Kleine Messer Frage

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 10.567 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2008 um 13:16) ist von Kentucky.

  • Ich habe mir diese 3 Messer seinerzeit zum führen gekauft. Ich bin mir momentan nicht sich ob ich überhaupt noch eins tragen darf, ohne das ich gegen die gegenwärtigen Gesetze verstoße.

    Das linke ist ein SWHRT 4, das in der Mitte ist ein SWAT 2 / CK5 (ich glaube dieses darf ich nicht mehr führen), das rechte ist ein SWHRT 9B.

    Bilder

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Wen ich bei dem CK5 den Knauf (keine Ahnung wie man es nennt) entferne darf ich es dann führen oder ist es immer noch Böse ?

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Hallo,

    es wird zwar geschrieben dass man feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12cm
    frei führen darf, allerdings kann das HRT4 durch die eindeutigen Merkmale die es aufweist
    auch als Kampfmesser eingeordnet werden und unterliegt somit dem Führungsverbot.
    (Muss es aber nicht, wie gesagt, das ist Auslegungssache. Und macht nicht mich dafür
    verantwortlich, ich will nur warnen)

    Die american tanto - Klingenform hat keinen historischen Hintergrund, keinen praktischen
    (zivilen) Nutzen und ist oft an Kampfmessern wie z.B. dem Eickhorn KM2000 zu finden.
    Auch die schwarze "anti-reflektierende" Beschichtung gehört zu den Anzeichen. Das
    allgemein eher agressiv als kunstvoll wirkende Aussehen. Der angeschliffene Rücken der
    Klinge (falls dieser scharf sein sollte hat sich die Diskussion sowieso erledigt) und nicht
    zuletzt die Beschreibung des Herstellers: "all designed to meet the specific needs of
    Military and Law Enforcement applications."

    mfg.


    /edit: Ob das entfernen des Öffnungspins reicht, darüber wird noch gestritten. Ich sage
    ja, aber ohne Gewähr.

    - inaktiv -

    2 Mal editiert, zuletzt von Arcubalista (21. September 2008 um 21:16)

  • Der klingen rücken ist nicht schaff, überhaupt ist die Scheinklinge auch nur leicht angedeutet.

    Also im Klartext die drei Messer dürfen nicht mehr geführt werden. Das CK5 eventuell wen ich den Splint entferne dies ist aber auch nicht sicher.

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Ja, das mit dem Daumenpin ist so ne Sache, da streiten die Gelehrten, wie man so schön sagt...

    Da die Einstufung nach Klingenform keinen Eingang in den Gesetzestext gefunden hat, kann man feststehende Messer, deren Klinge kleiner 12cm ist führen.

    Wenn einem die Ordnungsmacht nicht wohlgesonnen ist, dann kann es natürlich zu Unannehmlichkeiten kommen, dennoch bist Du mit dem kleinen Feststehenden auf der Sicheren Seite.

    Beschichtungen der Klinge haben keinen Einfluß auf die "Waffeneigenschaften" eines Messers, das is Quatsch.

    Einmal editiert, zuletzt von Thehunt (21. September 2008 um 21:28)

  • Also kann ich das SWHRT 4 bedenkenlos tragen.

    Ich weiß leider nicht ob der Pin beim CK5 verschraubt, geklebt oder ähnliches ist. Und ich möchte nicht einfach mit roher gewallt solange dran drehen bis er raus ist. Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum den Pin bereits entfern oder weiß wie es geht?

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

    Einmal editiert, zuletzt von A|ucard (21. September 2008 um 21:51)

  • Wenn ich das richtig sehe, ist der Pin gleichzeitig der Klingenanschlag.
    Das heißt, entfernst Du den, schlackert die Klinge und arretiert nicht mehr. Ist ähnlich wie bei den M21/16 von CRKT:

    Momentan hab ich den Pendleton Mini Hunter von CS, das Hammond ABC von CRKT oder das Trocat von Blackhawk (siehe testberichte) dabei, alle feststehend, alle unter 12cm.

    Einmal editiert, zuletzt von Thehunt (21. September 2008 um 22:02)

  • Zitat

    Original von A|ucard
    Also kann ich das SWHRT 4 bedenkenlos tragen.


    Nö, das dürfte dem äußeren Erscheinungsbild einem Kampfmesser entsprechen und demnach Waffe. Führverbot unabhängig der Klingenlänge!

