Was denkt ihr um welche Schreckschuß es handeln würde? Welche Modelle werden verboten?
http://www.dsb.de/aktuelles/meld…ffenrichtlinie/
Ich befürchte unsere geliebte Erma EGR 66 könnte das treffen...
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Was denkt ihr um welche Schreckschuß es handeln würde? Welche Modelle werden verboten?
http://www.dsb.de/aktuelles/meld…ffenrichtlinie/
Ich befürchte unsere geliebte Erma EGR 66 könnte das treffen...
Überlese ich etwas, oder haste was missverstanden?
Im verlinkten Bericht (und auch in anderen Berichten) ist von Schreckschuss Waffen doch garnicht die Rede. Falls ich das richtig verstehe, geht es darum, dass Waffen die vorher Scharf waren und zu unscharfen umgebaut werde das auch bleiben. Sprich damit aus unscharfen Waffen garantiert keine scharfen werden, auch bei Film oder Theater. Schreckschuss Waffen werden doch schon bei der Produktion "anders gebaut" anhand des Zinkgusses und der Laufsperre.
In anderen Berichten stand noch u.a. drin das vollautmatische Waffen verboten werden sowohl für Jäger als auch Sportschützen.
PDF muß man lesen. Steht alles da.
Top Venting Guns Only wir kommen.
...die nunmehr neue Einstufung von SSW´s lässt durchaus Sorge zu. Oder..?
The new, EP-accepted EU directive modification do not effect the classical gas-alarm guns, especially not the PTB ones.
The converted ones (salut) can be affected however.
Na ja... lassen wir uns überraschen was damit gemeint ist...
Zitat von EU-RichtlinieAlles anzeigen
Artikel 10a
(1)
Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Objekte mit einem Patronenhalter, die dafür ausgelegt sind, nur Platzpatronen, Reizstoffe, sonstige aktive Substanzen oder pyrotechnische Signalpatronen abzufeuern, nicht so umgebaut werden können, dass damit Schrot, Kugeln
oder Geschosse mittels einer Treibladung abgefeuert werden können.
(2)
Die Mitgliedstaaten stufen Objekte mit einem Patronenhalter, die dafür ausgelegt sind, nur Platzpatronen, Reizstoffe, sonstige aktive Substanzen oder pyrotechnische Signalpatronen abzufeuern, und die so umgebaut werden können, dass damit Schrot, Kugeln oder Geschosse mittels einer
Treibladung abgefeuert werden können, als Feuerwaffen ein.
(3)
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, um technische Spezifikationen für Schreckschuss-
und Signalwaffen festzulegen, die am odernach dem ... [15 Monate nach dem Datum des Inkrafttr
etens dieser Änderungsrichtlinie] in der Union hergestellt oder in die Union eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass diese nicht so umgebaut werden können, dass damit Schrot, Kugeln oder Geschosse mittels einer Treibladung abgefeuert werden können. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 13b Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. Die Kommission erlässt den ersten dieser Durchführungsrechtsakte bis zum ... [15 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsrichtlinie].
Ich würde davon ausgehen, dass für DE alle Waffen mit PTB-Zeichen als unter Absatz 1 fallend angesehen werden. Das ist schließlich der Hauptzweck der PTB-Prüfung. Wenn wir im Herbst eine rot-grün-rote Regierung haben, ist natürlich einiges denkbar, aber das wäre dann nicht die Schuld der EU.
Ausweislich dessen, was Old Surehand da zitiert, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Änderungen für die Art Schreckschusswaffen geben, die heute schon ein PTB-Prüfzeichen tragen.
Dem Gesetzgeber geht es darum, dass Gas-Signal-Alarm-Waffen nicht so umgebaut werden können, dass damit Geschosse verschossen werden können.
Das ist bei den PTB-Waffen schon heute in ausreichendem Maße sichergestellt (Laufsperren, versetzte Bohrungen bei Revolvertrommeln etc.).
Von daher halte ich die Befürchtung, dass einige Mitgliedsstaaten jetzt auf die Idee kommen, nur noch SSWen mit komplett zugebautem Lauf als erforderlich nach o.g. Logik anzusehen, für unbegründet. Die Verwendung des Begriffs "Gaswaffen" iVm der offenkundigen Zielsetzung des neuen Rechts zeigt, dass es keine grundlegenden Bedenken gegen Reizstoffe verschießende SSWen gibt, sondern nur gegen solche, die in "scharfe" Waffen umgebaut werden können. Dass weiterhin Reizstoffe verschossen werden können, scheint offenkundig toleriert zu werden.
Nur meine 2 Taler, basierend auf meiner juristischen Vorbildung (wenn auch nicht mit Spezialgebiet Waffenrecht).