumpfe Schere anvertrauen sollte, dann dürfte das in Ordnung gehen.
    Dahingehend in Ordnung gehen, dass bei normalen Schießen, die Kugel in der Weise, wie sie im Normalfall verwendet wird, das Gelände "eigentlich" nicht verlassen kann.
    Eben weil dein Kugelfang z.B. vor ner 2 auf 3 Meter Betonwand steht.

    Innerorts darfst du nicht mehr als 50 fahren.
    Was nicht heißt, das dein Auto nicht mehr als 50 fahren können darf.....

    Du darfst, meiner Meinung nach, einfach nicht in ne Richtung schießen, in der die Kugel das Grundstück verlässt.

    8) Federdruck-Only 8o
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  • Dahingehend in Ordnung gehen, dass bei normalen Schießen, die Kugel in der Weise, wie sie im Normalfall verwendet wird, das Gelände "eigentlich" nicht verlassen kann.
    Eben weil dein Kugelfang z.B. vor ner 2 auf 3 Meter Betonwand steht.

    Dann bin ich aus dem Schneider. :)
    Ich schieße auf eine 10m breite und 8m hohe Mauer.
    Rechts und links davon stehen unsere Hallen und die sind 7m hoch.

  • Genau das meine ich...
    Ich meine theoretisch kannst du sicher über die Halle schießen...in nem 45 Grad Winkel oder so.
    Aber in der Regel wirst du das nie tun.
    Selbst wenn ein Nachbar die Polizei anruft und die kommen, dann zeigt man denen deine Schießanlage und die werden dann ja wohl auch sehen, dass das sicher ist.

    Anders herum wäre es ja, wenn du deinem Nachbarn die leeren Bierdosen auf den Zaun stellst und die da runter holzt...^^

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  • Also in meinem gemieteten Garten hier in Aachen habe ich eine Schusslänge von 12 Metern, wenn ich vom Wohnzimmertisch aus schieße. Das Schussfeld begrenzt sich dadurch natürlich sehr und ich kann nicht nach links oder rechts zu weit ausschlagen, sonst treffe ich meine Terassenscheibe - bzw. mein Bücherregal. Mein Garten ist am Ende von einer ca 3 - 3,50 hohen Mauer abgegrenzt, zur linken Seite ist es auch noch mal 3 Meter - rechts davon ist es zwar offen aber von der Schussposition nicht mehr erreichbar.

    Mein Kugelfang ist gedämpft, in einer Kiste unter einer Tanne - daneben Sandsäcke. Also maximale Sicherheit.

    Die maximale Schussbahn liegt bei 1 Meter in Breite und Höhe und selbst wenn ich das Gewehr nach oben verreissen würde, würde die Kugel über eine Lagerhalle fliegen und eine ca. 20 Meter hohe Mauer treffen. Und dennoch regen sich Nachbarn regelmäßig darüber auf und rufen bei Grün-Weiss Aachen an, aber das ist nun mal so in einer Stadt, generell alles was der Nachbar macht - stört. Ob das ein Gasgrill ist der zuviel qualmt, oder ein Küchenfenster aufsteht nach dem braten - es gibts immer einen Grund sich zu beschweren.

    Als alleiniger Nutzer des Gartens, andere Mieter dürfen diesen Garten nicht betreten, ist das was ich dort mache nach dem Gesetz legal? Und wenn ich auf meinen auf dem Boden unter einer Tanne abgestellten sicheren Kugelfang schieße mit einer freien Waffe ist das auch noch legal - schließlich habe ich die Wohnung mit Garten gemietet?

    Aus Rücksicht zu anderen Anwohnern, wird ausschließlich aus dem Wohnraum mit Schalldämpfer geschossen. Erfahrungen haben gezeigt, das Anwohner immer recht panisch reagieren, wenn sie eine Waffe sehen.