Zoraki 917 aus der Türkei

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.823 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. November 2016 um 08:31) ist von Flammpanzer.

  • Hallo Leute!

    Ich habe mich jetzt auch hier angemeldet und eine Frage auf die ich leider nicht die passende Antwort gefunden habe. Ich möchte mir eine Zoraki 917 kaufen und habe die Möglichkeit diese aus einem anderen EU-Land zu erwerben was eine Ersparnis von ungefähr 60€ gegenüber den Preisen der online-Händler in Deutschland ausmachen würde.
    Meine Frage ist nun wie folgt: es handelt sich 1:1 um das gleiche Modell welches hier mit PTB 947 vertrieben wird, da es sich allerdings um eine Waffe handelt die nicht für den deutschen Markt produziert wurde befindet sich kein PTB-Aufdruck auf der Waffe. Was muss ich beachten? Darf ich diese Waffe überhaupt einführen? Liebe Grüße

  • Nein. Für Waffen ohne PTB brauchst eine Erwerbsberechtigung. Kriegst du aber nicht.
    Du kannst die Waffe besitzen, darfst du aber nicht.

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Danke für die schnelle Antwort fatfrets, habe noch zwei kleine Fragen: da es sich ja um eine PTB-zertifizierte Waffe handelt nur eben ohne Aufdruck, besteht die Möglichkeit diesen auf der Waffe anbringen zu lassen oder selbst anzubringen?

  • Nein da du sie nicht nach DE verbringen darfst.
    Und ich wuerde nun die Finger still halten ... :knast:

    :umleitung:


    Diese "Waffe" die du dir da beschaffen willst , wird mit aller Wahrscheinlichkeit nich PTB Konform sein und hier deswegen keine Zulassung bekommen.
    Und selbst eine PTB Nummer aufbringen? Wenn du dir die Fingerverbrennen willst wegen 60 Euro....

  • Hallo Nordwolf84,


    vielleicht hast du überlesen was ich geschrieben habe, ich bin deswegen zur Frage gekommen weil es sich um eine Schreckschusswaffe handelt die auch in Deutschland vertrieben wird und PTB-konform ist, nur eben zu wesentlich teureren Preisen. Natürlich werde ich nicht wegen 60€ straffällig das versteht sich von selbst.

    Finde es allerdings etwas merkwürdig neue Nutzer mit so passiv-aggressiven Bildchen zu begrüßen - aber jedem wie er vermag.

  • Da ist nix aggressiv dran dich darauf hinzuweisen ,dass das was du vorhast illegal ist.
    Zudem wenn man 1+1 zusammenzaehlen kann , kann man sich zusammenreimen das man eine PTB Nummer eben nicht selbst aufbringen kann.
    Und ich wette die Variante die du da im Ausland gesehen hast ist nicht PTB-Konform. Die braucht nur im geringsten von dem Baumuster was bei der PTB vorliegt abweichen und Essig ist.
    Wie gesagt ist keine PTB drauf ist es erwerbscheinpflichtig und darf nicht von dir besessen oder gar nach Deutschland verbracht werden.
    Das ist nicht einmal WBK Inhabern mit europ. Feuerwaffenpass gestattet .
    Und gerade als "Newbie" wuerde ich an deiner Stelle froh drum sein das du vielleicht auch etwas schaerfer drauf gestossen wirst, ehe du aus Geiz ist Geil Metalitaet einen Verstoss gegen geltendes WaffG zu begehen. Das gibt der Sache ein bissl Nachdruck und zeigt dir auf das es eben kein Pappenstiel ist was du da vorhast/hattest.

    Btw. Meinem Kenntnisstandes nach gehoert die Tuerkei nicht einmal zur EU.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (31. Oktober 2016 um 01:37)

  • Da kannst du auch gleich ne AK47 aus dem Ausland einführen,kommt Strafrechtlich aufs gleiche raus!

    Diese hat keine PTB und hat nur eine minimale Laufsperre,manche auch gar keine ,ohne diesen Stempel ist sie das gleichzusetzen wie eine Scharfe Schusswaffe.

  • Da kannst du auch gleich ne AK47 aus dem Ausland einführen,kommt Strafrechtlich aufs gleiche raus!

    Diese hat keine PTB und hat nur eine minimale Laufsperre,manche auch gar keine ,ohne diesen Stempel ist sie das gleichzusetzen wie eine Scharfe Schusswaffe.

    Was für ein totaler Schwachsinn...
    Man kann eine SSW ohne PTB nicht mit einer Scharfen AK47 vergleichen.

  • Was für ein totaler Schwachsinn...
    Man kann eine SSW ohne PTB nicht mit einer Scharfen AK47 vergleichen.

    Eine SSW ohne PTB ist rechtlich wie eine scharfe Waffe zu sehen, es waere ein Verstoss gegen das WaffG. Eine AK 47 faellt als Kriegswaffe unter das KWKG. Das ist strafrechtlich anders zu bewerten und wird mit hoeheren Strafen geahndet, als das WaffG vorsieht.

    Gruss
    pak9

  • Eine SSW ohne PTB ist rechtlich wie eine scharfe Waffe zu sehen, es waere ein Verstoss gegen das WaffG. Eine AK 47 faellt als Kriegswaffe unter das KWKG. Das ist strafrechtlich anders zu bewerten und wird mit hoeheren Strafen geahndet, als das WaffG vorsieht.

    Gruss
    pak9

    BlaBlaBla von unwissenden möchtegern Rechtswissern.

    Bei Gericht wird es drauf ankommen warum du dieses Stück "Eisen" in Besitz hast.

    Zur Sammlung oder Vorbereitung einer Straftat/Terrorismus/Staatsgefährdenden Straftat oder einfach nur weil du die Optik "GEIL" findest.
    Wie alt du bist? 12 - 30+?
    Aus welchem Land kommst du?
    Welche Religion verfolgst du?
    Wieviel Munition hast du im Besitz/gelagert?
    usw... bla ... bla... bla

    Ich könnte noch weitere Punkte aufzählen aber ich denke jeder normale Mensch kann sich diese denken.

    Ein 14 Jähriger würde 6 Monate Bewährung und 40 Sozialstunden bekommen.
    Ein 18 Jähriger ca. 12 Monate Bewährung und + 200 ST.
    Ein deutscher der die Waffe Geil findet um "Kriminelle Ausländische" Einbrecher abzuknallen würde wohl 18 Monate Freiheitsentzug bekommen.

    Ein Afrikaner/Syrer/Afghane o.ä. der dem Jihad nachgeht würde wohl Lebenslänglich bekommen.

    Es kommt in jedem Fall auf die jeweiligen Vorstrafen an und den Zweck der Beschaffung.

    d.h.

    Zitat

    Kauf dir deine Sachen beim Händler in deiner Nähe, dann hast du es auch nicht weit bei Reklamationen o.ä.


    /CLOSED

    4 Mal editiert, zuletzt von EnemyTarget (1. November 2016 um 01:33)


  • Es ist vollkommen Wurst wie das Gericht das deiner Meinung nach bewertet. Fakt ist das das KWKG härter bestraft wird als ein "einfacher" Verstoß gegen das Waffengesetz.


    -------> Lass es einfach bleiben und bezahl lieber 60€ mehr. Das ist den Stress nicht wert.

  • Markige Sprueche koennen fehlende Substanz nicht ersetzen!