Zielpunktbeleuchtung

Es gibt 138 Antworten in diesem Thema, welches 12.539 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2017 um 23:56) ist von Musashi.

  • Hallo,
    mit dem Wissen, dass es bei genauer Betrachtung des Waffengesetzes immer wieder Möglichkeiten gibt, legal etwas zu machen, was dieses Gesetz umgeht (siehe erfolgreich bei Verminator, Jet Protektor etc.) stellt sich bei mir die Frage, ob es verboten ist, einen Laser unter eine Waffe zu setzen, der einen Kreisring erzeugt. Ein "normaler Laser beleuchtet das Ziel, das ist nicht erlaubt, das ist klar. Ein Kreisring-Laser beleuchtet das Ziel nicht, weil es in der Mitte ist und somit nicht beleuchtet ist. Der Laser bekommt keine Vorrichtung zur Waffenmontage, sondern wird nur in eine Bohrung im Schaft unter dem Lauf gesteckt.
    Waffengesetz oder nicht ?

    Gruß
    lzf10

  • Alleine schon nur bei einem Laser / Laserpointer muß man Gesetze einhalten. Aber da auch der Kreis-Laser indirekt das Ziel markiert würde ich sagen, verboten.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Und was soll das genau bringen?
    Entschuldigen Sie, könnten sie sich bitte mal in den Kreis stellen? Nein, zu nah dran, jetzt haben sie den Kreis auf der Brust, das ist verboten... gehen Sie bitte etwas zurück... noch ein Stück. Danke, so stehen bleiben und bitte nicht mehr bewegen! :P

  • Einfach machen, auf einen Polizisten halten und dann wird die Antwort auf deine Frage auch prompt kommen. Wird sicherlich in der Justizliteratur gesetzlich verankert und dann können sich alle daran orientieren. Zumindest hast du dann zur Rechtsfindung einen Beitrag(...womöglich den ersten und letzten...) geleistet...

  • Über einige Antworten muss ich mich doch schon sehr wundern. Noch einmal, für die etwas langsameren: Mit dem Hintergrund, etwas zu umgehen und dem Wissen, dass es bei Verminator und Jet Protektor einfach nur darum geht, GENAU die Buchstaben des Gesetzes anzugehen. Der Laser hätte keine Vorrichtung zum Befestigen an einer Waffe, sondern ist nur rund, also formschlüssig in einer Bohrung. Der Zielpunkt ist für mich der Bereich, er von der Kugel getroffen wird und nicht ein ganzes Haus oder ein Elefant. Wenn dieser Bereich nicht beleuchtet wird, ist doch die Vorgabe des Waffengesetzes erfüllt.

  • Hi!

    Formschlüssig in einer Bohrung= an der Waffe befestigt=VERBOTEN!

    Leuchtring um das Ziel= Ziel kann von Streulicht beleuchtet werden= Ziel beleuchtet=VERBOTEN!

    Grüße,

    Thorsten

  • Er will dass doch gar nicht begreifen sondern sucht Publikum für seine "Gesetzeslücke"... :klo:

  • Bravo Chrisbeard, endlich hast Du das begriffen. Es geht um eine Gesetzeslücke. Das ist etwas absolut Legales. Wenn so etwas möglich ist, warum nicht. Wenn mir vorher jemand gesagt hätte, dass der Jet Protektor, wie vom BKA bestätigt, keine Anscheinswaffe ist, hätte ich das auch nicht geglaubt. Das der Verminator nach dem Gesetz eine Spielzeugwaffe ist (auch vom BKA bestätigt), die auf 60m tödliche Pfeile verschießt, interessiert auch nach dem Gesetz niemand, alles legal.
    Zurück zu Bastelfreak. Vielleicht hast Du recht, dass der Laser durch eine Bohrung an der Waffe befestigt ist. Andere Variante: Die Bohrung am Schaft ist zur Hälfte axial aufgefräst. Ich halte den Laser mit der linken Hand und drücke ihn formschlüssig in die Halbbohrung. Wenn ich die Hand wegnehme, fällt er ab, kann also nicht befestigt werden.
    Deine Aussage zum Streulicht nehme ich definitiv so nicht hin. Es geht nicht um eine Taschenlampe, sondern um einen Präzisionslaser. Abgegrenzt scharf produziert er nur einen Kreisring.
    Das sich einige hier im Forum zum Teil so unsinnig und oberflächlich äußern begreife ich wirklich nicht. Ich hatte an sich eine vernünftige Diskussion erwartet. Ich habe nichts Illegales vorgeschlagen, sondern möchte nur die genaue Definition des Waffengesetzes
    diskutieren. Es geht nicht darum, was das Gesetz meint, sondern um das was schwarz auf weiß da steht.

  • Ein Genie, dass da die letzten 40 Jahre niemand drauf gekommen ist :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    Ist natürlich trotzdem immer noch verboten

    Btw.
    Wie das Gesetz zu interpretieren ist sagt dir dann der Richter schon.

  • Vor 40 Jahren hat es solche Laser noch nicht gegeben. Ob verboten oder nicht, scheint Ihr ja alle besser zu wissen. Da ja hier anscheinend alle Anwälte und Richter (oder selbst Genies) sind, hat diese Diskussion ja anscheinend keinen Sinn.
    Wie schon richtig geschrieben, die richtige Ausführung muss dann ein Richter bewerten.

