Ich hatte kürzlich eine Diskussion wegen der Rechtlichen Situation in Deutschland. Ich dachte bis jetzt, dass man auf seinem eigenen Befriedeten Grund, schießen darf. Bzw. Mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers. Und das, dass schießen auf Schießstätten nur für unter 18 Jährige gilt. Jemand hat aber steif und fest behauptet, dass man Armbrust ausschließlich auf Schießständen schießen darf. Also auch, wenn man über 18 ist.
Kann mich jemand aufklären, was nun stimmt?
Und ich hatte vor einiger Zeit sogar mal den Waffensachbeauftragten der örtlichen Polizei gefragt. Dieser meinte auch, dass die Schießstätten Pflicht nur Minderjährige betrifft.
Was stimmt nun??
Wie immer. Danke für die Antworten..