Heutiger Beschluß des EU-Parlaments.

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.001 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. März 2017 um 22:00) ist von eiischbinsnur.

  • Was denkt ihr um welche Schreckschuß es handeln würde? Welche Modelle werden verboten?

    http://www.dsb.de/aktuelles/meld…ffenrichtlinie/

    Ich befürchte unsere geliebte Erma EGR 66 könnte das treffen...

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

    Einmal editiert, zuletzt von fatfrets (14. März 2017 um 20:19)

  • Überlese ich etwas, oder haste was missverstanden?

    Im verlinkten Bericht (und auch in anderen Berichten) ist von Schreckschuss Waffen doch garnicht die Rede. Falls ich das richtig verstehe, geht es darum, dass Waffen die vorher Scharf waren und zu unscharfen umgebaut werde das auch bleiben. Sprich damit aus unscharfen Waffen garantiert keine scharfen werden, auch bei Film oder Theater. Schreckschuss Waffen werden doch schon bei der Produktion "anders gebaut" anhand des Zinkgusses und der Laufsperre.

    In anderen Berichten stand noch u.a. drin das vollautmatische Waffen verboten werden sowohl für Jäger als auch Sportschützen.

    Rechtliches: Angaben ohne Gewähr.
    alles andere: Angaben können Sprachstile wie Übertreibungen oder Satire enthalten.


    Patrick Jane: "Ich hab auch eine Pistole. Sie heißt Lisbon." (The Mentalist) :thumbsup:

  • PDF muß man lesen. Steht alles da.

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Na ja... lassen wir uns überraschen was damit gemeint ist...

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Ich würde davon ausgehen, dass für DE alle Waffen mit PTB-Zeichen als unter Absatz 1 fallend angesehen werden. Das ist schließlich der Hauptzweck der PTB-Prüfung. Wenn wir im Herbst eine rot-grün-rote Regierung haben, ist natürlich einiges denkbar, aber das wäre dann nicht die Schuld der EU.

  • Ausweislich dessen, was Old Surehand da zitiert, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Änderungen für die Art Schreckschusswaffen geben, die heute schon ein PTB-Prüfzeichen tragen.

    Dem Gesetzgeber geht es darum, dass Gas-Signal-Alarm-Waffen nicht so umgebaut werden können, dass damit Geschosse verschossen werden können.

    Das ist bei den PTB-Waffen schon heute in ausreichendem Maße sichergestellt (Laufsperren, versetzte Bohrungen bei Revolvertrommeln etc.).

    Von daher halte ich die Befürchtung, dass einige Mitgliedsstaaten jetzt auf die Idee kommen, nur noch SSWen mit komplett zugebautem Lauf als erforderlich nach o.g. Logik anzusehen, für unbegründet. Die Verwendung des Begriffs "Gaswaffen" iVm der offenkundigen Zielsetzung des neuen Rechts zeigt, dass es keine grundlegenden Bedenken gegen Reizstoffe verschießende SSWen gibt, sondern nur gegen solche, die in "scharfe" Waffen umgebaut werden können. Dass weiterhin Reizstoffe verschossen werden können, scheint offenkundig toleriert zu werden.

    Nur meine 2 Taler, basierend auf meiner juristischen Vorbildung (wenn auch nicht mit Spezialgebiet Waffenrecht).