    WaffVwV:
    Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

    Ich stimme mit meiner Einschätzung Arcubalista zu, dass eine Tantoklingenform grundsätzlich schon mal die Einstufung eines Kampfmessers sehr wahrscheinlich macht. Wollen wir es mal so ausdrücken.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (21. September 2008 um 22:06)

  • Ich hab es so satt diese Gesetzestexte zu zitieren, aber es hilft ja nix...

    /edit: Text entfernt, Urheberrecht

    /edit: Wegen genau diesem roten Absatz habe ich die Merkmale aufgezählt anhand
    derer das Messer wohl als Kampfmesser und somit Waffe im Sinne des Waff.G.
    einzustufen ist. Ich wollte damit wie gesagt nur helfen, wer nun welches Messer wohin
    mitnimmt ist mir vollkommen gleichgültig.

    - inaktiv -

    3 Mal editiert, zuletzt von Arcubalista (24. September 2008 um 15:24)

  • Zitat

    Original von Thehunt
    Eine Tantoklinge wird nicht per se als Waffe eingestuft.


    Schon wenn der zu kontrollierende Polizist auf der Straße anderer Ansicht ist, beginnt Dein Problem.

  • Weiß ich, aber der Herr Vollzugsbeamte ist keine rechtliche Instanz.

    Mal ganz abgesehen davon, das es stark darauf ankommt, wie man den Herrschaften entgegen tritt, ist es letztendlich eine Frage der Gerichte.

    Rechtsklarheit, das war mal...

    Einmal editiert, zuletzt von Thehunt (21. September 2008 um 22:19)

  • Noch mal zurück zum CK5 ich hab es mir noch mal genau angeschaut und festgestellt das es einen 2ten Anschlag gibt selbst wen ich den Splint entferne muss die klinge an der gleichen stelle stehen bleiben.


    Ich weiß auch dass die beiden Messer mit feststehender Kling sehr nach Militär oder Kampfmesser aussehen. Deshalb möchte ich ja auch den Splint bei dem CK5 entfernen um es tragen zu dürfen.

    Bei dem SWHAT 4 kann man streiten ob es nun ein normales tanto oder ein Kampfmesser ist aber ich würde es auf Grund seiner Größe eher den normalen Gebrauchsmessern zuordnen

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Zitat

    Original von A|ucard
    Bei dem SWHAT 4 kann man streiten ob es nun ein normales tanto oder ein Kampfmesser ist aber ich würde es auf Grund seiner Größe eher den normalen Gebrauchsmessern zuordnen


    Du hast das Problem nicht verstanden:
    Wenn Du mit dem Messer aus welchen Gründen auch immer angetroffen wirst und ein Polizist findet das und ist nun doch nicht Deiner Überzeugung, zieht er das Messer ein und fertigt eine Ordnunsgwidrigkeitenanzeige. Dann musst Du Einspruch einlegen, was dann bis zur gerichtlichen Entscheidung laufen könnte. Dann weißt Du immer noch nicht, wie da der Richter entscheiden wird. Notfalls werden vielleicht Gutachter gefragt und dann wird das richtig teuer.

    Deine werte Einschätzung oder die unsere ist da völlig belanglos.

  • Doch Floppy, hab ich verstanden. Deshalb hatte ich ja 5 Posts weiter oben ne Alternative vorgeschlagen...

    Und offen gesagt bin ich durchaus gewillt soweit zugehen, sollte es so kommen (Wofür bezahl ich ne Rechtsschutzversicherung?)

    Da Rechtsklarheit verbrieft ist seh ich die Chancen auch recht gut, muß den Streß aber auch nict unbedingt haben.

    Allerdings muß ich zugeben, das bei einem natürlich nicht repräsentativen Selbsttest, die Leute um mich herum (hier beim Einkaufen) deutlich irritierter reagieren, wenn man ihnen eine legale feststehende 10cm Droppoint-Klinge beim zerteilen der PE-Umverpackungen zeigt, als wenn man ein Delica zückt.

    Alles relativ.

    Und diese Gesetzesänderung ist relativ unsinnig...

    Einmal editiert, zuletzt von Thehunt (21. September 2008 um 22:45)

  • Meiner Meinung nach kann man das tragen.
    Es weißt keine "Waffeneigenschaften" auf, ist kleiner 12cm, also eigentlich unbedenklich.

    Floppy kann natürlich wieder einwenden, das das von anwesenden Ordnungshüter anders gesehen werden kann...

    Aber ein Messer, was am Griffende einen Flaschenöffner hat als Waffe zu sehen? ich weiß nicht, kann mir das nur schwer vorstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Thehunt (21. September 2008 um 22:57)

  • Flaschenöffner? Von welchem Messer redest du grade?

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15: