Hi,
wie der Titel schon sagt, wie sieht die Rechtslage in Deutschland für solche Conversiongehäuse aus? Im Prinzip ist es weder eine Waffe noch verändert man dadurch die verbaute Waffe an sich.
Wer diese Conversiongehäuse nicht kennt hier ein link auf YT, https://www.youtube.com/watch?v=pO4FVP3hHWY und hier https://www.youtube.com/watch?v=jkvpX0M1bZo .
Diese könnte man ja rein theoretisch mit einer Zoraki 918 oder 917 betreiben? ;^) Die Frage ist natürlich ob die Maße einer 918er bzw. 917er mit dem Realsteelmodell insoweit übereinstimmt dass diese passt.
Noch zu erwähnen wäre dass diese Dinger einen stolzen Preis (300-600$) haben und eher (falls überhaupt hier in D erlaubt) für echte Enthusiasten unter den Schreckschussliebhabern interessant sein dürften.
Rein optisch wäre es sicherlich echt super. Man könnte sich quasi mal eben eine Schreckschuss MP selbst basteln.
EDIT: Ich sehe gerade es gibt bereits ein ähnliches Thema. :wacko: Sorry war wohl meine Doofheit die SuFu zu nutzen.