  • So, ich versuch das mal anders:

    Ein Richter wird das Gesetz IMMER so auslegen, das es dem Wohle der Allgemeinheit dient!

    Bei Waffengesetzen und Verboten also immer gegen uns!

    Ein Laser, egal wie scharf gebündelt (ich arbeite da beruflich u.a. mit) erzeugt IMMER ein Streulicht.

    Je nach Fläche mal mehr, mal weniger.

    In diesem Falle wird ein Richter auch das kleinste bisschen Streulicht gegen den Anwender als Beleuchtung auslegen!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Liest man das WaffG, so ist es eindeutig und die Frage stellt sich nicht:

    Zitat


    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder
    Zielpunktprojektoren);

  • Ok, dann muss ich doch nochmal antworten. Also, dass die Auslegung des Gesetzes
    oftmals (unberechtigterweise) gegen den Beschuldigten gemacht wird, ist mir schon klar. Das das Gesetz zum Wohle der Allgemeinheit sein muss, ist auch klar, da gebe ich Dir ja völlig recht, ist ja auch sinnvoll. Das das Waffengesetz aber ja wohl in einigen Dingen völlig übertrieben ist und in anderen Dingen völlig offen ist, möchte ich ja nur damit darstellen.
    Ich arbeite beruflich auch mit Lasern in der Forschung. Meine Angabe wäre jetzt, zum Beispiel auf eine Entfernung von 20m ein handtellergroßer Kreis.Das dürfte ohne Streulicht durchaus möglich sein. Wenn ich dann ganz sicher gehen will, baue ich das Ding unter den Verminator und baue es also nach dem Gesetz nicht unter eine Waffe.
    Zu Floppy: Es ist eine Definitionssache, was das Ziel ist. Ist es, wenn ich auf ein Wildschwein ziele das gesamte Wildschwein, oder ist es der Bereich, den ich anvisiere und der dann von der Kugel getroffen wird. Dieser Bereich würde nicht beleuchtet, 1.4.2.1 greift also nur, wie man das definiert.

  • Eine Markierung ist eben nicht näher definiert und unerheblich, ob diese nun ein Ziel ringförmig umfasst oder punktgenau anstrahlt. Das ist unerheblich. Eine Markierung bedeutet schon eine Hervorhebung eines ausgewählten Gegenstandes, Wortes oder Zieles aus einer Menge heraus, ohne genau auf die Art der Markierung hinweisen zu müssen.
    Daher stellt sich die Frage nicht. Weiterführend kann man noch auf die Feinheiten hinweisen, ob die in Zielfernrohren eingebaute Laserentferungsmessung mittels (unsichtbaren) Lasers schon bei diesem Verbot relevant ist. Das ist sie nicht, weil sie das Ziel nicht markiert, sondern nur extrem kurz zur Messung anstrahlt. Das ist eindeutig nicht zur Markierung als Zielerfassung benutzbar. Sobald eine Beleuchtung zur Zielerfassung nutzbar ist und diese zur Waffenmontage geeignet ist, ist das Ding verboten. Übrigens unabhängig der Sichtbarkeit, also Wellenlänge der verwendeten Lichtquelle.

  • Es ist eine Definitionssache, was das Ziel ist. Ist es, wenn ich auf ein Wildschwein ziele das gesamte Wildschwein, oder ist es der Bereich, den ich anvisiere und der dann von der Kugel getroffen wird

    Diese bestechende Logik wird jeden Juristen überzeugen. Garantiert. Und weißt du was: Ostwind ist auch verdammt kalt, egal aus welcher Richtung er weht...

  • EINDEUTIG markieren ist für mich, wenn ich einen Punkt auf etwas richte. (Normaler Laser) Durch den Kreis könnte auch der Bereich ausserhalb des Kreises gemeint sein, ist das der Bereich, den ich anvisiere? Ich sag ja, alles eine Definitionssache. Da der Bereich innerhalb des Kreises ja größer ist, als z.B. der Bereich eines Kreises von 8mm, den eine Kugel abdecken würde, ist ja keine hundertprozentige Markierung gegeben.
    Es geht nicht um bestechende Logik, sondern um Auslegung schwarz auf weiß !

  • Vor 40 Jahren hat es solche Laser noch nicht gegeben. Ob verboten oder nicht, scheint Ihr ja alle besser zu wissen. Da ja hier anscheinend alle Anwälte und Richter (oder selbst Genies) sind, hat diese Diskussion ja anscheinend keinen Sinn.
    Wie schon richtig geschrieben, die richtige Ausführung muss dann ein Richter bewerten.

    Mal ganz davon abgesehen dass es Ende der 70er schon Laservisiere gab, 1978 rüstete SureFire einige Colt Trooper damit aus, ähnlich des Lasers den man im Film Terminator im Jahr 1984 sieht, lautet der Passus anno 1976 im Waffengesetz, "Vorrichtungen die zum anleuchten oder anstrahlen des Zieles bestimmt sind". Ein Laser macht nichts anderes.
    Das kannst dir drehen und wenden wie du willst, war, ist, und bleibt verboten.
    Zuständig ist in diesem Fall wohl das BKA, stelle deine Frage dort !